Führerschein mit 17: Für Begleiter gilt 0,5-Promille-Grenze
Auch der begleitete Fahrer ist verantwortlich
Als minderjähriger Autofahrer mal eben Opa aus der Kneipe abholen? Auch unter den Bedingungen des begleiteten Fahrens ist das leider nicht erlaubt.
Berlin - 17 Jahre alt und schon Autofahrer? Das begleitete Fahren macht es möglich. Die Begleitperson soll dabei für Sicherheit und Ruhe sorgen. Sie kann dem Neuling aber Probleme bereiten. Wenn der Beifahrer zu viel Alkohol im Blut hat und die 0,5-Promille-Grenze überschreitet, muss der Neuling die Folgen tragen. Ihm drohen dann ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
„Der junge Fahrer kann seine Fahrerlaubnis auch komplett verlieren, je nach Pegel des Begleiters“, sagt Dieter Quentin von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). Rauschmittel wie Cannabis oder Kokain darf der Beifahrer ebenfalls nicht zu sich nehmen. Für Fahrer unter 21 Jahre gilt ohnehin ein generelles Alkoholverbot.
Grundsätzlich trägt der junge Autofahrer die Verantwortung. Das gilt auch bei Unfällen. Kommt es zu einem Schaden, muss seine Versicherung oder die der Eltern die Kosten tragen. Unerheblich ist dabei, ob die Begleitperson falsche Ratschläge gegeben hat. Idee des begleiteten Fahrens ist jedoch, für mehr Sicherheit zu sorgen. Nach Untersuchungen von Verkehrsexperten mindern die Unterstützer auf dem Beifahrersitz das Unfallrisiko bei jungen Autofahrern um 23 Prozent.
Infrage kommt als Begleiter nur, wer mindestens fünf Jahre lang einen Führerschein besitzt. Ein Fahrverbot in dieser Zeit toleriert der Gesetzgeber. Außerdem muss der Beifahrer laut Fahrerlaubnis-Verordnung mindestens 30 Jahre alt sein. Ebenso müssen die Eltern mit ihm einverstanden sein. Begrenzt ist die Anzahl der Begleiter nicht. Im Gegenteil: Je mehr Personen zum Kreis zählen, desto ungebundener ist der Neuling, was seine Fahrpraxis steigert.
Häufig fahren die Neulinge mit dem Wagen ihrer Eltern. Die Erziehungsberechtigten sollten ihre Versicherung darüber informieren. „Viele Versicherung schließen das begleitete Fahren aus“, sagt Dieter Quentin. Es kann auch sein, dass ein bestimmtes Mindestalter mit der Versicherung vereinbart wurde. In vielen Fällen müssen Neulinge dann eingetragen werden.
Sommerloch? Schlecht gestopft...
Gähn.....
Es dürfte etliche BF17-Fahrer und deren Begleiter geben, denen das nicht bewußt ist...
Ja, das stimmt!
Wir haben gerade in einer Runde mit 24 Personen, darunter 2 17-jährige die Begleitetes Fahren machen diskutiert.
Und keiner kannte diese Details, Wahnsinn.
Aber nun ist ja alles geklärt ...
fueak, eigentlich sollten sowohl die B17 Fahrer , die richtig ausgebildete Fahranfänger sind , und auch die Begleiter von dem Fahrlehrer aufgeklärt sein . Darüberhinaus sollte der Fahrer B17 noch mindestens einen Flyer bekommen in dem die Verhaltensweisen beschreiben sind .
Aber , wie immer , häufig machen sich die Fahrlehrer es sehr einfach , die Anfänger haben nur im Sinn nun endlich die Puppen tanzen zu lassen und Autofahrer die nicht als Begleiter eingetragen sind , sich mit der Verantwortung zwangsläufig auseinandersetzen mussten , haben meistens keine Ahnung , weil nicht ihre Domäne .
Nachzulesen unter § 48a ( Voraussetzungen ) FeV -Begleitetes Fahren ab 17 Jahre -.
Giovanni.
Das mag schon so sein, jedoch ist das auch unter den Autofahrern die Bf machen nicht besser mit den Informationen.
Gesetz und Paragraphen hin oder her.
Deshalb habe ich hier auch meinen Senf dazugeben, solche Infos sind immer gut!
Mal eben Opa aus der Kneipe abholen als BF17-Fahrer? Ich will doch hoffen, dass Opa selbst dorthin gefahren ist und das Auto schon vor Ort (an der Kneipe) steht...😆
Das nützt dem Opi relativ wenig, da Opi als Begleiter auch auf den geliebten Alkohol verzichten darf.
Solange er unter 0,5 Promille bleibt kann er saufen soviel er will .
Auch so lange er will , wenn er sich den ganzen Abend an einem Bier aufhält und nur die Gesellschaft und den Speech des Stammtisches sucht.
Giovanni.
War da nicht mal was mit 0 Promille?
Ja, die 0,0-Promille-Grenze gilt in diesem Fall für die Fahrer.