Grüne Ampel bedeutet nicht gleich freie Fahrt

Absehbar blockieren verboten

verfasst am Tue Aug 11 15:50:48 CEST 2015

Wenn Autofahrer sich bei grüner Ampel auf die Kreuzung drängeln und dabei die Fahrbahn blockieren, droht eine Strafe. Die Ordnungswidrigkeit wird mit 20 Euro geahndet.

Gerade im städtischen Berufsverkehr werden Kreuzungen oft von nicht vorrausschauenden Autofahrern verstopft
Quelle: SP-X/Lea Fuji

München - Grünes Licht an der Ampel heißt für den Autofahrer nicht automatisch freie Fahrt, warnt der ADAC. Denn laut StVO darf ein Autofahrer trotz Vorfahrt oder grüner Ampel in die Kreuzung oder Einmündung nicht sofort einfahren, wenn er dort erkennbar wegen des stockenden Verkehrs warten muss.

Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro und eine mögliche Mithaftung bei einem Unfall. Ist es bei größeren Kreuzungen nicht absehbar, dass der Verkehr plötzlich stockt, bleibt das „Hängenbleiben“ in der Kreuzung straffrei.

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