Bußgelder aus Italien werden nun in Deutschland vollstreckt
ADAC: Auch zurückliegende Verstöße betroffen
Italienische Bußgeldbescheide dürfen nun auch in Deutschland vollstreckt werden. Darauf weist der ADAC hin. Das ist sogar rückwirkend möglich.
München - Südlich der Alpen in Italien kosten Knöllchen deutlich mehr als bei uns, das hat sich mittlerweile herumgesprochen. Allerdings konnte die italienische Polizei ihre Bußgeldbescheide in Deutschland bisher nicht verfolgen. Es bestand kein Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland.
Das hat sich nun geändert. In Italien verhängte Geldbußen können nun ab 70 Euro Höhe auch in Deutschland vollstreckt werden. Das entsprechende Gesetz trat zum 27. März 2016 in Kraft. Darauf weist der ADAC hin. Nur griechische Bußgeldbescheide können noch nicht EU-weit verfolgt werden.
Achtung: Die Regelung gilt nicht nur für künftige Verstöße, sondern möglicherweise auch für zurückliegende. Die Verjährungsfrist beträgt laut dem Autoclub fünf Jahre. In Deutschland ist die Zwangsvollstreckung der Bußgelder nur zulässig, wenn sie durch das Bundesamt für Justiz vorgenommen wird.
Private italienische oder deutsche Inkassofirmen dürfen Forderungen italienischer Behörden nicht zwangsweise eintreiben. Anders sieht es mit Mautforderungen der privaten italienischen Autobetreiber aus, wenn klar ist, wer der Fahrer war. Solche Forderungen dürfen 10 Jahre lang verfolgt und auch vor deutschen gerichten eingeklagt werden. (bmt)
Daß dies auch zurückliegende Verstöße gilt, ist eigentlich logisch. Die verjähren ja nicht automatisch am Tag des Inkrafttretens des Vollstreckungsabkommens.
… der frühpensionierte Oberlehrer wieder🙄
Für Österreich. Gegen jeden Strafbescheid muß ein Rechtsmittel zulässig sein. Also anstelle der hier erwähnten Zwangsvollstreckung Berufung oder Einspruch, die vom Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit im Ausland (Tatort) noch nicht wahrgenommen wurden. Dieses Recht muß eingeräumt werden, bevor die Zwangsvollstreckung ausgeübt wird. In D sicher nicht anders, oder?? Übrigens ist die Vollstreckung von Bescheiden ausländischer Behörden unüblich, verwaltungsrechtlich sogar ausgeschlossen, wenn der Rechtsweg nicht den inländischen Normen entspricht.
Moral von der Geschichte: weder Zwangseintreibung (ähnl. Rechtshilfe für fremde Staaten) noch Ersatzhaft (bei Verwaltungsstrafsachen) sind möglich . Nur freiwillige Zahlungen. So zumindest bei mir in Österreich, Vollstreckungsabkommen hin oder her.
ich hatte vor 8 Jahren mal Probleme mit der Italien Maut.
Der Grund war einfach aber trotzdem Problematisch weil ich ein Fahrzeug neu Angemeldet hatte. Nach einer gewissen Wartezeit werden Kennzeichen neu Vergeben, dies ist bei uns so üblich, wenn dein Vorbesitzer so ein Mautpreller war was ist dann ? Muss der Neu Besitzer für diesen jetzt gerade stehen ?
es heist doch auch andere Länder andere Sitten ...
In Spanien hatte ich auch einmal Probleme weil mein Wohnwagen Anhänger ein anderes Kennzeichen wie der Zugwagen besessen hatte. Es war in Spanien üblich das Zugwagen und Anhänger dasselbige Kennzeichen besitzen müssen
Streit beim ADAC
http://www.t-online.de/.../adac-hausinterner-zoff-eskaliert.html
..was hat das mit diesem Beitrag zu tun ?
Wenig.
Wollte nur mal eine Info geben, wie es beim großen Verein so zu geht.