Neue Promillegrenzen für Radfahrer
Alkohol am Lenker
VON CONSTANTIN BERGANDER
Nach dem Biergarten in den Straßenverkehr – mit dem Fahrrad war das bisher üblich, denn erst ab 1,6 Promille wird streng bestraft. Das soll sich jetzt ändern.
Wenn man nach ein paar Bier schon nicht Auto fahren darf, dann wenigstens Fahrrad. Das wird von den meisten Radlern entspannt gesehen.Dabei gelten in der Theorie für Fahrradfahrer die gleichen Grenzen wie für Autofahrer. Sollte man in einen Unfall verwickelt werden, droht bereits ab 0,3 Promille Strafe. Falls man aber mit 1,5 Promille noch augenscheinlich sicher unterwegs ist, fehlen der Ordnungsmacht die Möglichkeiten zum Eingreifen.
Das bestätigt Dr. Markus Schäpe vom ADAC: „Ab 1,6 Promille beginnt der strafrechtliche Bereich. Auch wenn der Verkehrsteilnehmer nicht auffällig geworden ist, handelt es sich um eine Straftat. Das bedeutet, dass ein Gericht auch bei Fahrraddelikten den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis aussprechen kann.“
Neue Grenzwerte
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) fordert jetzt eine Senkung der Alkoholgrenze. Das Ziel ist eine Absenkung auf 1,1 Promille. Besorgniserregend seien besonders acht Fahrradtote in den letzten Jahren in Münster. Fünf von ihnen waren teilweise stark alkoholisiert. In Münster wurden im vergangenen Jahr 234 Blutproben bei Fahrradfahrern entnommen, mehr als bei Autofahrern.
Ramsauer zögert
Während SPD und Grüne dem Vorschlag des ADFC zustimmen sieht Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer keinen Handlungsbedarf. „Bei Unfällen von Radfahrern unter Alkoholeinfluss gibt es bislang keine Auffälligkeiten“, so das Ministerium. Sören Bartol, verkehrspolitischer Sprecher der SPD, hält dagegen: „Generell sollte gelten: Wer trinkt, sollte nicht aufs Fahrrad steigen. Eine neue Promillegrenze kann ein Signal sein, dass Fahrradfahren mit Alkohol kein Kavaliersdelikt ist.“ Die Gewerkschaft der Polizei geht sogar noch einen Schritt weiter. Sie hält eine 0,5-Promille-Grenze für sinnvoll. „Wer einen Führerschein hat, muss wissen, dass er das nicht darf“, so GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut.
Fraglich ist hingegen die Kontrollroutine, der Polizei fehlt es an Personal. Des weiteren muss geklärt werden, ob Rad- und Autofahrer gleich behandelt werden sollten. Radfahren unter Alkoholeinfluss ist gesellschaftlich längst nicht so geächtet wie Alkohol am Steuer.
Quelle: MOTOR-TALK
Einfach nur lächerlich!!!
Warum soll man überhaupt noch überlegen ob man Rad oder Auto fährt, im Arsch ist man so oder so!!
Da kann ich gleich Autofahren.
TOTAL LÄCHERLICH!! Fussgänger nehmen übrigens auch am Straßenverkehr teil, warum führt man dafür noch keine Grenze ein!
Mal ganz davon abgesehen das einer ohne Führerschein "straffrei" davon kommt wenn er mitm Rad unterwegs, ist und die Melkkuh Autofahrer wird wieder abgezockt!!
Das Bild ist doch irgendwo an der Grünberger Straße/Simon-Dach-Straße aufgenommen, oder? 😆
1,6 Promille sind doch für die meisten schon zuviel, um überhaupt aufs Fahrrad zu steigen. Ob die Senkung der Grenzwerte allerdings weniger Unfälle zur Folge hat, bezweifle ich.
1A Einstellung! Alkohol hat im Grunde gar nix im Straßenerkehr zu suchen und bisher sind die Strafen dafür sind viel zu lasch!
Außerdem hat der Typ kein Licht am Fahrrad... Todesstrafe!!!
Andreas
So ein Quatsch...
Klar ist zwar, dass man mit einigem intus nicht auf's Fahrrad steigen sollte...
Klar ist aber auch, dass bei der Abwägung zwischen Einschränkung der Freiheit versus Sicherheit der Grundsatz gelten sollte, dass der Staat nur in die Freiheit seiner Bürger eingreift, um sie vor Schaden durch ANDERE zu schützen, wenn der Staat hingegen eingreift, um Leute vor sich selber zu schützen, empfinde ich das als ungerechtfertigte Bevormundung.
Und nachdem ein betrunkener Radfahrer ja vor allem sich selber gefährdet (die im Artikel erwähnten Toten bei Fahrradunfällen waren ja höchstwahrscheinlich die betrunkenen Radler selber, und eher weniger der Lastwagenfahrer, dem das Fahhrad voll reingekracht ist...), sollte man das den Menschen selber überlassen, ob sie ihr Leben riskieren wollen oder nicht.
Logisch begründbar ist die Sonderstellung des Rades nicht.
Mit den lahmen Mofas darf man es auch nicht. Und wenn ich einem Fußgänger mit 40 Sachen reinknalle, gefährde ich auch nicht nur mich selbst.
Solange aber die Kosten für die eventuelle Behandlung im Falle eines Unfalles die Allgemeinheit tragen muss, incl der Nebenkosten (Solidarprinzip der Krankenkassen) ist es IMHO nicht gerechtfertigt, sowas durchgehen zu lassen. Und bei solchen Behandlungen kommen Kosten zusammen, die schnell deutlich jenseits von 50.000€ liegen !!! Dann würde ich schon sagen, ok ein Unfall im Suff, muss der alkoholisierte für seine gesamten Kosten selbst aufkommen, bis zum letzten Hemde!!!
Abgesehn davon, stelle dir mal vor, du nietest jemanden um. Im Nachhinein stellt sich raus, der war stark alkoholisiert und hat den Unfall verursacht. Es wäre davon auszugehen, das der Unfall im nüchternen Zustand nicht passiert wäre. Egal, ich kann dir garantieren (so du halbwegs normal geistig entwickelt und ein gewisses Verantwortungsgefühl habend bist) - die Bilder bekommst du nicht mehr aus dem Kopf.
LG Volker
..der für eine 0,0 ‰ Grenze generell im Straßenverkehr ist. Ichweiß nicht, wann diese ominöse 0,5 ‰ Grenze sich etabliert hat, aber seitdem hat sich der Verkehr enorm entwickelt und dem muss Rechnung getragen werden.
Herumtorkelnde Alkoholweltmeister finde ich da viel gefährlicher als betrunkene Radfahrer. Sollen jetzt Fußgänger vom Straßenverkehr verbannt werden? Nein.
Die Situation ist eben so. Man kann niemanden bestrafen, weil er nach einigen Getränken das größte Übel (Autofahren) ausklammert und sich stattdessen auf anderem Wege nach Hause begibt.
Dem kann man nur Herr werden, wenn an üblichen "Hotspots", also öffentliche Veranstaltungen, etc., mehr Sicherheitspersonal (ich fasse es mal so zusammen) eingesetzt wird, welches ein Auge darauf wirft, dass der Straßenverkehr nicht gefährdet wird.
Aber... ich pers. sehe ganz selten, dass öffentliche Veranstaltungen vernünftig betreut werden. Vermutlich ist nicht genug Geld und Personal da; selbiges hat man ja bereits für die Blitzer eingesetzt...
Das Einzige ist vllt. , daß es prinzipiell zu begrüssen ist, wenn jemand, der weiss, "heute Abend gönn ich mir ein paar Bierchen", lieber das Fahrrad als das Auto nimmt (sonst dürfte man in letzter Konsequenz ja nur noch zuhause Alkohol konsumieren, da man sich letztlich sogar als Fußgänger auf öffentlichen Wegen fortbewegt).
Wären Strafen und Grenzwerte gleich, würde man diese Überlegungen unterlaufen.
Soll aber nicht heißen, daß man nicht über Grenzwerte für Radfahrer nachzudenken braucht - 1,6 Promille ist jedenfalls schon ganz schön viel.
In Österreich ist das Radfahren bereits ab 0.8 Promille strafbar. Umso mehr wundere ich mich, dass das in Deutschland relativ locker gesehen wird.
Also wenn sies herabsenken wollen, dann aber bitte richtig und nich so ein Killefitz.
Von 1,6 auf 1,1, als ob das so den riesen Unterschied macht.
ich glaube, das macht es.
Aber ich würde wohl auch mit 1,1 lieber zu Fuß gehen. Lebe aber auch in einer Stadt mit kurzen Wegen, wo das problemlos möglich ist.
Mit Fußgängern kann man das nicht vergleichen. Zu Fuß erreiche ich keinen Schnitt 30 und nicht Spitze >45.
Man sollte nicht immer nur von den Standard-Bummelrädern ausgehen, mit denen hier fast alle durch die Gegend schleichen. Genau wegen dieser Einstufung als "schneller Fußgänger", die sich auch in Gesetzen widerspiegelt, kann man das Rad als Verkehrsmittel bei uns vergessen.
Niemand, der mal ein schnelles Rad gefahren ist, würde ernsthaft behaupten, dass man damit stärker alkoholisiert unterwegs sein dürfte als mit anderen Fahrzeugen.