Was sich mit Euro 6c und 6d-TEMP ändert
Ab heute gelten die neuen Abgasnormen
Die Abgasnormen Euro 6c und Euro 6d-TEMP gelten seit 1. September. An den Prüfstandsgrenzwerten hat sich nichts geändert, doch die Messmethoden sind strenger.
Köln - Seit dem 1. September 2017 gelten die neuen Abgasnormen Euro 6c beziehungsweise Euro 6d-TEMP für Pkw. Die neuen Verordnungen weisen zwar die gleichen Emissionsgrenzwerte für die Prüfstandmessung wie die seit September 2014 gültige Euro-6-Abgasnorm auf, allerdings müssen die Fahrzeuge künftig ihr Emissionsverhalten unter schärferen Testbedingungen beweisen.
So verlangt die nunmehr gültige Abgasnorm Euro 6c eine Messung auf dem Prüfstand nach dem WLTP-Verfahren. Diese Methode soll weniger praxisfern als die bisherige NEFZ-Messung sein. Darüber hinaus sieht die parallel gültige Abgasnorm Euro 6d-TEMP eine zusätzliche Messung im RDE-Verfahren vor.
(Fast) alles zum neuen WLTP-Fahrzyklus lest Ihr hier auf MOTOR-TALK
Bei der „Real Driving Emission“-Messung wird geprüft, wie das Abgas-Emissionsverhalten im praktischen Fahrbetrieb ist. Dabei dürfen die Stickoxid-Emissionen den Prüfstandgrenzwert zunächst noch um den Faktor 2,1 übersteigen. So liegt für Pkw mit Benzinmotor der NOx-Grenzwert für die Prüfstandmessung bei 60 mg pro Kilometer, der RDE-Grenzwert hingegen bei 126 mg. Für Dieselfahrzeuge gelten die NOx-Grenzwerte 80 beziehungsweise 168 mg.
Für neue Fahrzeugtypen bindend
Ab dem 1. September 2017 ist die Abgasnorm Euro 6c für den Einführungszeitpunkt neuer Fahrzeugtypen bindend. Ein Jahr später müssen alle Neufahrzeuge diese Norm erfüllen. Euro 6d-TEMP und damit das RDE-Verfahren ist ebenfalls für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen ab dem 1. September 2017 bindend. Ab dem 1. September 2019 müssen dann alle neu zugelassenen Autos die NOx-Grenzwerte von 126 beziehungsweise 168 mg pro Kilometer im RDE-Verfahren erfüllen.
Ein Fahrzeug, das bereits die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 6d-TEMP erfüllt, bietet Autofahrern auch auf längere Sicht die größte Sicherheit, nicht von drohenden Fahrverboten betroffen zu sein.
Quelle: SP-X
Diese Abgasnormen gelten doch nur, wenn ab heute Typgenehmigungen für neue Fahrzeugtypen beantragt werden!
Für sämtliche Bestandsfahrzeuge ändert sich doch ab heute gar nichts!
Jop, ganz wichtiger Hinweis. Steht zwar oben auch im Artikel, aber etwas verschwurbelt.
Und die neue Norm sollte Euro 7 heißen, um den überdeutlichen Unterschied zu Normen bis einschl. Euro 6b zu kennzeichnen: https://www.motor-talk.de/.../...-muesste-euro-7-heissen-t6128211.html
Die neuen Normen in den Euro 6 - Topf zu werfen, macht überhaupt keinen Sinn. So wird verschleiert, wie dreckig fast alle Euro 6a und 6b-Fahrzeuge sind im Vergleich zu den neuen Normen und normal informierte Verbraucher können nicht sofort transparent erkennen, dass es sich bei einem Euro 6c / 6d-TEMP - Fahrzeug um eines handelt, das ein um Welten strengeres Messverfahren bestanden hat.
Interessant wären wieder mal die Übergangsfristen.
Wie lange dürfen noch Fahrzeuge mit alter Typprüfung neu zugelassen werden.
Welche Ausnahmeregelungen und Kontingente gibt es zum Abverkauf von noch nicht gebauten und noch nicht zugelassenen Fahrzeugen, deren Teile irgendwo auf Halde produziert wurden?
Ohne diese Informationen ist das ja alles nur Augenwischerei.
Über 10000 Fiat Euro 5 Fahrgestelle mit Euro 5 dürfen noch bis Februar 2018 zugelassen werden und die anderen Hersteller werden auch ihre Kontingente gesichert haben. siehe Link auf einen Beitrag im Womo Forum:
https://www.motor-talk.de/.../...-2017-07-31-20-42-001-i208913175.html
Bemerkenswert dass der WLTC Testzyklus des 6c allein schon unbrauchbar geworden ist bevor er die Regel werden konnte. Offensichtlich ging es da nur um weltweite Harmonisierung und weniger um sinnvolles Prüfen.
Es steht doch im Beitrag, wenngleich auch nicht besonders gut leserlich:
Euro 6c
- Euro 6d TEMP
Diese Aussage kann so nicht stehen bleiben bzw. sollte geändert werden in:
Was ändert sich wann?
WLTP-Prüfzyklus, Prüfstandsmessung für Abgasemission und Normverbrauch,
ist bindend für alle ab dem 01.09.2018 erstmalig zugelassenen Neufahrzeuge.
Im Fahrzeugschein wird dann im Feld 14.1 der Code "36AD" für die Emissionsnorm EURO6c mit OBD-Norm 6-2 eingetragen. Für die OBD-Norm 6-2 gelten im Unterschied zur OBD-Norm 6-1 die endgültigen OBD-Schwellenwerte am Rollen- oder Motorprüfstand. OBD-Schwellenwerte sind Grenzwerte. Eine OBD-Fehlermeldung wird angezeigt, wenn die im praktischen Fahrbetrieb an einem Einzelbauteil gemessene Verschlechterung vermutlich einen Anstieg der Emission zur Folge hätte und den OBD-Schwellenwert übersteigen würde.
Sämtliche Neufahrzeuge, die heute produziert werden oder auf Lager stehen, also am Markt sind, sind mit einer Prüfstandsmessung für Abgasemission und Normverbrauch nach dem NEFZ-Prüfverfahren typgenehmigt und können vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung nur noch bis zum 31.08.2018 eine Erstzulassung erhalten. Werden diese Fahrzeuge ab dem 01.09.2018 in Verkehr gebracht, muss die Prüfstandsmessung in das WLTP-Prüfverfahren überführt worden sein und vorliegen.
RDE-Grenzwerterfüllung und WLTP-Prüfstandsmessung für Abgasemission und Normverbrauch für neue Fahrzeugtypen, Einführungszeitpunkt 01.09.2017
RDE-Grenzwerterfüllung und WLTP-Prüfstandsmessung für Abgasemission und Normverbrauch für alle Neufahrzeuge, Einführungszeitpunkt 01.09.2019
Übersicht für PKW (Fahrzeugklasse M)
EVAP*
Ethanol Verdunstungsemissionsmessung Kraftstofftank und Aktivkohlefilter
einschalige Kraftstofftanks emittieren Ethanol
WLTP EURO6c, EURO6d-TEMP und EURO6 einschließlich Partikelanzahl-RDE (PN-RDE)
²Typgenehmigungsfähig seit 27.07.2017
Typischer Fall: Fahrzeug wird gekauft, dann monatelang als Individual-Wohnmobil aufgebaut und danach Erstzulassung. Der Fahrzeughersteller beantragt für derartige Fahrzeuge eine Verlängerung der Frist.
Ein unvollständiges Fahrzeug (z.B. reines Fahrgestell ohne Aufbau) kann man nicht zulassen.
Schau dir meinen Link an, lies meinen Text und dann können wir weiter reden. Es gab und gibt bei jedem Wechsel der Zulassungsnormen für normal denkende Menschen unglaubliche Ausnahmegenehmigungen. Euro 5 Zulassung für erstmals zugelassene Fahrzeuge in 2018 ist nur ein Beispiel.
Das ist nur keine Ausnahme, sondern Regel. Es handelt sich auch nicht um Individualausbauten, sondern Serienproduktion von über 10000 Fahrzeugen. Im Womobereich ist das die Produktion etlicher Jahre vieler Anbieter
Eine Verlängerung der Frist um viele Jahre? Wann war Euro 5 für kleine Nutzfahrzeuge unter 3,5t offiziell ausgelaufen? Herbst 2015! Angemeldete Kontingente konnten noch bis Ende August 2016 zugelassen werden. Und jetzt gibt es plötzlich Euro 5 EU Neufahrzeuge mit Erstzulassung im Feb. 2018?
Aus dem Grund möchte ich die vollständigen Ausnahmen von den Zulassungsregeln für Neufahrzeuge mit Euro 6c und Euro 6d erfahren. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Ich fange noch mal an:
Euro 5b ist mit Ausnahmegenehmigungen bei vorhandener Typzulassung in zehntausender Stückzahlen bis 2/2018 zulassungsfähig.
Euro 6a ist mit Ausnahmegenehmigungen???????
Euro 6b ist mit Ausnahmegenehmigungen???????
Euro 6c ist mit Ausnahmegenehmigungen???????
Wer hat sachdienliche Informationen?
Für WLTP, Wortlauf aus der Verordnung:
"Für leichte Nutzfahrzeuge wird das WLTP [jeweils in Verbindung mit EURO6d-TEMP] stufenweise in zwei gesonderten Schritten eingeführt, beginnend ab dem 1. September 2017 für neue Fahrzeugtypen der Klasse N1 Gruppe I (Bezugsmasse bis zu 1.305 kg) und ab dem 1. September 2018 für alle neuen Fahrzeuge der Klasse N1 Gruppe I.
Ein Jahr später wird das WLTP [jeweils in Verbindung mit EURO6d-TEMP] für Fahrzeuge der Klasse N1 Gruppen II (Bezugsmasse von mehr als 1.305 kg) aber nicht mehr als 1.760 kg) und III (Bezugsmasse von mehr als 1.760 kg) angewandt, d. h. für ab dem 1. September 2018 neue Fahrzeugtypen und ab dem 1. September 2019 für alle neuen Fahrzeuge.
Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie im Sinne von Artikel 3 Nummer 22 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 4 ), die zur genannten Klasse N1 Gruppen II und III gehören, dürfen allerdings in Einklang mit Artikel 27 der Richtlinie 2007/46/EG bis spätestens 28. Februar 2021 auf dem Markt bleiben."
Dieser Artikel ist eine bodenlose Frechheit!
Hier werden Unwahrheiten behauptet und die Leser in die Irre geführt!
Fakt: Mit EU 6c ist der Grenzwert für Partikelausstoß bei Benzinern stark verschärft worden und damit jetzt endlich der selbe wie bei Dieseln schon seit Jahren!
Unfassbar, dass hier einfach fälschlicherweise behauptet wird "An den Prüfstandsgrenzwerten hat sich nichts geändert" 😤
Was mir nicht klar ist: Es scheint jetzt schon Schlupflöcher zu geben um das Gesetz zu umgehen, so soll der neue Dacia Duster, der nach 1.9. als neues Modell auf den Markt kommt keine neue Typgenehmigung brauchen und somit EU 6c nicht erfüllen. Wie kann ein neues Modell ohne neue Typgenehmigung auf den Markt kommen 😕
Das bezweifel ich ganz stark! Kenne bisher nur einen einzigen Fall, wo wir in der Familie ein Auto auf eine bessere Abgasnorm umschreiben konnten - und das wurde 1988 gebaut...
-> Selbst wenn die Motoren die nun frisch aktuelle Norm schon erfüllen, es wird immer nur darauf geschaut, welche Euro-Norm in den Papieren steht! Ergo solange warten!
notting
Weil die Homologisierung typ. vor dem Produktionsstart erfolgt, der i.d.R. Monate vor dem Verkaufsstart ist?! Oder evtl. ging's als Facelift durch, wo das nicht greift?!
notting
Euro 5 (PKW) ist 09/2016 ausgelaufen.
Die mögliche maximale Fristverlängerung sind 12 Monate für bereits vollständige Fahrzeuge und 18 Monate für vervollständigte Fahrzeuge. Die 18 Monate spielen nur dann eine Rolle, wenn das Fahrzeug z.B. ein Fahrgestell ohne Aufbau ist. Der abweichende Wert berücksichtigt, dass derartige Umfänge einige Monate in Anspruch können.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32007L0046
Artikel 27