Verkehrsverstöße sind nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt
Auch im Notfall haben Autofahrer keine Sonderrechte
Wer wegen eines Notfalls zu schnell fährt und erwischt wird, muss trotzdem ein Bußgeld zahlen. Jedenfalls meistens. Nur in Ausnahmefällen entscheiden Gerichte anders.
München - Sonderrecht gelten im Straßenverkehr nur für Einsatzfahrzeuge. Normale Autofahrer können sich auch im Notfall nicht darauf berufen. Wer beispielsweise seine schwangere Frau ins Krankenhaus fährt und dabei zu stark aufs Gaspedal drückt, wird grundsätzlich nicht von einem Bußgeld befreit, erklärt ADAC-Rechtsexperte Jost Henning Kärger.
Ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid wird also unter normalen Umständen keinen Erfolg haben. "Nur in besonderen Einzelfällen könnte ein Gericht eine Notstandssituation anerkennen", sagt Kärger. Prinzipiell gelte aber: "Man sollte immer den Notruf verständigen, um vor Ort schnelle Hilfe von Polizei oder Feuerwehr zu bekommen."
Im Einzelfall, zum Beispiel in abgelegenen Gebieten, könne es sinnvoll sein, sich mit der Rettungsleitstelle abzusprechen, ob der Transport im eigenen Auto oder das Entgegenfahren zu den Rettungskräften infrage kommt.
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Naja... Sonderrechte sind aber nicht an Fahrzeuge, sondern an die Fahrzeugführer gebunden. Wegerechte dagegen gibt's nur, wenn Martinshorn und Blaulicht laufen. Wenn hier schon ein ADAC-"Rechtexperte" such zu Wort meldet...
Gewisse Sonderrechte aber auch an Fahrzeugverwendungszweck und die Anbringung rot/weisser Streifen nach DIN30710.
ADAC und DPA - eine unheilige Allianz ...
Als jemand der wie du offensichtlich selbst eher wenig Ahnung von Sonderrechten hat, sollte man es unterlassen über andere "Experten" zu urteilen! Der Schuss geht nämlich schnell nach hinten los! 🙄
Es gibt nämlich durchaus Personen- und Fahrzeuggebundene Sonderrechte!
Angehörige freiwilliger Feuerwehren dürfen z.B. Sonderrechte mit ihrem Privat-PKW auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus in Anspruch nehmen - freiwillige DRK'ler die zum selben Einsatz alarmiert werden, deren Ortsverein direkt neben dem Feuerwehrhaus ist, dürfen Sonderrechte erst in ihrem Einsatzfahrzeug in Anspruch nehmen - weil diese bei ihnen fahrzeuggebunden sind!
Die Bildunterschrift:
"Nur Einsatzfahrzeuge, etwa von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr können sich im Straßenverkehr auf Sonderrechte berufen"
ist, wie schon durch Vorredner festgestellt, grob falsch...
Wer ist dieser "dpanews", der hier (nicht) recherchiert hat?
Doch wohl nicht die dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH?
Woran erkenne ich, kurz nachdem die Ampel auf Gruen sprang, ich mit >100 km/h innerorts zHg 50 rechts ueberholt wurde (ohne erkennbare Sonderrechte, bis auf PremiumAllroadKlasse(gebraucht)), dass da z.B. ein SEK-Teilnehmer zum Einsatz musste? Oder war es vielleicht doch 'ne Profilierungsfahrt? Drogenkurier? Autoschieber?
Aeusserlich kurzfristig war nichts erkennbar: Keine Licht/Schallzeichen...
Kurz danach kommt eine Kurve mit Tempo 30, da kamen kurz die Bremslichter.
Das Ereignis fand vor Wochen zum Zeitpunkt der Daemmerung statt.
Wer sollte das deiner Meinung nach sonst sein? 😕
Dass die dpa & spn hier bei MT nicht gerade für ihre fachliche Recherche bekannt ist, ist doch nichts neues! Unlängst gab es doch (malwieder) einen Thread dazu!
Offensichtlich scheinst du die News nicht oft zu lesen, dann wärest du nämlich froh, dass dieser News-Beitrag halbwegs frei von Räschtschraipfälern ist und nicht durch irgendwelche Wort/Satzdreher komplett aus dem Zusammenhang gerissen wurde bzw. keinen Sinn mehr ergibt!
Warum musst du das den erkennen ?
Ändert es irgendwas an deinem Verhalten.
Selbst wenn es jemand mit Sonderrechten gewesen wäre, hätte er sie hier weit überschritten.
Kommt doch auf den Grund an. Wenn meine Frau/Freundin in den Wehen liegt und vor Schmerz kaum reden kann, dann tret ich auch auf's Pedal.
Wenn ich zu schnell fahre, weil gleich der Supermarkt zumacht, ist das wieder was ganz anderes 😉
Ob ein starker Pseudokrupp-Anfall bei nem 2-jährigen als Notfall gilt...?
Egal, es hat nix geblitzt oder Ähnliches 😆
Nun, bis der RTW bei uns im Dorf ist, vergehen minimal 20 Min, meist mehr.
In 15 Min. bin ich mit dem KFZ mit etwas mehr als dem Erlaubten aber bereits im Kreiskrankenhaus in der Notaufnahme (bei einem besonderen Gesundheitszustand der transportierenden Person).
Gemeint ist aber nicht die Platzwunde, Finger ab oder ähnlichen Verletzungen, da reicht ein RTW.
Wenn der Notfall auf Grund der nicht erlaubten Nutzung von Sonderrechten durch Privatpersonen ein gutes Ende genommen hat, dürfte ein daraufhin ergangener Bußgeldbescheid doch wohl eher eine Nebensächlichkeit darstellen.
Auch wenn ein normaler PKW hinter mir drängelt mache ich Platz, ob er gegen geltende Regeln verstößt oder nicht. Im Gegensatz zu den verkappten Hilfpolizisten die noch versuchen denjenigen zu maßregeln habe ich persönlich nichts davon ihn aufzuhalten. Ohne Grund wird derjenige wohl nicht zu schnell fahren. Und wenn der "Gesetzesbrecher" wegen dem 70 jährigen Karl-Heinz Ganzschlau zu spät zu der Geburt seiner Tochter kommt dann tun einem am Ende beide leid.
So wie Du es hier schilderst, wurden "nur" Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch genommen, hierfür ist keine Kennzeichnung erforderlich. Erst wenn die Ampel Rot ist und Querverkehr kommt, wäre Wegerecht nach §38 erforderlich, die Inanspruchnahme müsste mit Sondersignal ´kenntlich gemacht werden.
Ob die Inanspruchnahme hinsichtlich Geschwindigkeit etc. angemessen war, ist schwer zu beurteilen. So etwas wird aber meist erst dann näher betrachtet, wenn ein Unfall passiert ist.
Oder wenn ein Angehöriger der Feuerwehr (so wie hier neulich passiert) auf dem Weg zum Feuerwehrhaus mit vorgeworfenen 95 innerhalb der Ortschaft geblitzt wird. Dann hat der Tacho locker 100 angezeigt. Die Stadt hat Bußgeld verlangt, aber auf ein Fahrverbot verzichtet. Der Knalli hat noch Einspruch erhoben, nun hat er eben auch das Fahrverbot...
Nun, hier ist aber falsch entscheiden worden, das würde oben schon geschildert. Aber auch in Städten sitzen Leute, die keine Ahnung von dem haben, was sie da tun. Ich hoffe, der Kerl reicht gegen den Entscheid Klage ein. Dann dürfte es im Ergebnis weder Bußgeld noch ein Fahrverbot geben....