Betrunkener fährt mit Auto zur Tankstelle
Alkohol war alle
Wenn der Sprit an einem fröhlichen Wochenende alle ist schnell zur Tanke, um neuen zu holen? Geht, aber bitte nicht mit dem Auto. Ein Schönberger sah das anders.
Schönberg - Mit mehr als drei Promille ist ein Mecklenburger mit dem Auto zum Einkaufen gefahren - um neuen Alkohol zu besorgen. Das meldete die Polizei Wismar. Der 48-Jährige hatte sich in Schönberg ans Steuer seines Autos gesetzt, um an einer Tankstelle Nachschub zu holen.
Ein Zeuge hatte bemerkt, wie der sichtlich angetrunkene Mann sich ans Steuer setzte und losfuhr. Sofort benachrichtigte er die Polizei. Die Polizisten trafen den Mann kurz darauf in seiner Wohnung an. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,3 Promille. Der Führerschein des Mannes wurde eingezogen.
Quelle: dpa
Der wollte dem Zeugen bestimmt nix mitbringen drum hat der dann die Polizei informiert 😉
Sie haben ihn also gar nicht live erwischt? Steht es dann nicht Aussage gegen Aussage?
Jeder Brand muss gelöscht werden. Wenn nix mehr zum Löschen da ist, muss selbstverständlich Löschwasser besorgt werden. Das war sozusagen ein Notfall. 😆
Es gibt in diesem Sinne kein "Aussage gegen Aussage" im Strafrecht. Das Gericht wertet jeder Zeugenaussage einen eigenen Stellenwert zu. Damit steht es Aussage eines Betrunkenen, der vor Gericht Lügen darf, gegen Aussage eines (oder mehrere) neutraler Ziegen, welcher vor Gericht verpflichtet ist die Wahrheit zu sagen und dazu vermutlich kein Interesse/Nutzen davon hat, wenn der Täter bestraft wird. Noch dazu könnte es durchaus Videomaterial der Tankstelle geben.
Nein, Aufgrund der vergangen Zeit von der Anzeige aus bis zum Antreffen des Fahrers zu Hause, kann
davon ausgegangen werden, dass in dieser Zeit keine 3,3 Promille angetrunken werden kann.
Zudem befinden sich Kammeras in der Tankstelle und der Motor des Fahrers ist noch warm.
Also keine Chance für den tankenden.
Hmm, was haben wir denn da objektiv?
- einen mann mit über 3 Promille in seiner Wohnung ... nicht strafbewährt
- eine Aussage eines Dritten, dass dieser Mann gerade eben gefahren wäre ... nicht verifizierbar, es besteht durchaus die Möglichkeit der falschen Anschuldigung (vor Gericht gild dann "in dubio pro reo")
Wenn er nicht selbst zu Protokoll ggeben hat, gerade eben gefahren zu sein, wird es eng vor Gericht, aber selbst dieses Protokoll würde selbst ein unterdurchschnittlicher Anwalt in der Luft zerreißen, weil mit 3 Promille nicht zurechnungsfähig.
Wenn dem anders wäre, würde es ja reichen, meinen verhassten Nachbarn ein wenig zu beobachten, bis er mal Party macht, und seine Bierchen zählen, und nach dem 5. dann den Trachtenverein anzurufen, und zu behau
pten, der wäre gerade besoffen gefahren
unstrittig
deren Bildqualität (Außenaufnahme) kaum geeignet ist, jemanden eindeutig zu identifizieren, die InnenCam kann nur dokumentieren, dass dieser Mensch in der Tanke war, die Außencam nur, dass aus seinem Auto 1 Person ausstieg... beweise mal, dass das die selbe Person ist
- es könnte ja wer anders gefahren sein, ein warmer Motor beweist nur, dass das Auto gefahren wurde, aber nicht, von wem, und der Halter ist nicht zur Auskunft darüber verpflichtet
- er könnte vor Sufflustigkeit den motor im Stand laufen lassen haben 😉 warmer Motor beweist nur, dass die Maschine lief, aber nicht, dass damit gefahren wurde
kommt wohl auf den Anwalt oder aber auf die nicht näher beschriebenen Begleitumstände an.
sehr optimistische Betrachtungsweise 😉
Den Zweiflern hier ist schon bewußt, dass o.a. nur ein 3-Zeiler für die Zeitung ist (?!).
Die Beweisführung wird dazu schon einiges mehr aufzubieten haben, um die Anschuldigungen im Weiteren vor Gericht zu führen.
Es fing zuvor schon damit an, hier im Weiteren eine Blutentnahme anzuordnen. Sich entsprechendes einzuholen...
Also 3,3 Promille ist schon heftig, da wird er wohl eine Entgiftung und anschließend einen Langzeitaufenthalt in einer Suchtklinik brauchen, um jemals wieder seinen Lappen zu bekommen. So kann er die MPU knicken, denn der Mann ist Alkoholiker und muss dringend etwas tun - Alkohol ist ein Langzeit Nervengift und das wissen viele nicht und wenn doch, ist es bereits zu spät. VG Conny51
Der Beschuldigte kann durch seinen Anwalt ein anthropologisches Gutachten anhand der Videoaufnahmen und eine Gegenüberstellung mit dem Augenzeugen beantragen.
Vielleicht aber hat er auch zu Hause den Polizisten schon alles erzählt.
Das Gericht ist in der Würdigung der Beweise frei. Auch was die Glaubwürdigkeit von Ausreden und Widerrufen angeht.
Schuldsprüche sind auch schon bei nicht absolut 100% Gewißheit gefallen. Jura ist keine exakte Wissenschaft (wie z.B. die Mathematik).
Zu welchem Urteil der Richter anhand der Aktenlage tendiert, weiß ein erfahrener Anwalt.
Wenn die Anschuldigungen auf wackeligen Füßen stehen, ist der Führerschein ganz schnell wieder vom Staatsanwalt freigegeben.
Meldungen an die Führerscheinstelle können übrigens auch ohne direkten Bezug zum Strassenverkehr erfolgen.
Wie Conny schon schrieb, deuten 3.3 Promille auf ein "intensives Alkoholtraining" hin.
Ehrlich gesagt bin ich nicht traurig, wenn ein "mutmaßlicher" (um nicht zu sagen: offensichtlicher) Suffkopf nicht mehr fährt.
Aufmerksamer Zeuge, hilfsbereite Polizei, alles gut.
@bald auch Prius
Die Kameras werden innen wie aussen zumindest den Habitus des Angeschuldigten zweifelsfrei
erkennen können. Zudem sind die Klamotten und seine Bewegungen, der Gang vom und bis
zum Auto ersichtlich.
Zum Zweiten könnte der Angeschuldigte die Person nennen, die das Fahrzeug gefahren hat.
Wenn nicht, sieht es einfach schlecht aus für den Angetrunkenen.