Dauerfalschparker müssen nicht mehrfach zahlen

Abschleppen ohne Parkschein? Erlaubt.

verfasst am Fri May 06 09:01:56 CEST 2016

Wer falsch parkt, riskiert ein Bußgeld. Wird das Auto in den Tagen darauf nicht bewegt, droht dem Halter aber keine Mehrfachbestrafung. Teurer kann es dennoch werden.

Wer längere Zeit falsch parkt, muss nicht mehrfach Knöllchen fürchten
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Hamburg - Egal ob sie ein Parkzonenschild übersehen oder das Fahrzeug zu dicht an der Kreuzung abgestellt haben: Manchmal parken Autofahrer tagelang falsch. Kommen in dieser Zeit mehrfach Ordnungshüter vorbei, dürfen sie jedoch nicht immer wieder neue Knöllchen ausstellen. Denn eine Ordnungswidrigkeit kann nur einmal geahndet werden, sagt Daniela Mielchen, Verkehrsrechtsexpertin aus Hamburg.

Wenn ein Auto längere Zeit unbewegt steht, handelt es sich in der Regel um ein Dauerdelikt, sagt Mielchen. Dann kommt nur ein einmalige Ahndung in Betracht. Die Höhe der Geldbuße könne jedoch je nach Standdauer und Standort angepasst werden. Das heißt: Dauerfalschparker können zwar nur einmalig zur Kasse gebeten werden, dafür kann das aber teurer werden.

Wer in einer Parkraumbewirtschaftungszone längere Zeit ohne Parkschein steht, kann umgesetzt werden - kostenpflichtig, versteht sich
Quelle: picture alliance / dpa

Landen mehrere Zahlungsaufforderungen im Briefkasten, sollte der Fahrer aufmerken. Wird darin nur das Bußgeld erhöht, oder wird einem dasselbe Parkvergehen erneut vorgeworfen? "In diesem Fall sollte man die erste Zahlungsaufforderung begleichen, sofern sie berechtigt ist, und gegen die weiteren Bescheide Einspruch einlegen", sagt Mielchen.

Abgeschleppt wegen fehlendem Parkschein

Dauerfalschparker sollten sich allerdings nicht nur wegen der Geldbuße Gedanken machen. Wer zum Beispiel ohne Parkschein parkt, kann unter Umständen bei einer deutlichen Überschreitung der Parkzeit abgeschleppt werden, erläutert Mielchen. Auf Privatgrundstücken, etwa einem Kundenparkplatz, können eigene Parkregeln gelten. Bei Verstößen dagegen kann man abgeschleppt werden.

Wer sein Auto in Feuerwehrausfahrten, an Bushaltestellen oder auf Behindertenparkplätzen abstellt, kann sofort abgeschleppt werden. Das ist in der Regel auch im absoluten Halteverbot gerechtfertigt.

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