Wildunfall mit Affe in Baden-Württemberg

Affe lebt, Auto kaputt

MOTOR-TALK

verfasst am Thu Nov 10 15:29:42 CET 2016

Ein Affe auf der Flucht war in Westerheim Opfer eines Wildunfalls. Eine 44-jährige Frau fuhr den ausgebüxten Affen an. Der setzte seine Reise unbeeindruckt fort.

Ein Berberaffe wie auf diesem Bild verursachte in Baden-Württemberg eine Wildunfall
Quelle: dpa/Picture Alliance

Westerheim - Und wieder ein tierischer Zwischenfall im Straßenverkehr: Ein Berberaffe ist in Baden-Württemberg vor ein Auto gerannt. Der Primat war aus dem Gehege eines Freizeitparks in Westerheim im Alb-Donau-Kreis entwischt und befindet sich schon seit längerer Zeit auf der Flucht vor seinen Pflegern.

Eine 44-jährige Autofahrerin erfasste das Tier am Mittwoch mit ihrem Nissan, an dem Wagen entstand ein Schaden von rund 1.000 Euro. Der Affe überlebte - und flüchtete einfach weiter. Bis Donnerstagmittag gelang es nicht, das Tier einzufangen, teilte die Polizei mit. Versuche von Pflegern, den Affen mit Futter zu locken oder mit einem Blasrohr zu betäuben, schlugen fehl.

Was tun bei einem Wildunfall?

In der kalten Jahreszeit steigt die Zahl der Wildunfälle. Betroffene müssen zuerst die Warnblinkanlage einschalten und die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern. Dann muss der Unfall bei der Polizei gemeldet werden. Sie benachrichtigt den verantwortlichen Förster oder Jagdpächter.

Das verletzte oder getötete Tier nicht anfassen, das Bergen des Wilds ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Die Wartezeit lässt sich nutzen, um Handyfotos vom Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug zu machen. Das hilft später bei der Schadensregulierung. Der Förster oder Jagdpächter stellt eine Bescheinigung aus, die von der Versicherung zur Regulierung des Schadens gefordert wird. Wer das tote Tier mitnimmt, macht sich der Wilderei schuldig.

Die Teilkaskoversicherung begleicht Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch sogenanntes Haarwild (§2 Bundesjagdgesetz), zum Beispiel Rehe oder Wildschweine, verursacht werden. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit Wirbeltieren (zum Beispiel Pferde oder Schafe) ausgeweitet. Auf den Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.

Quelle: dpa; SP-X