SPD fordert Grenze von 1,1 Promille bei Radfahrern
Alte Idee, neuer Vorstoß
Radfahrer dürfen, im übertragenen Sinn, mehr tanken als Autofahrer. Die SPD möchte diese Regelung ändern und die Promillegrenzen angleichen. Unfallforscher widersprechen.
Berlin - Das Murmeltier grüßt diesmal mit einem roten Parteibuch: Die SPD bringt erneut eine Herabsetzung der Promillegrenze für Radfahrer aufs politische Tableau. Geht es nach der Partei, soll es künftig eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn Radler mit 1,1 Promille Blutalkohol unterwegs sind.
Das geht aus einem Positionspapier der SPD-Verkehrspolitiker im Bundestag hervor. Fraktionsvize Sören Bartol sagte: "Eine neue Promillegrenze kann ein Signal sein, dass Fahrradfahren mit Alkohol kein Kavaliersdelikt ist." Generell sollte ohnehin gelten: "Wer trinkt, sollte nicht aufs Fahrrad steigen." In dem Papier wird darauf verwiesen, dass die derzeit in der Rechtsprechung angenommene Schwelle von 1,6 Promille als Beweisgrenzwert der absoluten Fahrunsicherheit "deutlich zu hoch" sei.
Eine Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer hatte schon vor vier Jahren der allgemeine deutsche Fahrradclub ADFC gefordert. Die SPD war schon damals dafür. Aber: Weder der damalige Verkehrsminister Peter Ramsauer noch sein Nachfolger Alexander Dobrindt mochten das Thema forcieren.
Experten sehen Vorschlag kritisch
Von einer Angleichung der absoluten Fahruntauglichkeit halten auch Unfallforscher wie Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), nur wenig. "Identische Promillegrenzen für Kraftfahrer und Radfahrer sind nicht zu rechtfertigen, da von Autos und Lkw aufgrund der höheren Masse und Geschwindigkeit eine erheblich höhere Gefahr ausgeht", sagte er.
Brockmann befürchtet sogar, dass Bürger sich dann sogar öfter alkoholisiert hinter das Steuer setzen als heute. Damit sei der Sicherheit keinesfalls gedient. Und: Radfahrer, die mit weniger als 1,6 Promille erwischt werden, können dennoch bestraft werden - wenn sie unsicher fahren oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Die SPD-Verkehrspolitiker sprechen sich außerdem dafür aus, Radlern an ausgewählten ungefährlichen Kreuzungen auch bei roter Ampel mit einem Zusatzschild das Rechtsabbiegen zu erlauben. Erfahrungen in den USA oder den Niederlanden zeigten, dass dies die Regelakzeptanz an den übrigen Kreuzungen erhöhe und somit zu einer Verbesserung der Sicherheit beitrage. (bmt/dpa)
Da die SPD sonst keine Sorgen mehr hat 😆
Immer weiter so, liebe Sozialdemokraten mit den sinnigen Vorschlägen. Dann werdet ihr - egal ob mit oder ohne Gabriel - bald einstellig in den Wahlumfragen stehen!
Gleiches Recht für alle! Runter damit auf 0,5 Promille!!!
Steuersatz auf Alkohol erhöhen, so wie in Skandinavien. Bringt übr 7 Mrd. € Mehreinnahmen.
Und wer illegal brennt, der muss halt 10% seines Nettogehalts zahlen.
Wie weit will man den Kontroll- und Überwachungsstaat noch aufblähen?
Sollen jetzt noch mehr Polizeibeamte eingestellt werden, um jeden Fahrradfahrer zu überprüfen?
Hat die SPD keine anderen Probleme - dann tut mir die Parteil langsam leid - oder neue
Einnahmequelle?
Generell sollten die Verstöße von Radfahrern besser verfolgt werden, bevor Verschärfungen einigermaßen sinnvoll sind. Was mir schon an Radfahrern begegnet ist, die mir (egal ob ich auf dem Rad oder mit dem Auto unterwegs bin) die Vorfahrt genommen haben (nix er fährt geradeaus auf der Radspur weiter wo ich rechts will, sondern ganz einfache Vorfahrtssituationen insb. Hofausfahrt, Zebrastreifen ohne Radweg & Co.) und Licht bei Regen/Nebel/Dunkelheit/etc. ist auch recht selten - viel mehr als bei Kfz...
notting
Sehe ich auch so. Es ist völlig widersinnig dass gerade der schwächste und am schlechtesten geschützte Verkehrsteilnehmer mit einem höheren Alkoholspiegel fahren darf als der vergleichsweise gut geschützte Autofahrer.
Es geht hier doch garnicht um Fußgänger, sondern um Radfahrer, ergo ist "schwächste und am schlechtesten geschützte Verkehrsteilnehmer" falsch EDIT, zumal eine Helmpflicht für Fußgänger nicht einmal diskutiert wurde! Wobei ich mir manchmal auch schon ein Alk-Limit für unbegleitete Fußgänger gewünscht habe, die gerade nicht auf einem Gehweg unterwegs sind.
notting
Moin,
schon wieder neue Gesetze!
Wenn die jetzigen Gesetze mal angewendet würden,
schieben die Radfahrer bzw. benutzen
ihren Drahtesel lieber als Gehhilfe 😆
schönen Gruß
Als langjähriger Student in der selbsternannten Fahrradhauptstadt Deutschlands kann ich sagen: Das ist Quatsch. Erstens hat die BAK auch bei nicht-Alkoholikern nur bedingt Aussagekraft über die tatsächliche Fähigkeit ein Rad zu führen, zweitens kann man entweder noch Radeln oder man legt sich auf die Nase. Die potentielle Fremdgefährdung ist so gering, dass man es ruhig bei der Selbsteinschätzung belassen kann.
Außerdem ist das Rad die einzige Alternative zum Nichttrinken in den zahlreichen Gegenden, in denen Nachts kein Taxi mehr fährt.
Ja, ich weiß, man kan auch mal nüchtern bleiben. Doch das ist wie mit dem Tempolimit: Ich fahre meistens 120/130 km/h, dennoch bin ich froh, auch mal auf die Tube drücken zu können, wenn ich Lust dazu habe.
Dafür kenne ich zuviele Leute, die fast von Radfahrern umgenietet wurden bzw. bei der Notreaktion gestürzt sind (Fußgänger und Radfahrer), mich eingeschlossen. Und selbst wenn es Gerichtstitel gab, blieben viele auf ihrem Schaden sitzen.
Man kann sich beim Fahren abwechseln? Ja, blöd wenn man nicht in einer Sauf-Gruppe unterwegs bin.
notting
0,3 Promille für Auto- und Radfahrer ist das einigst sinnvolle! Besser wäre natürlich 0,0 aber für jemand der ein Bierchen (0,33l) zum Schnitzel trinkt kann man ein Auge zudrücken.
Und die Strafen sollten drastisch steigen, dann überlegen sich viele 5 mal ob sie mit voller Birne noch fahren wollen 😉 ... ab 0,5 Promille 2.000€ und halbes Jahr laufen und ab 1,0 Promille Lappen für 3 Jahre weg und 5.000€ + MPU!!! Für Wiederholungstäter Lappen für immer weg!!!
Genauso würde ich auch bei Drogenvergehen verfahren! Man muss rigoros durchgreifen!
So mache ich es heute meistens, in meiner Stadt ist das Rad nicht populär und die Distanzen sind größer.
Das schöne an Rad: Jeder kann kommen und gehen, wann er will. Ich weiß übrigens nicht mal, ob ich jemals in meinem Leben die angedachten 1,1 überschritten habe.
Mir sind Kollisionen mit Fußgängern, die erhebliche Verletzungen herbeigeführt haben, bisher nicht bekannt. Kann aber auch an der Einhaltung der Gesetze in Münster liegen: Radweg ist Radweg, da haben Fußgänger nichts zu Melden. Fußweg ist Fußweg und Straße ist Straße, wenn ein Radweg vorhanden ist.
Alles in allem scheint es eine unsinnige Regel, die nicht geeignet ist, die Verkehrssicherheit signifikant zu erhöhen, die Unsicherheit der Radfahrer jedoch steigert und im Einzelfall zu harten, ungerechtfertigten Sbaktionen führen kann.
Nicht immer nur an andere VT denken, es geht auch um den Selbstschutz. Sonst wäre ja die Gurtpflicht auch nicht notwendig...
Inwiefern "steigert" dass die Unsicherheit? 😕 Ein Autofahrer hat sich auch an die Promilleregeln zu halten und kann nicht mit "Unsicherheit" argumentieren. Und Sanktionen gegen alkoholisierte Autofahrer sind u.U. ebenfalls "hart und ungerechtfertigt".
0,0‰ für alle Verkehrsteilnehmer inkl. Fußgänger.
Das wäre mal angebracht.