Ohne Gurt im Auto: Verona Pooth soll straffrei bleiben
Amtsgericht will Verfahren gegen Verona Pooth einstellen
Ein Handy-Video zeigte Verona Pooth ohne Gurt am Steuer eines Autos sitzend. Dies bescherte ihr einen Bußgeldbescheid, gegen den sie sich nun offenbar erfolgreich gewehrt hat.
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Düsseldorf - Ein Ende Mai veröffentlichtes Handy-Video zeigte Werbe-Ikone Verona Pooth (49) unangeschnallt am Steuer eines Autos sitzend. Dennoch muss Pooth wohl kein Bußgeld zahlen. Das Düsseldorfer Amtsgericht beabsichtige, das Verfahren einzustellen, sagte eine Gerichtssprecherin. Das 16-Sekunden-Video war auf Pooths Facebook-Seite erschienen. Es zeigt sie während der Fahrt am Steuer eines Autos: gut gelaunt, aber anscheinend ohne Gurt.
Die 49-Jährige hatte danach gesagt, nicht sie selbst, sondern eine Freundin habe sie am Steuer im Auto gefilmt. "Und angeschnallt habe ich mich auch, als ich vom Parkplatz fuhr." Die Polizei hatte ihr das nicht abgenommen und den Fall bei der Bußgeldstelle der Stadt angezeigt. Die Fahrstrecke soll eine öffentliche Straße in Düsseldorf gewesen sein und kein Parkplatz, wie Pooths Erklärung nahelegte. Das Video war kurz darauf vom Facebook-Auftritt verschwunden.
Pooth sei dann ein Bußgeldbescheid wegen Fahrens ohne Sicherheitsgurt und Handy-Nutzung am Steuer in Höhe von insgesamt 96 Euro zugestellt worden, hieß es seitens des Gerichts. Dagegen habe ihr Rechtsanwalt aber Widerspruch eingelegt und dabei das Gericht offenbar zumindest teilweise überzeugen können. Über die Argumentation des Anwalts wurde nichts bekannt.
Quelle: dpa
naja, der Promibonus hat mal wieder zugeschlagen, wie bei Uli Hoeneß und Co eben auch,
Bei dem Bayern Futzi könnte das schon zutreffen, aber der steht hier nicht zur Diskussion.
Ist aber schon merkwürdig, wo sich selbst ein TV-Sender daran beteiligte die Situation, inkl. der zugehörigen, öfferntlichen Straße (nicht Parkplatz) nachzustellen !
Ich will die Frau ja auch in kleinster weise verteidigen, vielleicht wurde ja zu Recht gegen sie ermittelt, ich war ja nicht dabei. Aber wenn die Behörde es nicht zusammenbringt ihr das Vergehen eindeutig zu belegen, dann ist es eben so, dass das Verfahren einzustellen ist.
Das Video kann sich jeder im Internet ansehen. Beweis... nunja... angeschnallt war sie jedenfalls tatsächlich nicht. 🙄
Wer da gefilmt hat, kann sich jeder denken, das zu beweisen hingegen. 😮
Und wenn man beides auf einmal in den Bescheid schreibt und ein Teil "ungültig" ist... war da nicht etwas, dass dann der gesamte Bescheid ungültig ist?
So ist eben das Gesetz. Da muss erst etwas passieren. Ich wünsche es ihr freilich nicht, aber wer´s so herausfordert. Tragisch wird´s doch erst dann, wenn jemand zu Schaden kommt und der von den Staranwälten untergebuttert wird.
So... ob sie die 100 € zahlt und den einen Punkt bekommt... interessiert doch keinen Menschen, aber hat leider die Staatskasse und uns alle mal wieder einen Haufen Geld gekostet. 🙄
Wenn ich die Poth gewesen wäre, hätte ich einfach darum gebeten einen Nachweis zu erbringen, dass dieses Video innerhalb der letzten 3 Monate erstellt wurde. Kann die Staatsanwaltschaft den nicht erbringen, ist es verjährt.
Ich denke dem Gericht ist sehr wohl bewusst, dass es unendlich viele, nur schwer widerlegbare, Varianten geben kann, welche die Verteidigung ja nach belieben aus dem Hut zaubern kann.
Noch handelt es sich ja um eine Absicht des Gerichts. Eine Entscheidung ist definitiv noch nicht gefallen.