Das ändert sich jetzt und 2017 im Straßenverkehr
An diese Neuerungen müssen sich Autofahrer gewöhnen
Eine Novelle des Straßenverkehrsrechts bringt diverse Änderungen. Die Rettungsgasse wird vereinfacht, die HU wird teurer, ab September greift der WLTP. Ein Überblick.
Stuttgart/Bonn - Wenn der Verkehr erst zum Erliegen gekommen ist, ist es oft zu spät. Ein Unfall kann die Ursache sein, der Rettungswagen muss durch, aber Rettungsgasse? Fehlanzeige. Tatsächlich gilt in Deutschland schon seit Jahrzehnten: Stockt der Verkehr auf mehrspurigen Straßen, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Entweder in der Mitte (bei zwei Fahrspuren) oder zwischen linker und mittlerer Spur (bei drei Fahrspuren).
Laut dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) wurde die Regelungen, die in Paragraph 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht, "oft nicht zufriedenstellend umgesetzt". Deshalb wurde sie jetzt vereinfacht. Mit der Neufassung der StVO, die am 14.12.2016 in Kraft trat, gilt im Prinzip, was immer galt, wird aber besser formuliert:
Zitat:
"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."
Damit stellt das BMVI auch klar, dass die Gasse immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen frei gemacht werden muss. Also auch bei vier oder mehr Fahrstreifen. Auch das war bislang zumindest missverständlich formuliert. Ob die Änderung was bringt? Man wird sehen. MOTOR-TALKER jedenfalls haben spätestens dann kein Ausrede mehr, wenn sie unser Spezial zum Thema Rettungsgasse gelesen haben.
Doch es ändert sich noch mehr im Straßenverkehr. Für Radfahrer, für Autofahrer und sogar für die Autohersteller. Was sich jetzt und im kommenden Jahr ändert, lest Ihr hier.
Tempo 30
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Sie kann auf 30 km/h reduziert werden, wenn es sich zum Beispiel um einen Unfallschwerpunkt handelt. Doch die Hürden für die Absenkung auf Tempo 30 waren auf Hauptverkehrsstraßen bislang sehr hoch.
Zukünftig sollen Gemeinden 30er-Bereiche vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen können, auch wenn diese an Hauptstraßen liegen.
E-Bikes auf Radwegen
E-Bikes, die bis Tempo 25 elektrisch fahren können, ohne dass der Fahrer dazu in die Pedale treten muss, dürfen jetzt auch auf Radwegen rollen. Dafür müssen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder E-Bikes innerorts mit einem besonderen Hinweisschild "E-Bikes frei" zulassen. Außerorts sollen E-Bikes generell auf Radwegen fahren dürfen. Die schnelleren S-Pedelecs sind davon ausgenommen, sie müssen weiter auf der Fahrbahn fahren.
In der Praxis befürchtet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) ein Durcheinander. "Leider ist die Definition hier nicht eindeutig genug." Es sei zu befürchten, dass künftig S-Pedelecs mit einer Unterstützung bis 45 km/h auf den für E-Bikes freigegebenen Radwegen unterwegs sind. Zweifelsfreier wäre es, wenn das Schild S-Pedelecs ausschließen würde.
Ampel-Regelung für Radfahrer
Bislang galten für Fahrradfahrer die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren. Künftig gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten." Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Radelnde Eltern mit Kind
Bislang mussten radelnde Eltern auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während ihre Kinder bis zum achten Lebensjahr mit ihrem Rad den Fußweg nutzen mussten. Ab sofort dürfen Erwachsene, wenn sie Kinder bis 8 Jahre begleiten, ebenfalls auf dem Fußweg fahren. Eine längst überfällige Entscheidung, wie der VCD betont. "Es war völlig realitätsfremd, dass Kleinkinder und Eltern voneinander getrennte Wege nutzen mussten", sagt die Sprecherin Anja Smetanin.
Gebühren für Führerschein und HU steigen
Nach acht Jahren sollen die Gebühren für die Führerscheinprüfungen sowie die Hauptuntersuchungen für Autos teurer werden. Die theoretische Prüfung soll künftig 11,90 Euro statt rund 11 Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden zukünftig 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung müssen 91,50 Euro bezahlt werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.
Die Kosten für den Führerschein steigen weiter, was nach Ansicht des Autoclub Europa (ACE) aber vor allem an den stetig steigenden Stundensätzen der Fahrschulen liegt. "Die jetzt angehobenen Prüfgebühren sind ja nur ein kleiner Teil", sagt Constantin Hack vom ACE. Abnehmen werde die Zahl der Führerscheinprüflinge dadurch nicht.
"Dass der Führerschein immer noch wichtig und für viele fast unerschwinglich ist, sehen wir an den Finanzierungsangeboten im Netz und der Nachfrage", so Hack. Ebenfalls teurer wird die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden künftig Gebühren in Höhe von 35 Euro und 54,86 Euro erhoben.
Euro 4 für Motorräder
Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar 2017 nur noch dann erstmals für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.
Die Neureglung gilt nur für Erstzulassungen, alte Bikes genießen Bestandschutz. "Das sorgt aber dafür, dass viele Händler nun die alten Maschinen loswerden wollen. Hier können vielleicht ein paar Schnäppchen geschossen werden", sagt Hack.Homologation für Neuwagen
Diese Änderung wird zwar erst im Herbst wirksam, doch sie hat weitreichende Auswirkungen: Neue Pkw-Modelle werden ab September nach dem "Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures" (WLTP) typgeprüft. Der Testzyklus wird zwar auf einem Rollenprüfstand durchgeführt. Er ist jedoch umfangreicher, umfasst mehr Fahrprofile und dürfte zu etwas realistischeren Verbrauchsangaben führen.
Ergänzend gehören künftig Verbrauchstests unter realen Straßenbedingungen zum Testprogramm. Hier dürfen die Grenzwerte jedoch noch eine ganze Weile überschritten werden.
Quelle: Mit Material von dpa
Ob VW schon eine entsprechend modifizierte Betrugs-Software bei Bosch in Auftrag gegeben hat? 🙄
<*)))o><
Als ob an der Neuformulieren der Rettungsgasse sich Praktisch was ändern würde. So ein Käse. Die Traumtänzer wird es so und auch so weiterhin geben. 🙄
Der ganze Absatz mit dem Pedelec ist vollkommen falsch.
Pedelecs !=E-Bike. Das hat der Autor wohl übersehen.
Pedelecs mit bis zu 25km/h sind Fahrräder und werden auch genau so im Straßenverkehr angesehen. E-Bikes und S-Pedelecs zählen nicht als Fahrräder.
Evtl. nocheinmal googeln, was der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec ist.
Nope, kam noch nix rein. 😉
An wen gehen denn die HU Gebühren?
Die HU kostet ja mittlerweile 97,99 EUR (TÜV Süd)
Wer bekommt den Rest?
Völlig richtig! E-Bikes oder S-Pedelecs sind kennzeichen-/versicherungspflichtige Fahrzeuge und haben auf allen Wegen wo nur Fahrräder / Pedelecs erlaubt sind nichts verloren. Der Artikel ist in diesem Punkt sehr seltsam formuliert ;-) Aber ich sehe da keine Änderung zu jetzigen Regelung. Diese "E-Bike" Schilder sind m.E. völlig sinnbefreit, da normale Pedelecs bis 25km/h (man MUSS treten und wird unterstützt, aber das Ding fährt nicht selber wie ein S-Pedelec oder E-Bike!) nun mal auch nur normale Fahrräder sind.
Ob du wohl als Trostpreis für nichtsinnvolle Beiträge auch akzeptierst, HIER der erste gewesen zu sein?
🙄
Die HU kostet laut Homepage vom TÜV-Süd aktuell 53,50€.
Die HU in Verbindung mit der AU, kostet 98,00€.
S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs, nur eben bis 45km/h. Sie fahren aber auch nicht selber, wie die E-Bikes. Verändert hat sich aber nichts. Zumindest sehe ich keine Änderung, zu der Regelung bisher.
Wenn der Autor Pedelecs meint: diese fahren nicht elektrisch sondern der Fahrer wird bis 25Km/h elektrisch unterstützt d.h. hört der Fahrer auf, zu treten, hört auch die elektrische Unterstützung auf.
Sprich: ein Pedelec ist kein elektrisches Mofa.
Nein, die HU kostet für Pkw weiterhin um die 50€, schließt aber meist eine AU mit ein, und kostet dann mit AU zusammen knapp 100€, siehe https://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchung/4-gebuehren .
Für meinen Pkw lasse ich die AU aber in der Werkstatt mitmachen, da ich dank Autogas eh noch eine GAP (Gasanlagenprüfung, ca. 20€) zum TÜV alle 2 Jahre brauche.
Und mein 7,5t Lkw kostet mich jährlich(!) ca. 135€ für HU+AU 😱
Schöner Stundensatz für maximal 20min wo eine Prüfung dauert, vor allem bei der ASU ist das eine Frechheit.
Die Tüv gebühren machen mich auch fertig, für die gegebene Leistung wirklich ein Witz, 50 € wären ja noch inordnung.
Jedes mal fahre ich mit meinem Auto hin, der steckt seine rübe drunter und sagt ist ja alles fein schöne Sache tritt dann noch paar mal das Gaspedal und bin 100€ ärmer, toll danke für die abzocke😤