Soundgeneratoren und Klappenanlagen: Neue Regelungen
Anders ist erlaubt, lauter verboten
Abgasanlagen mit Klappensteuerung und Soundgeneratoren klingen toll, machen aber Krach. Deshalb gibt es jetzt neue Regelungen zur Nachrüstung von mehr Radau.
Berlin – Wie stark ein Auto klingt, bestimmen Motor und Gesetzgebung. Mit ein paar Tricks wird aus einem mittelgroßen Diesel trotzdem ein riesiger Benziner: Sogenannte Soundaktuatoren (oder Soundgeneratoren, „Active Sound“) können ein Auto beliebig kraftvoll oder laut brummen lassen.
Es handelt sich um Lautsprecher, die gesteuert vom Drehzahlsignal jede Art von Motorsound wiedergeben können. Audi lässt auf diese Art nagelnde Selbstzünder wummern wie V8-Benziner. Das Prinzip ist so beliebt, dass Zulieferer schnell ähnliche Systeme zum Nachrüsten anboten.
Solche nachträglich eingebauten Soundgeneratoren werden nun aber nicht mehr eingetragen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informiert im Verkehrsblatt – Ausgabe 5/2018 über diese Entscheidung. Einzige Ausnahme: Elektrisch betriebene Fahrzeuge dürfen künstliche Warngeräusche von sich geben.
Soundgeneratoren nicht mehr eintragbar
Im Netz wird über Soundgeneratoren angeregt diskutiert, vor allem über die Zulassung. Einige Systeme wurden bisher mit einem Teilegutachten ausgeliefert und ließen sich damit eintragen. Andere Bauteile wurden ohne Gutachten, aber mit falschen Argumenten verkauft: Die Anbieter setzten ihre Systeme mit Audioanlagen gleich und verkauften sie fälschlicherweise als eintragungsfrei.Jetzt stellt das BMVI unmissverständlich klar: Die Anlagen sind eintragungspflichtig, aber nicht mehr eintragbar. Im Verkehrsblatt wird aufgeführt, dass die Generatoren nicht mit einem Sportauspuff gleichzusetzen sind. Sie widersprechen den Paragraphen 30 (Abs. 1: Fahrzeuge dürfen niemanden belästigen) und 55 (Schallzeichen, z. B. Hupe) der StVZO.
Von Herstellern wird es allerdings weiterhin vergleichbare Systeme geben. Bei denen geht es vor allem um den Klang, nicht um die Lautstärke. Das Verbot bezieht sich nur auf die Nachrüstung. Solche Generatoren könnten prinzipiell trotzdem eine Zukunft haben: Sie sind in der Lage, über Gegenschall Autos leiser zu machen.
Auf Nachfrage von MOTOR-TALK erklärte ein Sprecher des TÜV Süd, dass die Nachrüstung von Auspuffanlagen mit ab Werk angebotenen Soundgeneratoren an nicht dafür vorgesehenen Motoren ebenfalls verboten wird. Alle Gutachten von Zubehörsystemen seien nun ungültig. Bereits rechtmäßig eingetragene Anlagen sind weiterhin erlaubt.
Auspuffanlagen mit Klappensteuerung: Einschränkungen bei der Modifikation
Das Verkehrsblatt nennt zudem neue Regeln für die nachträgliche Modifikation von sogenannten Klappenanlagen, also Auspuffsystemen mit einer variablen Geometrie. Im Serienzustand regeln sie Lautstärke und Klang abhängig von Last, Drehzahl und Fahrmodus. Dieses Prinzip lässt sich manipulieren – der Auspuff wird dann auf Wunsch oder zu jeder Zeit laut.Kritisch: Ältere Fahrzeuge unterliegen eher einfachen Geräuschvorschriften. Sie müssen den vorgegebenen Lärmpegel nur in bestimmten Modi („normalen Betriebsbedingungen“) einhalten. Zusätzliche Modi mussten nicht geprüft werden – also konnte der Auspuff außerhalb der geprüften Fahrzustände laut werden.
Dazu stellt das BMVI im Verkehrsblatt fest, dass jegliche Änderungen an Klappenanlagen dem Paragraphen 30 StVZO widersprechen, wenn sie mehr Lärm mit sich bringen. Egal, ob das innerhalb oder außerhalb der ursprünglich geprüften Fahrzustände passiert. Und das gilt auch dann, wenn das Auto nach alter Norm zugelassen wurde. Ab Werk verbaute, modifizierte Klappensteuerungen oder Soundgeneratoren sind nur noch zulässig, wenn das Auto dadurch nicht lauter wird.
Für eine Abnahme muss gegebenenfalls die Lautstärke in „allen realen Fahrsituationen“ vor und nach dem Umbau verglichen werden. Ein geänderter Sound ist also weiterhin zulässig – mehr Krach allerdings nicht.
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Schön. Endlich kehrt, vielleicht, etwas mehr Ruhe ein.
Laut ist nicht immer gleich schön.
Das ist jetzt etwas missverständlich ausgedrückt, oder?
Okay...
Heißt doch aber jetzt im Klartext: Habe ich von Werk aus eine alte Klappenauspuffanlage, und ich habe daran nichts verändert, ist sie doch noch weiterhin zulässig, auch wenn sie lauter wird.
Alte Anlagen, egal ob ab Werk oder nachgerüstet+legal eingetragen, genießen Bestandsschutz.
Als wenn man dies Klappen nicht mit ein zwei Schweisspunkten zu halten könnte....
Kann man doch so machen wie beim Abgas, entweder leise dann darf er in die Stadt oder laut, dann gibt es entsprechend eine Anzeige und Bussgeld wenn man den Wagen in der Stadt erwischt.
Das Nachrüsten mit dem Schweissbrenner ist nun wirklich einfach, da braucht es auch keine neue Software..
Einen Bestandschutz für Dieselstinker gibt es ja auch nicht, warum dann für lärmverstärkende! Zusatzbauteile?
"Abgasanlagen mit Klappensteuerung und Soundgeneratoren klingen toll, machen aber Krach." Bin ich absolut anderer Meinung. Das eine hat mit dem anderen oftmals gar nichts zu tun. Es gibt sowohl satten Sound ganz ohne übermäßigen Krawall als auch röhrende und scheppernde Krawallkisten die sich einfach nur besch... anhören.
Diese künstlichen Soundgeneratoren finde ich ganz schrecklich. Entweder hat ein Auto von Haus aus schon einen guten Sound oder eben nicht. Ersteren kann man mit einer entsprechenden Auspuffanlage noch verbessern bzw. unterstreichen, ist letzteres der Fall hat das für mich eher etwas von gewollt aber nicht gekonnt.
Weil der Staat nicht einfach so seine Meinung ändern kann? Das nennt man Rechtssicherheit.
Was wäre wohl los, wenn gestern eine andere Verordnung gilt, und plötzlich ist diese unwirksam? Ich würde dann nicht mehr in diesem Land investieren wollen...
Genau so ist es.
"Guter Klang" muss nicht "laut wie Sau" sein.
Sehr schön.
Wenn ein "wirklicher" Sportwagen auch danach klingt - kein Thema ... höre ich mir gerne an. Aber nicht wenn irgendwelche Halbstarken derart laute AGA`s unter ihren Golf 4,5,6 oder uralt BMW E36 E46 knallen, wo der Durchmesser des endrohrs anscheinend größer ist als das Gehirn des Fahrers ...
Also Eintragungen ab sofort rückdatieren, oh nein. 😆
Ja ist auch richtig so, entspricht dem Grundsatz der "Rechtssicherheit". Wenn jemand etwas auf bestehendem Recht zulässig gemacht hat darf das nachträglich nicht verboten werden.
Gilt diese Regelung eigentlich auch für Motorräder und Roller?
hallo
als komplett unmöglich halte ich ne eintragung aber immer noch nicht , wird nur aufwändiger denn wenn man mit prüfung nach vorschrift da ran geht und die vorgegebenen werte einhällt seh ich kein grund die eintragung zu verweigern
wird natürlich kostenintensiv mit grossen einzellgutachten , das kann auch nicht jeder x beliebige prüfstelle
Mfg Kai
In ähnlicher Form gibt es so Regelungen auch für Motorräder ab der Schadstoffnorm EuroIV.
Gab es bei Motorrädern eigentlich auch Klappenauspuffsysteme?