EuGH: Ohne Stilllegung bleibt Versicherungspflicht bestehen
Auch für ungenutzte Fahrzeuge besteht Versicherungspflicht
Wird ein Fahrzeug nicht offiziell stillgelegt, besteht weiterhin Versicherungspflicht. Auch wenn es ungenutzt auf einem Privatgrundstück steht. Das entschied der EuGH.
Luxemburg - Auch ungenutzte und auf Privatgrundstücken abgestellte Autos müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) versichert werden. Wenn Fahrzeuge nicht offiziell stillgelegt und fahrbereit sind, muss auch dann eine Haftpflichtversicherung bestehen, wenn der Eigentümer es nicht mehr nutzen möchte, befanden die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-80/17).
Konkret ging es um einen Fall aus Portugal. Eine Fahrzeug-Eigentümerin hatte ihr Auto wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr benutzt und in ihrem Hof abgestellt, ohne ihn aber offiziell stillzulegen. Ihr Sohn fuhr ohne ihr Wissen und ohne ihre Erlaubnis im November 2006 mit dem Wagen und kam bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Zwei weitere Insassen starben.
Der portugiesische Automobil-Garantiefonds zahlte den Angehörigen der Insassen Entschädigungen. Anschließend forderte er von der Fahrzeughalterin rund 440.000 Euro, da sie ihrer Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht nachgekommen sei. Die Halterin argumentierte hingegen, sie sei für den Schaden nicht verantwortlich und nicht versicherungspflichtig, da sie ihr Fahrzeug abgestellt hatte.
Die Luxemburger Richter schlossen sich dieser Sichtweise jedoch in ihrem Urteil nicht an. Demnach kann die Fahrzeughalterin auch dann für die Schäden zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie zivilrechtlich nicht für den Unfall verantwortlich, aber verpflichtet war, eine Versicherung abzuschließen.
Quelle: dpa
Wenn sie den Wagen einfach nur abgestellt und nicht abgemeldet hat, läuft doch die KFZ-Haftpflicht weiter? Wie hat sie es also geschafft, den Wagen von der Versicherung abzumelden, ohne das der Zulassungsbehörde anzuzeigen?
Trifft der Artikel überhaupt auf Deutschland zu? Weil in Deutschland ist das Auto entweder angemeldet oder stillgelegt. Ist das Auto angemeldet, dann muss es ja auch versichert sein. Eine andere Option gibt es dich gar nicht, oder?
M.E.n. geht das auch bei uns.
Du nutzt z.B. das Sonderkündigungsrecht, schickst eine Kündigung zur Versicherung und der Vertrag ist beendet. Schon ist das Fahrzeug angemeldet, aber ohne Versicherung.
Ansonsten müsste es ja einen Mechanismus geben, wo die Versicherung der Zulassungstelle die Kündigung meldet, mir ist nicht bekannt dass es das gibt. Lasse mich aber gerne belehren...
so weit ich weiß ist es so das wenn du deine Versicherung aus irgendwelchen Gründen nicht bezahlst, bekommst du ja Mahnungen und wenn du darauf nicht reagierst meldet die Versicherung das der Zulassungsstelle. Daraufhin gibts glaub so einen Brief auf gelben Papier der Angelegenheit nachzugehen, wenn nicht werden die Plöbbel von deinen Kennzeichen abgekratzt und wenns draussen steht folgt der Rote Punkt und abschleppen^^
Den Mechanismus gibt es. Die Versicherung meldet die Kündigung. Die Zulassungsstelle schreibt den Halter an, dass das Fahrzeug nach Aktenlage nicht versichert ist, er aber eine entsprechende Verpflichtung. Reagiert der Halter nicht, wird das Fahrzeug zur Zwangsstillegung ausgeschrieben. Irgendwann stehen dann mal die Cops vor der Tür oder dem Auto und kratzen die Plaketten ab.
Ja, das geht auch bei uns...wie jetzt allerdings genau die Begrifflichkeiten dazu lauten, weiß ich leider nicht und das obwohl ich es schon mehrfach durch hatte (also temporär abgemeldet):
Mein Auto war abgemeldet und die Versicherung lief als "ruhende" Versicherung (geknüpft an verschiedene Bedingungen) weiter. Im Schreiben zur Abmeldung stand dann eine Zeitspanne drin, in denen das erneute anmelden problemlos möglich ist. Nach Ablauf der Zeit jedoch nicht mehr, da es dann als "endgültig stillgelegt" (oder so ähnlich) gilt und dann zum erneuten anmelden ein anderer Ablauf einzuhalten ist.
Naja, die Versicherung meldet es ganz sicher der Zulassungsstelle und diese wird einen dann anschreiben und ggf. eine Zwangsstillegung veranlassen. Leider schon so selbst bei mir passiert, weil ich den Beitrag nicht bezahlt habe (Asche auf mein Haupt). Promt erhielt ich von der Zulassungsstelle ein Schreiben in dem ich aufgefordert wurde das Fahrzeug abzumelden, ansonsten würde man es Zwangsabmelden (wie auch immer das dann aussieht). Die Versicherung, damals die HDI (hilft dir nicht immer) hatte ohne weiteren Hinweis nach ausbleiben der Zahlung den Vertrag gekündigt und es der Zulassungsstelle gemeldet, da bei der Zulassungsstelle jedoch keine neue Deckungskarte vorgelegen hat, haben die mich angeschrieben. Ich könnte dann durch Vorlage einer neuen Deckungskarte die Abmeldung umgehen.
Ok danke, hätte ich mir eigentlich denken müssen dass es sowas bei uns gibt 😉 Danke!
Wird das Auto nur abgemeldet, ist das immer nur eine vorübergehende Stilllegung. Eine dauerhafte Stillegung funktioniert nur mit Verwertungsnachweis.
Naja, zumindest kurzfristig scheine ich wohl ohne Versicherungsschutz gewesen zu sein und ich denke da werden auch mal welche durchrutschen. Aber generell sollte es kaum möglich sein.
Viel spannender finde ich die Frage, ob ich in D überhaupt ein Fahrzeug versichern kann, was nicht angemeldet ist. Bisher liefen alle meine Versicherungen erst ab dann, wenn das Fahrzeug auf mich zugelassen war. Die Versicherung schließt man ja für gewöhnlich vorher ab, damit man die EVB-Nummer für die Zulassung bekommt.
Ebenfalls spannend finde ich, warum ich explizit eine Kfz-Haftpflicht brauche und warum das nicht über meine normale private Haftpflicht geregelt werden kann. Oder hab ich das jetzt fehltinterpretiert?
Dann kann es ja nur so gewesen sein, dass sie die Versicherung kündigte und die Post nicht mehr las, sonst hätte sie bemerkt, dass ihr Auto auch abzumelden ist, bzw. automatisch abgemeldet wurde. Dumm eben, wenn ihr Sohn dann mit einem Auto ohne Zulassung und längst abgelaufenem TÜV (sowas gibt es auch in Italien) herumfährt. Da hat sie jetzt eben den schwarzen Peter, den Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Weil die Privathaftpflicht dich als Person versichert, die Kfz-Versicherung hingegen das Fahrzeug.
Und weil vom Fahrzeug eine wesentlich höhere Gefährdung ausgeht als von Dir als Person.
Du gibst ja die EVB-Nummer ab und die Zulassungsstelle meldet dann die Zulassung Deines Fahrzeugs. Du hast auch zu dem Zeitpunkt noch keinen Vertrag geschlossen, dieser beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs.
Du musst für das Fahrzeug eine Versicherung abschließen die an das Fahrzeug gebunden ist und nicht an Deine Person. Es können ja auch andere mit Deinem Auto fahren die keine Haftpflicht besitzen.