2013: neue Führerschein-Regelungen
Ab 2013 gilt ein Führerschein nur noch 15 Jahre
Am 19. Januar 2013 bekommt der Führerschein ein Haltbarkeitsdatum. So will es eine EU-Richtlinie von 2006. Was sich sonst noch ändert, lest Ihr hier.
Befristeter Führerschein
Wer eine Fahrprüfung nach dem 18. Januar 2013 besteht, erhält einen befristeten Führerschein: Das Dokument ist 15 Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Die Fahrerlaubnis bleibt von der Regelung unangetastet, nur die Karte wird gegen eine neue getauscht. Ärztliche Untersuchungen wird es weiterhin nur für Bus- und LKW-Fahrer geben.
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten bis 2033. Dann müssen auch sie erneuert werden und gelten wiederum 15 Jahre.
Neue Führerscheinklasse: AM
Die Fahrerlaubnisklasse AM umfasst Kleinkrafträder (mit zwei oder drei Rädern) oder Leichtkraftfahrzeuge (Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, 50 Kubikzentimetern Hubraum bzw. vier Kilowatt Leistung. Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 16 Jahre.
Änderungen in der Klasse A1
Neben der Hubraum- und Leistungs-Beschränkung von 125 Kubikzentimetern und elf Kilowatt spielt bei einer Erstzulassung ab dem 19. Januar 2013 das Leistungsgewicht eine Rolle. Dieses darf höchstens 0,1 Kilowatt pro Kilogramm betragen. Dafür entfällt die 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige.
Neue Führerscheinklasse: A2
Die Fahrerlaubnisklasse A2 ersetzt die bisherige Klasse A (beschränkt). Sie gilt für alle Motorräder mit bis zu 35 Kilowatt und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm. Sie erweitert sich jedoch nicht nach zwei Jahren automatisch zur Klasse A. Dafür müssen eine theoretische und praktische Ausbildung nachgewiesen sowie eine praktische Prüfung absolviert werden. Für Inhaber der aktuellen beschränkten A-Fahrerlaubnis ändert sich nichts.
Das ändert sich für die Klasse-2-Fahrerlaubnis
Die Klasse-2-Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr. Dann muss der Führerschein gegen einen neuen getauscht werden. Anderenfalls entfallen die Klassen C, CE und CE 79. Alle Fahrberechtigungen für für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen bleiben bestehen.
Das ändert sich für PKWs mit Anhängern
Künftig dürfen mit einem Klasse-B-Führerschein Gespanne mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse bewegt werden. Mit einer Fahrerschulung lässt sich die Berechtigung B96 erwerben, mit der die zulässige Gesamtmasse auf 4.250 Kilogramm steigt. Für alle schwereren Gespanne benötigt man die BE-Fahrerlaubnis, die nur die Gesamtmasse des Anhängers auf 3,5 Tonnen beschränkt. Schwerere Anhänger dürfen nur noch mit der C1E-Fahrerlaubnis gefahren werden, wenn diese nach dem 18. Januar erworben wird.
Das ändert sich für LKWs mit Anhängern
Die neue Führerscheinregelung vereinfacht die Klasse C1E: Bisher umfasst sie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Anhängern. Ab dem 19. Januar gilt sie für alle Gespanne mit einer Gesamtmasse von bis zu zwölf Tonnen. Das Mindestalter für die Klassen C und CE steigt von 18 auf 21 Jahre.
Wie bei den bisherigen Änderungen bleiben alle erworbenen Führerscheinklassen bestehen und werden auf dem neuen Führerschein ergänzt.
Quelle: ADAC
Wenn ich so einen Scheiß lese kommt mir die Galle hoch. Führerschein nach 15 Jahren neu ausstellen lassen? Damit die Behörden wieder Geld bekommen. Kostet den Bürger nur wieder Gld. Der gleich Mict wie bei Reisepässen, Perso, etc.
Als ob die Welt dadurch besser oder sicherer würde.
Wieder so ein Schwachfug der EU. Schade, dass es im Umfeld der EU-Komission so wenige Bäume gibt ...
Und die Runterstufung führt nur dazu, dass die Führerscheine teurer werden. Arme Fahrschulen!
Diesen Bürokratie-Wahn hätte man sich sparen können...
nope. ist ein zusaetzliche einahmequelle fuer verwaltungsgebuehren. mal sehen wer von uns 2033 ueberhaupt noch "auto" faehrt 😉
gruesse vom doc
Ist nicht ganz unsinnig... Das Foto kann nach 15 Jahren durchaus mal erneuert werden und auch die Sehstärke kann man ruhig mal überprüfen...
Also ich kann mit meinem Klasse-B-Führerschein jetzt schon definitiv entweder
fahren. Was soll sich dann mit dieser Berechtigung B96 ändern?
Ein Hoch auf die europäische Bürokratie. Es wird langsam zeit, dass der ganze EU-Scheiss mit samt seinen Bürokraten in der Pleite von Griechenland verschwindet...
Die Wahlbeteiligung bei den letzten Europawahlen war wohl immer noch zu hoch ... 🙄
Man sollte alle EU-Abgeordneten bei Wahlbeteiligungen unter 70 % auf Hartz-IV setzen. 😮
Als ich den Threadtitel gelesen habe, dachte ich zunächst "heute ist doch gar nicht der 1. April".
Das ist in der neuen Regelung aber nicht vorgesehen (außer für LKW- und Busfahrer).
Genau das hab ich mich auch gerade gefragt. Ist doch genau so wie bisher!
Genau das hat sich eben 2006 geändert. Steht doch auch übrigens im Beitrag dabei.
Für einen Anhänger mit zG > 750 kg brauchst du seitdem BE.
Vorher reichte B - entspricht meiner "alten" 3 - damit darf ich nach wie vor alles bis 7,5 t fahren.
Welchen Zweck hat dieses ganze Umgeändere?
Weswegen nach 15 Jahren den Führerschein tauschen? Damit ein neueres Foto drin ist?
Dann gebe ich eben das Alte ab....
...dann hält mein grauer Lappen nur noch 20 Jahre - oh Graus...! 😆
Nö - aktuell darfst Du (und jeder andere) mit B ein Fahrzeug mit 1500 kg leer / 2000 kg zgM mit einem Anhänger mit 1500 kg zgM fahren.
Mal wieder eine angeblich "supertolle" neue, total unsinnige Regelung der europäischen Bürokratie, die anscheinend nichts besseres zum Scheißen haben, als sich wieder irgend nen unsinnigen Müll auszudenken! 😤 Als ob man keine anderen Probleme in der EU hätte...🙄