Urteil: Parken am Taxistand rechtfertigt sofortiges Abschleppen
Am Taxistand besser nicht anhalten
Mal eben schnell am Taxistand anhalten und bei der Bank reinspringen? Das kann teuer werden. Denn der Abschlepper kann den Falschparker ohne Wartezeit an den Haken nehmen.
Leipzig - Falschparken an einem Taxistand rechtfertigt sofortiges Abschleppen. So lautet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (Az.: 3 C 5.13), auf das der ADAC hinweist. Im Regelfall sei keine Wartefrist einzuhalten, bevor der Wagen an den Haken genommen werden darf. Zur Begründung führte das Gericht an, dass der Nutzbarkeit der Taxistände eine hohe Bedeutung zukomme. Zum Vergleich: Im Falle eines eingeschränkten Halteverbots sei das Abschleppen erst nach einer Stunde Wartezeit verhältnismäßig, so der ADAC.
In dem verhandelten Fall hatte ein Reisebusfahrer sein Fahrzeug an einem Standplatz in Frankfurt am Main abgestellt und einen Zettel mit seiner Handynummer hinterlassen, unter der er aber spontan nicht erreichbar war. Ein städtischer Verkehrsüberwacher ordnete daraufhin das Abschleppen an. Zwar wurde die Maßnahme abgebrochen, als der Busfahrer nach zehn Minuten wieder kam, eine Rechnung bekam er trotzdem zugeschickt. Gegen diese wendete der Busfahrer ein, man hätte beim Abschleppen eine Wartefrist einhalten müssen. Das sah das Gericht anders.
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Das lernt man doch schon in der Fahrschule und sollte selbstverständlich sein. Nett aber dass der Versuch unternommen wurde den Fahrer zu erreichen, ein netter Service...
Der Arbeitgeber des Reisebusfahrers war hoffentlich so konsequent und hat ihm für diese Aktion auch noch eine Abmahnung geschrieben. Ein solches Auftreten in der Öffentlichkeit ist schließlich nicht gerade förderlich für das Firmen-Image.
...auch wenn das Abschleppen abgebrochen wurde gilt
"ist der Fisch einmal am Haken" wird auch die Geldbörse gleich dünner 😆
Dem Reisebusfahrer war's aber scheinbar nicht teuer genug.
Anders ist jedenfalls die Tatsache nicht zu erklären, daß er anschließend dem schlechten Geld auch noch gutes Geld hinterhergeworfen hat, in dem er die Sache auch noch vor Gericht gebracht hat, anstatt Einsicht in sein Fehlverhalten zu zeigen.
da bin ich vollkommen deiner Meinung...halt ein Sturkopf 😉
Nur schade das dieser Beitrag im Taxiforum steht. Wir Kutscher wissen das aber vielen anderen Verkehrsteilnehmern ist dies egal 🙁
Ich hatte erst letzten Dienstag wieder so einen Untermenschen, welcher mich dann auch noch beleidigte und bedrohte. Hat ihm aber auch nichts gebracht, eine Anzeige wegen Parken auf dem Halteplatz hat er trotzdem bekommen.
Naja, aber Taxifahrer sind manchmal auch nicht ohne...
Stimmt, und auch diese erhalten ihren Strafzettel.
Was aber viele auch nicht wissen, wir dürfen z. B. in 2. Reihe halten und dies schon seit 1994! Hat sich aber trotz nunmehr 20 Jahren auch noch nicht zu allen Ordnungshütern rumgesprochen 🙁