Fahrradfahrer bekommt Schuld nach Unfall mit Auto
Auch Radler können im Unrecht sein
Bei einem Unfall zwischen Auto und Radfahrer bekommt meist der Autofahrer die Schuld. Dass es auch anders geht, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.
Hamm - Vom Auto geht eine so genannte Betriebsgefahr aus. Deshalb tragen Autofahrer beim Zusammenstoß von Pkw und Fahrrad eigentlich immer eine Mitschuld. In einem aktuellen Urteil wies das Oberlandesgericht Hamm einem Radler dennoch die komplette Schuld zu.
Der Radfahrer war vom neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg über eine durchgezogene Linie nach links in Richtung Fahrbahnmitte gefahren. Er habe versucht, ohne die gebotene Rückschau blindlings über die gesamte Breite der Straße abzubiegen, so das Gericht. Die unvermittelt eingeleitete Schrägfahrt habe dazu geführt, dass sein Rad auf der Straße in Sekundenbruchteilen ein breites, gefährliches Hindernis gebildet habe. Gegenüber diesem groben Fehlverhalten trete die Betriebsgefahr des Autos zurück, heißt es in der Gerichtsmitteilung.
Darüber hinaus führte der Zivilsenat des OLG Hamm aus, dem Autofahrer könne nicht vorgeworfen werden, sich nicht auf das erkennbar höhere Alter des Radlers (80 Jahre) eingestellt zu haben. Der Autofahrer habe nicht allein aufgrund des höheren Alters damit rechnen müssen, dass der Radfahrer die konkrete Verkehrssituation nicht gefahrlos habe beherrschen können. (Az. 9 U 125/15)
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Wann begreifen diese Fach- oder eher Schwachjournalisten von spotpressnews, dass die Haftung für die Betriebsgefahr eines Autos nicht zu einer Mitschuld (wenn schon müsste es ohnehin Mitverschulden heißen), sondern "nur" zu einer Mithaftung führt? Das ist mehr als nur Wortklauberei. Mitverschulden bedeutet, dass demjenigen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Es enthält einen subjektiven Vorwurf des Fehlverhaltens gegenüber dem Autofahrer. Mithaftung ist objektiv. Den Halter des Autos, der auch nicht der Fahrer gewesen sein muss, trifft nach § 7 Abs. 1 StVG* eine Garantiehaftung, die völlig unabhängig davon ist, ob ihm subjektiv ein Vorwurf gemacht werden kann, dass das schädigende Ereignis eingetreten ist. Er haftet einfach deshalb, weil er mit so etwas Gefährlichem wie einem Auto am Straßenverkehr teilnimmt oder andere teilnehmen lässt. Deshalb haftet er auch fast immer mit, auch wenn ihn keinerlei Verschulden trifft. Mit der Ausnahme bei höherer Gewalt oder wenn sich, wie diesem Fall der Radfahrer, jemand so grob verkehrswidrig verhält, dass es ausnahmsweise geboten ist, den Autohalter von der Mithaftung auszunehmen.
Grüße vom Ostelch
*§ 7 StVG Haftung des Halters
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
Und wieder einmal werden Schuld und Haftung durcheinander geworfen. Aus der Betriebsgefahr ergibt sich eine sog. verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, d.h. keine Schuld aber trotzdem Pflicht zur Haftung.
Wenn man den Menschen schon die Welt erklären will, dann sollte man zumindest grundlegende Begriffe kennen und verstehen.
Ich möchte gerne eine Dachkam haben.
Gruß. I.
Du könntest ebensogut fragen, wann diese Schwachjournalisten mal einen Beitrag ohne Räschdschreipfähler oder mit den richtigen Bildern zum Text verfassen... 🙄
Eher fallen Weihnachten, Ostern und Sylvester auf einen Tag und der Nikolaus kommt im Hasenkostüm...
Sicher hatte der Richter einen Führerschein. Der Autofahrer kann Froh sein,
auf diesen Richter gestoßen zu sein. Das hätte auch andersrum beurteilt
werden können. Gruß aus B......
Ist das denn praktisch, so eine Kam(era) auf dem Dach?
"Der Senat" ist keine Bezeichnung für eine Einzelperson.
Wikipedia weiß: "Ein Zivilsenat am Oberlandesgericht entscheidet in der Besetzung von drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden."
Es gibt auch noch Richter die diesen Namen auch verdienen. Wenige zwar, aber es gibt sie....
rzz
"Vom Auto geht eine so genannte Betriebsgefahr aus."
Vom Fahrrad nicht, von Füßen nicht ?
Na also, wenn also immer von allen Sachen eine potentielle Gefahr ausgeht, kann man es sich gegenseitig weg kürzen lassen und damit beschäftigen wer etwas anstellte.
Oder ist hier wieder etwas intellektuell überfordernd ? Wenn das schon überfordert erst zu bestrafen wenn einer etwas falsch machte und nicht nur weil er existiert (und ggf. ein (bestimmtes) Fahrzeug besitzt), dann hat man auch das Recht verwirkt frei herumzulaufen und erst recht Urteile zu sprechen.
Betriebsgefahr/haftung ist für nicht für Fälle von Sadomaso-Fahrradfahrern vorgesehen, das ist für ein Fall vorgesehen wenn sich z.B. die Handbremse löst und mein Auto ohne Fahrer etwas an-fährt.
Hier siegte die Vernunft, aber alleine der Hinweis dass es unüblich ist, sollte uns dazu veranlassen diesen Skandal abzustellen, wenn gut zureden nicht hilft dann muss man eben paar Leute wegtragen aus Positionen in den sie sich erdreisten mit ihrer "Logik" andere Leute zu strafen.
so ungewöhnlich ist alleinhaftung von kamikaze-radlern nicht, z.b.
radel-depp über zebrastreifen
das sollte sich mal endlich unter den möchtegern-rennradlern herumsprechen...🙄
Die vom Auto ist aber nach der gängigen Rechtsprechung größer als die eines Fahrrades ^^
Unsinn...
Betriebsgefahr geht von unseren Blechdosen aus, sobald wir sie in Bewegung setzen.
mfg
Soviel zum Thema "ältere Leute sind erfahrener im Straßenverkehr"...
notting
Gilt aber dann bei Fahrrädern genauso. Bin selber mal fast vom Rad geflogen, als ich auf der Vorfahrtsstr. war und ein Radrambo quasi aus einem Gebüsch (kombinierter Fuß-/Radweg) geschossen kam und direkt geradeaus über den reinen Zebrastreifen geheizt ist. Ein Arbeitskollege wurde sogar mal richtig von einem Radrambo vom Rad geholt -> arbeitslos und keine Haftpflicht, aber ein 1kEUR-Rad, dass er nicht verkaufen musste - der Kollege rannte jahrelang seinem Geld hinterher (oder tut es vllt. sogar noch)... 😤
notting