Falschparker müssen Leerfahrt von Abschleppwagen bezahlen
Abschleppen kann auch ohne Beförderung kosten
Auch wenn das Auto noch nicht am Haken hängt, kann es teuer werden. Sobald Beamte einen Abschleppwagen rufen, muss man die Kosten dafür zahlen.
Quelle: dpa/Picture Alliance
Stuttgart - Wenn Autofahrer längere Zeit im Halteverbot gestanden haben, kann das teuer werden. Das gilt ab dem Moment, in dem ein Abschleppwagen angefordert wurde. Denn selbst für die Leerfahrt wird der Parksünder zur Kasse gebeten. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.
"In dem Fall gilt das Verursacherprinzip", sagt Hannes Krämer, Rechtsexperte des ACE. Der Parksünder muss die Kosten tragen, die durch sein Verhalten verursacht wurden. Für das Be- und Entladen darf im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Minuten gestanden werden. Ob danach abgeschleppt wird, liegt im Ermessensspielraum der Ordnungshüter. "Sie stehen kaum mit der Stoppuhr da", sagt Krämer. Aber je länger man steht, desto wahrscheinlicher wird es.
35 Minuten etwa können zu viel sein. Darauf lässt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf schließen (Az.: 14 K 8743/13). So lange stand das Fahrzeug einer Autofahrerin im Halteverbot, als die Beamtin das Abschleppauto anforderte. Die Frau kam zwar vor dem Abschlepper zu ihrem Auto zurück, sollte aber die Leerfahrt zahlen.
Sie legte Widerspruch ein und klagte. Unter anderem begründete sie ihre Klage damit, dass weitere Fahrzeuge falsch geparkt hatten. Und der Abschlepper eines dieser Autos hätte abschleppen können, um eine Leerfahrt zu vermeiden. Die Kostenpflicht entfällt dadurch nicht, entschied das Gericht und wies die Klage ab.
Autofahrer können grundsätzlich gegen einen Bescheid zur Zahlung einer Leerfahrt Widerspruch einlegen. Das lohnt sich aber nur mit überzeugenden Argumenten, sagt Krämer. Wer auf einem Behindertenparkplatz oder vor einer Feuerwehrzufahrt parkt, kann übrigens nicht auf die dreiminütige Schonfrist vertrauen: Dann sei das Abschleppen unverzüglich möglich, sagt der Rechtsexperte.
Mit etwas Glück kann der Abschlepper dann mehrere Leerfahrten und zusätzlich einmal Abschleppen berechnen.
Und keiner der Falschparker kann es ihm beweisen. Das ist wirklich freie Marktwirtschaft.
Das Verursacherprinzip kann man auch gerne weiter treiben:
- ohne eine Behörde die dieses Schild aufstellt hätte auch niemals ein Abschlepper bestellt werden können
- ohne Politiker die diese Gesetze erlassen wäre es nie soweit gekommen
- ohne Bürger die wählen, gäbe es keine Politiker die so entscheiden könnten
Folglich sollte diese Farht aus Steuergeldern bestritten werden.
Schließlich gilt das Verursacherprinzip!
Eine derartige Auslegung des Verursacherprinzips ist natürlich totaler Humbug. 🙄
Hat er Pech fährt er die ganze Strecke leer hin und leer wieder zurück und bekommt für die Leerfahrt erheblich weniger Geld. Dann ist es Verlust für ihn.
Während für ein komplettes Abschleppen in manchen Städten auch mal 200€ berechnet werden kostet die Leerfahrt weniger. Spontan konnte ich so Summen zwischen 50 und 80€ finden. Wenn man bedenkt, dass die Fahrtkosten und Arbeitskosten kaum niedriger sind ist es eher ein Verlust.
Lohnen tut sich das nur wenn der Abschlepper gleich mehrere PKW holen soll und einer von denen selbst fährt.
Abschleppen ist viel zu billig. 1000€ fände ich angemessener, dann wäre die Parkmoral deutlich höher. Für's allgemeine Falschparken dann noch Strafen ab 100€ aufwärts.
Wer zu dumm zum Parken ist, soll zahlen.
Richtig ist aber dass über das eine oder andere Schild zu reden wäre, sind bestimmt nicht alle notwendig. Man kann auch über manche Stellen reden die heute entweder kein Halte-/Parkverbot aufweisen oder es nicht überwacht wird.
Die ganzen Kräfte in meiner Stadt zumindest gehen von Parkuhr zu Parkuhr und schauen ob nichts abgelaufen ist, verstopfte Straßen werden nur nebenbei bemerkt und hier wo ich wohne also außerhalb der Innenstadt, habe ich sie noch nie gesehen und auch hier gibt es Stellen die unter Falschparkern leiden.
Wenn sie also auf die ganz billige Tour mit "Uns braucht man sonst bricht das Chaos aus" ankommen, dann weiß ich nicht ob ich lachen oder weinen soll, das Verhalten passt kaum zu der Selbstdarstellung.
Ja grundsätzlich braucht man sie, auch gelegentlich ein Abschlepper, daraus folgt aber noch lange nicht dass sie ganzen Tag nur richtig handeln.
Grüße vom Ostelch
Klar dass Du das wieder anders siehst! Es gibt Fälle, da liegen diese Unternehmen auf der Lauer...und schleppen ab, ohne das gerade ein Auftrag vorliegt.
Die Unternehmen haben für bestimmte Parkplätze "Bewirtschaftungsverträge" und fahren einfach "Streife".
Die Lizenz zum Geld drucken. Kenne so einen Fall. Für die kurze Parkdauer hätte das Unternehmen gar nicht dorthin fahren können...und es wurde auch niemand behindert, weil links und rechts noch mehrere Parkplätze frei waren.
Grüße vom Ostelch
Wäre die Lage nicht eindeutig würde niemand abschleppen. Wird zu unrecht abgeschleppt muss der Besteller zahlen, wer will das schon?
Bei Privatgrund ist die Lage recht deutlich. Ja da gibt es unseriöse Unternehmen, die sich allerdings im Rahmen der Legalität bewegen. In diesem Fall ist die Frage nach der Leerfahrt aber weitaus schwieriger.
Im genannten Fall geht es um das Ordnungsamt. Die dürfen nur bei Behinderung abschleppen lassen. Aber wie immer... der Falschparker weiß natürlich immer besser, dass der Halt im Halteverbot garantiert niemanden behindert habe.
Höre sowas immer wieder wenn Fuß- &Radwege zugeparkt werden. Man könne sich doch noch da vorbeiquetschen oder doch einfach auf der Straße laufen usw...
So lange ein Verbotsschild etwas verbietet, ist es irrelevant ob dadurch jemand behindert wird oder nicht, es ist verboten..... Mit Behinderung fällt die Strafe eh meist noch stärker aus. 😉
Um den, nach deiner Meinung genannten "Drückerkolonnen" keine Chance zu geben gibt es ein einfaches Mittel: kein Angriffspotential zur Verfügung stellen.....😆