Mieter eines Wohnmobils müssen für kleine Kratzer nicht zahlen
Abnutzung gehört zum normalen Gebrauch
Vermieter von Wohnmobilen können Kunden kleine Kratzer nicht in Rechnung stellen. Diese seien eine Folge der normalen Nutzung, urteilte das Amtsgericht Rheinbach.
Nürnberg - Ein Wohnmobil fährt schon mal an Bäumen und Sträuchern vorbei. Kommt es dabei zu Schäden, muss ein Mieter dafür nicht aufkommen, wie nun das Amtsgericht Rheinbach entschieden hat. In dem verhandelten Fall hatte ein Freizeitfahrzeug-Vermieter seinem Kunden die Rückgabe der Kaution verweigert, weil sich an der Fahrerseite mehrere kleine Kratzer befunden haben.
Das allein erkannte der Richter als Grund für die Verweigerung der Kaution allerdings nicht an. Ein Wohnmobil fahre eben auch durch die Natur und deshalb seien Abnutzungen wie kleine Kratzer eine einfache Folge der normalen, vertragsgemäßen Nutzung, erläutert die Deutsche Anwaltshotline die Entscheidung. Aufkommen musste der Mieter hingegen für einen weiteren Schaden am Heck. Dort war es durch unsachgemäße Montage eines Fahrrads zu einer Beule gekommen. (Az.: 5 C 536/13)
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PKW fahren auch ab und an an Bäumen und Sträuchern vorbei... - wird das gleich gehandhabt???
Vor allem bei Leasing- oder Mietfahrzeugen?!
Frag den Amtsrichter! 😉 Aus so einer Entscheidung läßt sich gar nichts "lernen". In diesem Fall hat der Richter die kleinen Kratzer als Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs des Wohnmobils angesehen. Damit war es keine Beschädigung sondern Abnutzung, wie sie eben beim Gebrauch einer Sache unvermeidlich ist. Die zu zahlende Miete deckt eben auch die Kosten, die dem Vermieter durch diese Abnutzung enstehen. Das gilt im Prinzip auch für Miet- und Leasingsfahrzeuge. Die Grenze zwischen vertragsgemäßer Abnutzung und (fahrlässiger) Beschädigung des Fahrzeugs ist nicht mit dem Lineal zu ziehen.
Was bringt also so eine Meldung? Wer ein Wohnmobil mietet und es mit ein paar kleinen Kratzern wieder abgibt, kann jetzt versuchen, den Vermieter mit dem Hinweis auf dieses Urteil zu beeindrucken. Läßt der sich nicht beeindrucken, beginnt das Spiel bei Null, denn ein amtsgerichtliches Urteil ist für kein anderes Gericht in irgendeiner Form verbindlich.
Kein Grund also, demnächst mit dem gemieteten Wohnmobil beherzt durch die Hecken zu brettern. 😆
Grüße vom Ostelch
Wenn Du Recht hast, hast Du Recht.............
Na , der Vermieter , der dagegen ein Urteil eines Obergerichtes erwirken wird , der lebt schon und wartet nur darauf , dass es bei ihm einschlägt . Da hätte er auch recht .
Giovanni.
Bemerkenswert ( ohne die "Abnutzung" optisch gesehen zu haben) ist es doch,
wie und was manche Richter mitunter so zusammen urteilen...........
Dieser Kommentar beruht auf einer gewissen Vorstellung von der "Abnutzung",
von der hier die Rede ist.Gruß aus B.............
Das ist Aufgabe des Richters und sein täglich Brot. Aufgabe der Parteien ist, den Grad der "Abnutzung" zu beweisen bzw. zu bestreiten. Und im Zweifel muss ein Gutachter dazu befragt werden. So läuft es nun mal.
Grüße vom Ostelch