Verkehr & Sicherheit News
Auch das Wegdrücken eines Gesprächs kann teuer werden
Köln - Wer während der Fahrt am Steuer des Autos sitzend einen lästigen Handyanruf "wegdrückt" und das verbotene Gespräch gar nicht erst annimmt, verstößt trotzdem gegen die geltenden Verkehrsbestimmungen und kann mit einer entsprechende Geldbuße bedacht werden. Darauf hat das Oberlandesgericht Köln hingewiesen (Az. III-1 RBs 39/12).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, muss der betroffene Autofahrer wegen "fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons bei der Fahrt" einen Betrag von 50 Euro zahlen. Laut Urteil wurde er dabei gesehen, wie er sein Handy bediente.
Der juristische Begriff der Benutzung erfordert hier lediglich eine Handhabung, die einen klaren Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat, auch des „Wegdrücken“ eines Anrufes.
Die manuelle Aktivierung einer Einrichtung des Geräts, mit der ein eingehender Anruf abgewiesen und die Funkverbindung zu einem anderen Teilnehmer abgebrochen werden kann, hat laut Kölner Richterspruch einen direkten Bezug zu den typischen Funktionen eines Mobiltelefons.
Quelle: MOTOR-TALK
Jetzt wird aber schon mit aller Gewalt Geld eingetrieben oder?
In so einem Fall sollte man aber echt mal die Kirche im Dorf lassen. Vermutlich bekommt man demnächst auch Punkte dafür, wenn man am Autoradio den Sender wechselt, oder die heizbare Heckscheibe einschaltet. 😱
Das lenkt nämlich genau so ab, wie ein Telefongespräch weg zu drücken. Das ist nämlich auch nur ein Tastendruck.
Über den Sinn und Unsinn der Regelung kann man lange streiten - und so lange die wandelnde geistige Begabungsgrenze Ramsauer unser aller Post... äh... Verkehrsminister ist, wird sich daran auch nichts ändern.
Allerdings sollte bzgl. der o.g. Regelung nach den ganzen Jahren doch auch mal dem Letzten inzwischen klar sein, dass wenn man das Mobiltelefon in die Hand nimmt, EGAL zu welchem Zweck, es dann Strafbar ist.
Im Übrigen ist alles andere eben erlaubt, CB-Funk kannst Du den ganzen Tag in der Hand halten und quatschen, ist erlaubt - so wie essen, trinken, usw. - NUR eben das BENUTZEN des Handys nicht.
Was passiert, wenn ich mein Navigationsgerät bediene? (beispielsweise die Lautstärke ändere)
Und was ist, wenn mein Handy als Navi fungiert?
Hi,
da es das Handy ist, genau das selben ( verboten da Handynutzung ).
Übrigens ist diese Regelung schon ein alter Hut!
MfG
Super-TEC
Nichts da nicht verboten
40 € Bussgeld plus 23,50 € Auslagen und Gebühren und ein Punkt auf deiner Deutschlandkarte
Gesetze muss man nicht aufgrund von Ihrer mangelnden Logik verstehen sondern einfach wissen was nicht verboten ist ist eben erlaubt.
und wenn ich mein bluetoothfähiges navigationssystem mit dem handy koppel, dann auf meinem navi eine nummer wähle, ist das erlaubt!? 😆
das sind ja bald zustände wie in amerika..
Sachte, sachte. Immer locker und informiert bleiben. Das genannte Urteil ist aus dem Zusammenhang gerissen und somit falsch zitiert. Zum Kontext des genannten Urteils gehört nämlich: "...Nach den tatrichterlichen Feststellungen hielt er ... mit der linken Hand ein silbernes Handy".
Selbstverständlich darf man Anrufe weg drücken, eine Navi-App bedienen, Musik vom Smartphone auswählen und selbst ohne Freisprecheinrichtung aus dem Zubehörregal darf man während der Fahrt legal telefonieren. Es kommt darauf an, ob ich dazu das Handy in die Hand nehmen muss (verboten!) oder ob es sich in einer Halterung befindet (erlaubt!). Siehe anwaltlichen Hintergrund. Man beachte dazu das Wörtchen wenn im Gesetzestext:
Es gilt die 1-Finger-Regel: Alles, was man mit einem einzigen Finger bedienen kann, ist erlaubt. Ob das dann nicht genauso ablenkt wie ein gehaltenes Handy steht auf einem anderen Blatt. Also: Handy-Halterung für ein paar lumpige Euros besorgen oder doppelseitiges Klebeband und alles wird gut. 😎
interesannt! danke für die hilfreiche info 😉
dann sieht das schon wieder anders aus