Urteil zu Abgasskandal: Autokäufer darf Audi zurückgeben
Audi-Händler muss Betrugs-Diesel zurücknehmen
Ein Audi-Händler muss das Fahrzeug einer Kundin zurücknehmen, weil es mit Skandal-Diesel unterwegs war. Doch die Rechtsprechung bleibt uneinheitlich.
Hamburg - Klagen von Autofahrern, die auf Rücknahme ihres Fahrzeugs klagten, weil sie mit vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Motoren fuhren, wurden bislang nicht einheitlich entschieden. Mal gab das Gericht dem Kläger Recht, und der Händler musste den Wagen zurücknehmen. In anderen Fällen sahen die Richter keinen Anlass für die Rückabwicklung des Kaufs. Allerdings: Die Gerichte beurteilen immer nur den Einzelfall. Entscheidungen lassen sich nur selten direkt auf andere Fälle übertragen.
Ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 301 O 96/16) gibt Betroffenen des VW-Abgasskandals nun wieder Hoffnung, ihr Auto loszuwerden. Sie können laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins versuchen, unter Berufung auf ein aktuelles Urteil den Kaufvertrag über ihren Wagen rückgängig zu machen.
In dem Fall war der im März 2014 für rund 34.000 Euro gekaufte Audi einer Kundin von den Abgasmanipulationen betroffen. Darüber informierte Audi sie im Februar 2016. Sie rügte das noch im selben Monat als Sachmangel und setzte eine Frist zur Beseitigung. Ein Update war da jedoch technisch noch nicht möglich. Die Käuferin erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Urteil zu Abgasskandal: Erheblicher Sachmangel
Die Sache ging vor Gericht, wo die Klägerin Recht bekam. Der Händler müsse das Auto zurückzunehmen, entschieden die Richter. Demnach bestand der Sachmangel darin, dass die Straßenverkehrszulassung und die Genehmigungen des Autos auf Grundlage falscher Werte erteilt worden seien. Dieser Mangel sei auch nicht nur geringfügig.
Abzüglich eines Nutzungsvorteils stehen der Frau den Angaben nach bei Rückgabe rund 21.000 Euro zu. Maßgeblich sei in dem aktuellen Fall aber der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung, so der Rechtsanwalt der Klägerin. Die Erklärung hatte die Frau bereits Anfang 2016 abgegeben, das Update zur Beseitigung des Fehlers lag aber erst im Oktober 2016 vor. Wer erst jetzt den Rücktritt erklärt, könnte also auf das Update verwiesen werden.
Ob von dem Urteil auch andere Käufer manipulierter Dieselautos profitieren, ist nicht nur deshalb unklar. Auch ist es noch nicht rechtskräftig. Weitz rät geschädigten Käufern aber, sich eventuelle Gewährleistungsrechte sichern zu lassen. "Die Verjährungsfrist gegenüber dem Verkäufer beginnt nach Übergabe des Fahrzeugs", sagt er. Ende der Frist ist in der Regel nach zwei Jahren.
Quelle: dpa
Glückwunsch!
Der Diesel ist sowieso ein Auslaufmodell. Vielleicht kauft sich die Dame ja jetzt einen schönen Benziner.
Von einem seriösen Autohersteller...
Also wieder ein Fahrzeug aus dem VAG-Konzern....vom Volk für´s Volk....die geben im Moment auch satte Rabatte, aber besonders an Firmenkunden.... 😆
Das wird noch lustig!
Die bisher uneinheitliche Rechtsprechung hat in jüngster Zeit einen Tendenz zur Rücknahme. Wie überhaupt die Rechtsprechung tendenziell verbraucherfreundlicher wird. Allerdings sind in dem betreffenden Zeitraum nicht so viele Kunden rechtlich konsequent vorgegangen. Einige könnten aber jetzt noch handeln, weil es aktuell nicht für alle Modelle eine Umrüstung gibt.
Was das ganze mit der Behauptung, der Diesel sei ein Auslaufmodell zu tun hat, weiß der Schreiberling des ersten Postings zu diesem Artikel alleine. Der Diesel wird mittelfristig zur Erreichnung der CO2-Ziele dringend gebraucht und daher über die Dienstwagen weiterhin massiv in den Markt gefahren. Langfristig sind wohl alle Verbrennermotoren Auslaufmodelle. Was auch nicht schade ist.
Da wird sich der Händler aber gefreut haben - 21.000 EUR ist ,wie bei den anderen beiden Audi Urteilen, weniger als der Händler-Verkaufswert. Das ist gerade mal maximal 2000 EUR mehr als der Händlereinkaufswert - vermutlich sogar weniger, wenn die Dame einen Rabatt beim Kauf bekommen hatte. Das hätte er - wie jeder andere Händler wohl auch - gezahlt, wenn er das Auto gegen ein anderes in Zahlung genommen hätte.
Hoffentlich hatte die Dame eine Rechtsschutzversicherung -möglichst ohne Selbstbeteiligung- denn einen Teil der Gerichtskosten hat sie sonst auch noch an der Backe, weil die Klage nur zum Teil erfolgreich war (gefordert war der Neuwert).
@ Schlauer Hund:
Das hängt vom Spritzreis ab. Sollten sich die OPEC-Länder an die Vereinbarung halten, dann werden wir bald wieder bei 1,40 und mehr je Liter sein - dann weiß ich aber genau, dass den Leuten der Schadstoffausstoß aber mal sowas von egal ist.
Wollen wir mal hoffen, dass die Frau inzwischen etwas klüger geworden ist, nach ihrem Gang zum Gericht. Wenn man erst vor den Kadi ziehen muß, um kein Kunde zweiter Klasse zu sein, dann ist es mit der Seriosität des Konzerns nicht allzu weit her.
Bei mir kommt der VW-Konzern-Plunder nächsten Donnerstag vom Hof. Ich bin fertig mit der Müllerschen Arroganz-Truppe und werde den Rest meines Lebens einen großen Bogen um den Laden machen...
Wirklich interessant. Es liegt also laut diesem Urteil eine illegale Abschalteinrichtung vor, die Nachbesserung ist unzumutbar und die Betriebserlaubnis ist erloschen.
Hier mal eine Zusammenfassung aus juristischer Sicht. Ich bin wirklich froh mich nicht mit so einem Skandalfahrzeug herumärgern zu müssen. Die Langzeitfolgen des Updates sind noch ungeklärt und es zeigen sich Tendenzen, dass es vermehrt zu technischen Problemen kommt, die dann die Kunden aus eigener Tasche bezahlen müssen.
http://www.focus.de/auto/experten/neue-entwicklungen-im-abgas-skandal-darum-sollten-sie-dem-vw-rueckruf-nicht-folgen_id_6279982.html
Die Langzeitfolgen des Updates sind noch ungeklärt und es zeigen sich Tendenzen, dass es vermehrt zu technischen Problemen kommt, die dann die Kunden aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Quelle?
Wie kommst Du darauf?
Die Prozesskostenentscheidung hängt an der Klage- und Verfahrensnotwendigkeit, nicht wer viel "Recht bekommen" hat, bzw. wie viel seiner Klage oder deren Widerspruch entsprochen wurde.
Da hier die sowohl die Forderung wie auch Argumentation seitens des Händlers sowie von VW zu Asche zerfallen ist, sollte man wohl eher davon ausgehen, dass hier die Entscheidung zu den Prozesskosten ausschließlich bei den Beklagten liegen werden.
Wenn hier die Rücknahmeentscheidung in der Größenordnung des Händlerankaufpreises gelegen hat, was ich nicht sagen kann, ist das schon eine extreme Dummheit des Händlers sowie VW gewesen, statt den Wagen gleich zurück zu nehmen, sich auf einen Prozess einzulassen und sich eine derartige Klatsche zu fangen.
Mit dieser Urteilsbegründung werden zukünftige Verfahren für Händler und VW sicher nicht einfacher werden. Den jetzigen Betrag plus 5.000 Euro oben auf dem Kunden angeboten, hätte nicht mehr gekostet, der Kunde wäre zufrieden gewesen und die Händlerschaft hätte nicht ein derartig lautendes Urteil am Kragen.
VW hat da kein sonderlich schlaues Händchen bei der Aufarbeitung gegenüber seinen Kunden. Das hätten sie deutlich geschickter und lautloser machen können.
Ergibt sich von ganz allein und ist auch logisch. Ich verändere die SW in einer Weise, dass ein Abgasbestandteil sich verändert. Da man leider nicht zaubern kann, verändern sich entsprechend andere Abgasbestandteile (NOx, Partikel etc).
Grad beim 1.6 TDI mit dem Volumenbegrenzer, wird sich die Partikelfracht massiv erhöhen. Folgen sind absehbar.
So lang mir die BA nicht entzogen wird, werde ich nichts nachrüsten. Sollte die BA entzogen werden, dann für ALLE 1.6 TDI, egal ob nachgerüstet oder nicht. Dem TÜV ist die Nachrüstung egal, der prüft das ganze nicht.
G
simmu
Genau, einen Ottomotor mit Direkteinspritzung und viel höheren Partikelemissionen. Da interessiert natürlich nicht, dass diese für den Menschen deutlich gefährlicher sind. Hauptsache der Michel kann vor den Kadi ziehen ...
Schon wieder ein Urteil
schon wieder "noch nicht rechtskräftig"
Berichtet Motortalk dann nach wenn die Urteile beiderseitig angenommen wurden ?
Anstelle der Audidame würde ich mir das überlegen und versuchen den Wagen
über den freien Markt zu Verkaufen.
2 Jahre alter Wagen mit 12000,-€ Wertverlust ....
Tse.
Quellen:
-) Aus dem oberen Link: "Zudem warnen technische Experten - allen voran die im Auftrag der EU-Kommission prüfenden Ingenieure - vor der Befolgung des Rückrufs. Der Grund: Es häufen sich nach meiner Kenntnis die Beschwerden von Kunden, deren Probleme sehr unterschiedlich ausfallen, die aber eines gemeinsam haben: Sie fühlen sich erneut betrogen."
-) http://www.spiegel.de/auto/aktuell/volkswagen-abgasskandal-eu-warnt-vor-motorschaeden-bei-umgeruesteten-dieselautos-a-1118662.html
-) Problem Thread nach dem Update: http://www.motor-talk.de/forum/sammelthread-vw-abgasskandal-erfahrungen-nach-dem-softwareupdate-t5567865.html