Urteil: Mobile Haltverbotsschilder versus Dauerparker
Abschleppen nach 48 Stunden möglich
Auto legal parken, in den Urlaub fahren, abgeschleppt werden? Das ist rechtens. Nach 48 Stunden darf ein Halteverbot durchgesetzt werden.
Münster - Steht ein mobiles Halteverbotsschild mindestens 48 Stunden lang, darf ein hier falsch parkendes Auto abgeschleppt werden. Die Kosten dafür muss der Halter tragen. So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster geurteilt (Az.: 5 A 470/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Im konkreten Fall parkte eine Frau ihr Auto in einer Straße und flog in den Urlaub. Einen Tag später stellte ein Umzugsunternehmen am Vormittag ein mobiles Halteverbotsschild auf, das drei Tage später vom Morgen an gelten sollte. Am Nachmittag des dritten Tages wurde das Auto abgeschleppt.
Die Kosten hatte die Halterin zu tragen, wie das Gericht im Urteil bestätigte. Es sei bereits eine Frist von 48 Stunden zwischen Aufstellen und Abschleppen ausreichend. Als Begründung nannte das Gericht die heutigen großstädtischen Bedingungen, die unter anderem in rechtlicher Hinsicht an den Straßenraum gestellt würden.
Es sei eine wesentliche Einschränkung der Effizienz der Gefahrenabwehr zu befürchten, wenn die Vorlaufzeit auf mehr als 48 Stunden bemessen würde. Für Dauerparker sei das ebenfalls zumutbar. Allerdings weisen die DAV-Verkehrsrechtsanwälte darauf hin, dass andere Obergerichte eine Frist von drei vollen Tagen verlangen.
Quelle: dpa
Hallo,
ja gut und schön, das ich vor Antritt der Reise beim Amt informiere ob in meiner Straße was ansteht setze ich voraus, nur was ist wenn ich nach gefragt habe?
Sollte ich da nicht den Wagenschlüssel beim Amt abgeben falls doch jemand das Stück Straße gegen Entgeld mieten mag?
In diesem Sinne,
Lichtmann
Au Mann... Gut, meine Nachbarin hat schon mal den Autoschlüssel bei mir gelassen, falls ein Halteverbot das Auto verschlingt.
Und wenn nicht wie in Paris, das Auto gleich gesprengt wird, ist auch gut.
Aber, angenommen ich kann mit meinen Nachbarn nicht so? Oder kenne da keinen.
Soll ich vor einer Urlaubsreise den gesamten Straßenzug abklappern, ob ein Umzug ansteht? Und selbst wenn das nicht ist, kommt die Stadt oder irgendein Amt.
Dann soll doch das Auto lieber umgestellt werden, Hinweis und Rechnung in den Briefkasten und wenn ich nachweisen kann, dass ich in dem Betreffenden Zeitraum nicht da war, gibts ne kleine Bearbeitungsgebühr, fertig.
Aber so ist das doch doof. Gerade wegen den Anforderungen moderner Städte!
"Es sei eine wesentliche Einschränkung der Effizienz der Gefahrenabwehr zu befürchten, wenn die Vorlaufzeit auf mehr als 48 Stunden bemessen würde."
Und geht es um so ein Fall hier ?
Ich sehe da Gewinn-orientiertes Privatunternehmen (das unternehmerisches Risiko zu tragen hat)
das es leichter haben will bei Möbel etc.
zum Auto tragen und kürzere Planungszeiten vs. Privatperson die parken will,
keine geplatzte Abwasserleitung und schnell Strasse aufgraben müssen (dazu Autos wegstellen)
oder etwas in der Art.
Was heißt mehr Vorlaufzeit geht nicht weil sonst Gefahr ?
Es gibt keine Vorwarnzeit bei jemanden erschießen wenn er mit Messer ankommt,
deswegen ist ja noch lange nicht schießen aus der Laune heraus erlaubt,
beißt sich also überhaupt nicht.
Die z.B. Feuerwehr muss überhaupt nicht warten wenn es brennt,
kann ein die Einfahrt blockierendes Auto gleich wegschaffen.
Das Unternehmen hier im Fall sollte aber überhaupt kein Sonderrecht haben und falls,
dann ein Monat Vorwarnzeit, bei idr. 3 Monaten Kündigungsfrist bei Mietobjekten
ist es mehr als gnädig bemessen
und ist nicht zu verhandeln mit vorgeschobenen bla zu Sicherheit.
Ein fragwürdiges Urteil. Es setzt voraus, dass der Halter alle 48 Stunden sein Fahrzeug aufsuchen muss.
Hier macht es sich das Ordnungsamt zu einfach. Meines Erachtens muss sich der Aufsteller des Schildes die Kennzeichen notieren und die Halter über die Veränderung der kurzfristigen Änderung der Strassenverkehrsvorschriften informieren.
Erst wenn der Halter nicht zu erreichen ist, ist ein Abschleppen gerechtfertigt. Ansonsten müsste hier das Gewohnheitsrecht gelten.
Ich hoffe, dass es hier noch ein Widerspruchsverfahren geben wird.
Oh, diese Information kommt mir bekannt vor! 😆
Vor etwa zwei Monaten stellte ich mein Fahrzeug Freitag nachmittag in einer Querstraße ab. Also ich Montag um 7 Uhr zum Auto kam, standen zwei Schilder paar Bauarbeiter und eine Politesse, die gerade einen Abschlepper anfordern wollte, an meinem Fahrzeug.
Schöne Diskussion gehabt, auf den Anhörungsbogen paar Tage später Widerspruch eingelegt, mal schauen was daraus wird. Bis jetzt kam noch nichts
Was soll ich sagen....
.... hier handelt es sich um öffentlichen Parkraum.
Wer zu geizig ist sich nen privaten Stellplatz zu mieten muss halt mit den Nachteilen leben.... 🙄
Absolut unverständlich meines ertragtens müssten Schilder mindestens 1 Woche vorher aufgestellt werden, das Argument Gefahrenabwehr kann im öffentlichen Parkraum immer bestehen dies ergibt kein Sinn.
Das ist verschulden der Stadt sie muß für die Abschleppkosten aufkommen.
Hm, ich wohne am Rande der Großstadt. Mein Vermieter hält keinen Platz für mich vor und auch sonnst gibt es die ersten Garagen zum anmieten einen halben Kilometer entfernt. Dass diese natürlich alle vergeben sind und um da eine zu bekommen muss man mehr Beziehungen, Kontakte etc. als damals in der DDR haben.
Es hat nichts mit Geiz zu tun. Es gibt einfach keine Möglichkeit!
Das war damals auf dem Dorf aber auch schon so
Ist mir vor 2 Wochen erst ähnlich ergangen... zwar nicht abgeschleppt, aber 3 Knöllchen bekommen.
Temporäres absolutes Halteverbot wegen geändert Verkehrsführung.
Frauchens und mein Auto standen dort. Macht insgesamt 150 Euro fürs parken... da hätten wir beide Fahrzeuge auch am Flughafen parken können. 🙁
Früher waren es mal 72h, nicht 48h.
Möglicherweise gibt es auch regionale Unterschiede?
Ich habe das teilweise schon erlebt, dass Wochen vorher die Schilder aufgestellt wurden. Aber ich glaube da ging es auch um Baustellen, nicht um private Umzüge.
Ist natürlich echt Mist für die gute Frau, weil sie ja nu auch überhaupt nix dafür kann. Andererseits kann sie natürlich auch 2 Monate in den Urlaub fahren, wie früh müssen die Schilder dann aufgestellt werden?
Schwieriges Urteil.
Ich bin leider Gottes jeden zweiten Tag in Münster und kann nur sagen es ist eine Drecksstadt.
Der ÖPNV ist untauglich.
Die Steinfurter Str. mit den beiden Kreuzungen ist einfach nur peinlich.
Man wartet und steht ewigkeiten.
Genauso an der Weseler Str.
Und nun noch so eine Nachricht.
Wenn ich mein Auto mal eine Woche stehen lassen kann muss ich Angst drum haben.
Das sagt m Grunde genommen alles aus. Vom Fahrzeughalter/-nutzer kann ein gewisses Maß an Eigeninitiative erwartet werden.