Keine zusätzlichen Checks
ADAC fordert: Erhöhte HU-Prüfgebühr abschaffen
München - Autofahrer, die ihren Pkw mehr als zwei Monate zu spät zur Hauptuntersuchung (HU) vorfahren, müssen seit 1. Juli dieses Jahres eine rund 20 Prozent höhere Prüfgebühr bezahlen.
Begründet worden war dies mit dem Mehraufwand einer damit verbundenen Ergänzungsprüfung. Eine Stichprobe des ADAC bei TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS zeigt nach Angaben des Autoclubs in München allerdings, dass ein technischer Check, der über die normale HU hinaus gehe, in keinem Fall stattgefunden habe. Es werde lediglich die die höhere Gebühr kassiert.Deshalb plädiert der ADAC dafür, die erhöhte Prüfgebühr bei Überschreitung des HU-Termins wieder abzuschaffen. "Für eine erweiterte technische Prüfung gibt es keinen Grund, sie füllt lediglich die Kassen der Prüforganisationen", kritisiert ADAC-Sprecher Andreas Hölzel. Einen Gewinn für die Verkehrssicherheit bringe die neue Prüf-Verordnung nicht.
Für eine Überziehung der HU-Frist sieht der Bußgeldkatalog mindestens 15 Euro vor. Bei über acht Monaten drohen mindestens 40 Euro sowie zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Quelle: dapd
Ich hoffe mal der ADAC kommt damit durch. Die Prüfer egal welcher Organisation können ja auch gar nicht mehr prüfen als wie Sie eh schon machen da ja alle sicherheitsrelevanten Teile gecheckt werden. Jetzt haben Sie sogar die Vorschriften noch verschärft seit 1.7.12. Wenn die Kennzeichenbeleuchtung nicht mehr funktioniert bekommt man keinen Stempel mehr, das ist doch lächerlich, die hat ja mal absolut nichts mit Verkehrssicherheit zu tun. Die Vereine suchen sich immer neue Schlupflöcher um vom Bürger abzukassieren. Leider.
[Ironie an] Da stürzt sich ja der ADAC wieder auf ein ganz heisses Thema! [Ironie aus]
Populismus pur! Ich selbst habe dieses Mal aus diversen Gründen erst 2 Monate und eine Woche zu spät unsere fällige HU erneuern können. Mal war der Fahrzeugschein verlegt, dann hat mich mein Reifenhändler im Stich gelassen, dann fehlte schlicht die Zeit, schließlich hatte der Prüfer der in der Werkstatt meines Vertrauens prüft Urlaub usw. Alles in allem wäre dies aber vermeidbar gewesen, hätte ich mich nicht auf den letzten Drücker darum gekümmert!
So kam ich dann auch in den "Genuß" einer erhöhten Gebühr. Doch ganz ehrlich... die erhöhte Gebühr müßte mindestens 50% Mehrkosten verursachen, damit auch die letzte Schlafmütze einen Anreiz hat sein Auto dem Prüfer vorzuführen. Ohne finanzielle Strafe wäre ja der angesetzte Prüfmonat nur noch ein "grober Richtwert", den keiner mehr einhalten möchte, zumal ja nicht wie früher zurück datiert wird.
Anstatt so einen Unfug zu deklarieren, sollte der ADAC endlich anfangen, wie seinerzeit vollmundig versprochen, etwas gegen die unsinnige Ökoplörre E10 zu tun und die Mineralöl-Konzerne zu verklagen, die keine Ausweichsorte (Super 95) zum gleichen Kurs anbieten. Was ist daraus geworden, Ihr selbstgerechten Herren in München? Wurde da etwa seitens der Mineralölkonzerne damit gedroht, die ganzseitigen Mineralöl-Werbungen in der ADAC-Motorwelt zu kündigen??? Da darf man sich getrost fragen, ob der ADAC-Protest hier nicht darauf abzielt, Dekra, TÜV und Co. auch verstärkt als Werbekunden zu gewinnen!
Ohne Zweifel ist der ADAC Lobbyist... bleibt nur die Frage für wen? Für den Autofahrer, oder den Kommerz?
Die erhöhte Prüfgebühr ist durch den nicht erweiterten Prüfumfang nichts gerechtfertigt.
Die Erhöhung der Prüfgebühr soll anscheinend dazu dienen, dass Pfennigfuchser keinen finanziellen Vorteil durch die verspätete Vorführung zur Prüfung bekommen, da jetzt nicht mehr rückdatiert wird.
Allerdings könnte man bei verspäteter Vorführung wieder zurück datieren. Dieses entspräche indirekt auch einer adäquaten Erhöhung der Prüfgebühr.
Grundsätzlich finde ich die Regelung, dass wer 2 Monate zu spät prüfen lässt, mehr Geld bezahlen muss sehr gut. Wenn es heißt ich muss im April zum TÜV, dann muss ich da hin und kann nicht sagen, ach ich komm erst zwei Monate später, hab ich ja zwei Monate gespart. Ich kann ja zum Staat auch nicht sagen, dass ich meine Steuern erst in zwei Monaten bezahle oder? Das ist nunmal das Gesetz und dass muss eingehalten werden.
Die Begründung, warum mehr Geld verlangt wird, finde ich allerdings mehr als fragwürdig. Mehr geprüft wird dadurch auch nicht. Wenn dann muss man einfach reinen Tisch machen und sagen, du bist zu spät, da musste mehr zahlen, sozusagen als Strafe, fertig.
So eine private Organisation darf aber wohl nicht bestrafen - das ist das Problem?! 😕 🙄
http://www.motor-talk.de/.../...u-den-fristen-kosten-t4236448.html?...
Andererseits haben die Prüforganisationen eine Verantwortung für unsere Sicherheit und so ein kleiner Anreiz muss anscheinend sein. 😮
Vielleicht setzt sich doch noch die jährliche HU durch. Wäre zwar auch nicht in meinem Sinne, aber wer weiß. Bei der Mentalität vieler Fahrzeughalter braucht es das anscheinend. 🙁 😱
Dann kann man sich auch überlegen, ob knapp 15 € das geringere Übel waren. 😊
Daß bei verspäteter Prüfung, als eine Art Bestrafung, eine höhere Gebühr fällig sein muß, sollte jedem klar sein, denn sonst würden wohl alle die Prüftermine hinauszögern.
Die offizielle Begründung ist natürlich mehr als lächerlich, da keinem Prüfer hierdurch ein größerer Aufwand entsteht, bzw. wie in Tests schon erwiesen, auch kein Prüfer deswegen genauer hinschaut und dementsprechend mehr Arbeitsaufwand hat.
Wenn man dieses schwachsinnige "Argument" zu Grunde legt, müsste ich doch eigentlich mit einem Wohnmobil >3,5t ab einem Alter von 6 Jahren, wo ich dann jährlich zum TÜV (und zur Kasse) gebeten werde, nur die Hälfte bezahlen, da ja nach gerade mal einem Jahr, die Intensität der Prüfung lange nicht so hoch sein kann. :-)
Von daher ist die offizielle Begründung völlig daneben...
Vernünftig fände ich, wenn es keine erhöhte Prüfgebühr gäbe: Es kommt vor, dass meine Karre zwei Monate oder gar länger in der Tiefgarage pennt. Warum soll ich eine "Strafe" bezahlen? Was um Gottes Willen ist mein "Verbrechen"? Die Fahrt zum TÜV?
Andererseits sind die Menschen nicht vernünftig. Ich sehe schon die ganzen Pfennigfuchser, die es drauf ankommen lassen. Bei dünn gesäten Verkehrskontrolle ist die Wahrscheinlichkeit ja so schön gering, erwischt zu werden. Und über den verlustig gegangenen Versicherungsschutz wird sich auch keine Gedanken gemacht - "Ich bau doch keinen Unfall!1!!".
Von daher denke ich, dass die erhöhte Prüfgebühr wohl als Erziehungsmaßnahme bleiben muss. Leider.
Gerade bei einer verspäteten Hauptuntersuchung eines ungebremsten Anhängers wird die – nach meiner Ansicht - Unrechtmäßigkeit einer erhöhten Prüfgebühr deutlich.
Die Begründung, in dem Beschluss des Bundesrates vom 30.3.2012 (Drucksache 843/11), für eine Ergänzungsuntersuchung als Folge einer Fristüberschreitung Vermag nicht zu überzeugen, da sich Ergänzungsuntersuchungspunkte und Pflichtuntersuchungspunkten inhaltlich überschneiden und somit keine deutliche Abgrenzung ersichtlich ist. Ob der Prüfingenieur auch auf Nachfrage konkrete Ergänzungsuntersuchungspunkte nennen kann ist fraglich.
Eine technisch begründbare Ergänzungsuntersuchung durchzuführen, für die alleine der technische Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der HU relevant ist, lag bisher im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfingenieurs. Vor dem 1.7. 2012 wurde für die erweiterten Prüfungen für diese Dienstleistung keine erhöhte Gebühr erhoben, da die im Rahmen der Mischkalkulation erhobenen Gebühren und Entgelte den Aufwand deckten.
Anscheinend wurden zum 1.7. 2012 Pflichtuntersuchungspunkte zu Er-gänzungsuntersuchungspunkten umformuliert nur um eine Begründung für die erhöhte Prüfgebühr zu haben
Eine technisch nicht begründbare, alleine durch Fristablauf initiierte Ergänzungsuntersuchung, für die auch noch eine erhöhte Gebühr verlangt wird, stellt für mich eine unzulässige Strafmaßnahme dar. Sie stellt somit das gesamte System der technischen Überwachung grundsätzlich in Frage.
Der Bundesrat hat deshalb bereits im Zusammenhang mit der BR-Drucksache 925/05 eine entsprechende Änderung der Anlagen VIII und VIIIa abgelehnt (BRDrucksache925/05(Beschluss)Ziffer3).
Weiterhin stehen Leistung und Gegenleistung bei den Ergänzungsuntersuchungen in einem auffälligen Missverhältnis zueinander. Geld für eine Dienstleistung zu verlangen, die nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann ist meiner Meinung nach nicht rechtens . Mithin sehe ich Merkmale des Wuchers nach § 138 BGB und des Betruges nach §263 BGB hinreichend erfüllt. Es handelt sich also um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft, das somit nichtig ist.
Zahlst du nun oder reichst du eine Klage ein?