Hohes Bußgeld nur mit Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Ab 250 Euro Strafe muss das Einkommen geprüft werden
Verhängen Richter Geldbußen von mehr als 250 Euro, müssen sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlenden prüfen. Das geht aus einem Urteil des OLG Oldenburg hervor.
Oldenburg/Berlin - Richter müssen beim Verhängen von Geldbußen, die höher als 250 Euro liegen, genauere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Zahlenden treffen. Das hat das Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt (Az.: 2 Ss (OWI) 278/14).
In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer zu schnell gefahren und wurde zu einer Geldbuße von 265 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf, weil es keinerlei Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten enthielt. Bei Geldbußen dieser Höhe seien die nur dann entbehrlich, wenn es keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder schlechte wirtschaftliche Verhältnisse gibt und der Betroffene auch keine Angaben zu ihnen macht.
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Der Bußgeldkatalog ist damit auch falsch, weil da sind auch Strafzahlungen >250€ vorgesehen.
Wenn ich z.B. 280 € wg. +60 km/h zu zahlen hätte, müsste ich das auch reklamieren um gemäß Einkünften beurteilt werden.
Und selbst wenn es ginge, fraglich ob das lohnt, weil Gerichtskosten die eventuelle Ersparnis auffressen, oder es zahlt die Bußgeldstelle weil sie pauschal Geld wollte und demnach nicht gemäß Einkommen.
Na ja würde mich sehr wundern wenn sie da eine Konsequenz herstellen, es wird bei der abstrakten Unterscheidung bleiben: Vor Gericht individuelle Prüfung ab 250, bei Forderungen außerhalb keine Prüfung egal um welche Summe es geht.
In 50 Jahren fällt jemanden (der etwas zu sagen hat) diese Inkonsequenz auf und sie wird irgendwie aufgehoben, natürlich so dass in der Summe bloß kein Euro weniger in die Kasse kommt.
Auto beschlagnahmen und versteigern, schon sind die 250 € drin und der Raser (da war Rechtsüberholen mit im Spiel...) kann vom übrigen Geld mit den Öffis fahren. 😊
Aber nein, doch nicht bei uns... 😮
In was für einer Welt lebst du denn?
Nun ich vermute mal, dass die Hürden sehr hoch sind bis jemand wirklich nicht zahlen muss oder dann eben Ratenzahlung vereinbart wird.
Aber wie ist das denn wenn der Fall gar nicht vor Gericht geht? Da fragt doch auch keiner...