Recht: Anhänger dürfen auf Pkw-Stellplatz geparkt werden
Auf angemietetem Parkraum dürfen auch Anhänger stehen
Pkw-Stellplätze sind nicht ausschließlich für Fahrzeuge reserviert. Mieter dürfen dort auch ihren Anhänger abstellen, solange dieser angemeldet und fahrtüchtig ist.
Hamburg - Mieter dürfen auf Stellplätzen für Autos auch Anhänger abstellen. Das ist nur zulässig, wenn der Anhänger angemeldet und fahrtüchtig ist. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor (Az.: 318 S 107/13), über die die Zeitschrift "Der Wohnungseigentümer" (Heft 3-2015) berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte betrieb, einen Pkw-Anhänger auf dem Stellplatz abgestellt. Auf dem Anhänger lagerten Kinderkarren. Die anderen Eigentümer verlangten von der Frau, den Anhänger zu entfernen, weil sie den Stellplatz unzulässig nutze.
Das Gericht folgte diesem Antrag nicht. Unzulässig sei die Nutzung des Stellplatzes nur, falls dort dauerhaft ein nicht zugelassenes, untüchtiges Kraftfahrzeug steht. Wenn dieses dann noch als Behältnis für Papier, Pappe oder Flaschen genutzt wird, ist die Nutzung unüblich. Da der Anhänger der Frau aber zugelassen war, kann sie ihn auf dem Stellplatz abstellen.
Nur wenn von der Nutzung des Stellplatzes dauerhafte oder starke Beeinträchtigungen ausgehen, ist die Grenze der Zulässigkeit überschritten. Das kann der Fall sein, wenn in einem engen Hofraum zum Beispiel ein Wohnmobil abgestellt wird.
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Solche Klagen gibt es vermutlich nur in Deutschland...
Ist so wie gelagerte Reifen ... ob mit oder ohne Felgen auf einem Stellplatz. 1x erlaubt und 1x nicht erlaubt.
So was wieder.
Genau aus diesem Grund hat man doch einen Stellplatz, um dort seinen Anhänger oder das nicht zugelassene Auto abzustellen.
Wo sollen solche Fahrzeuge denn sonst stehen?
Ja aber das interessiert oft nicht, ist dann Dein Problem, es interessiert auch oft nicht ob der Unfall vermeidbar war (Stichwort Kinder mit Känguru-Syndrom).
Mal abgesehen davon bedeutet "Nur wenn von der Nutzung des Stellplatzes dauerhafte oder starke Beeinträchtigungen ausgehen, ist die Grenze der Zulässigkeit überschritten." dass man auf Stellplatz alles abstellen könnte, auch "Müll" welcher Art auch immer, solange es nicht darüber hinaus absteht und Verkehr stört, Gifte heraustropfen u.s.w.
Aber wir kennen es ja, hier hat man mit so einer Formulierung Papier voll gemacht damit es nach Begründung und nicht gewürfelt aussieht, aber sie darauf festnageln kann man nicht.
Der nächste klagt weil sein Nachbar dort wg. Umzug paar Tage Möbel abstellte, sprich darauf dass man Stellplatz als Stellplatz nutzen muss und nicht als Lagerraum... und der nächste Richter bestätigt es. Wir hatten auch schon mal was zu Garagen gehabt, auch die mussten für Fahrzeuge und nicht als Lagerraum genutzt werden, auch wenn es nicht Dritte tangiert und egal sein könnte.
Will sagen das ist hier nichts wert, ein Problem löst es individuell für jemanden, aber ansonsten kann man gar nichts daraus schlussfolgern.
Was Recht ist erfährt man vor Gericht wenn man zu zahlen hat, vorher werden sie es dir nicht für alle Fälle genau ansagen.
Und was sollen die Leute mit Saison-Kennzeichen machen? Weil sowas ist ja nicht das ganze Jahr angemeldet.
notting
Die müssen entweder einen Garagen- oder Stellplatz auf einem Privatgrundstück anmieten (wenn sie selbst nicht über eine solche Möglichkeit auf eigenem Grundstück verfügen) oder das Fahrzeug auf einem ganzjährig zugelassen Trailer abstellen, den sie dann wiederrum auf einem der Plätze abstellen können, über die wir hier im Thread gerade diskutieren.
Das ist völlig an meiner Frage vorbei. Ich lese dir nochmal das relevante aus dem Artikel vor:
Es geht extrem offensichtlich eben _nicht_ um Stellplätze im öffentl. Raum, sonst hätten die anderen Eigentümer ja nix zu sagen.
EDIT: Ich dachte immer, dass ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb "seiner" Saison als nicht angemeldet gilt und eben genau deswegen auf öffentl. Straßen nix zu suchen hat.
notting
auf abgeschlossenem Privatgrundstück ohne öffentlichen Zugang.
Ansonsten gelten die Regeln der StVo und StVZo.
Deswegen auch "fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn man auf dem offenen Aldi-Parkplatz abends seine Fahrübungen dreht und keinen FS hat...
Ein Fahrzeug (zulassungspflichtiger Anhänger), oder ein Kraftfahrzeug gehört ohne Anmeldung und ohne Versicherung nicht in den öffentlich zugänglichen Verkehrsraum.
"Gefährdungshaftung" usw,
JA, ich bin juristisch nur Laie - aber das habe ich schon 1977 in der Fahrschule gelernt - afaik gilt das heute noch.
Und wenn ich das Aktenzeichen des Gerichts richtig interpretiere, war das sogar noch ein Berufungsverfahren.
Man kann oft gar nicht glauben, ein wie verdrehtes Rechtsverständnis manche Leute haben. Und da wundert es auch nicht, dass erst recht bei komplizierten Sachverhalten prozessiert wird bis der Arzt kommt.
Es hat durchaus seinen Sinn, dass aus Platzgründen Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Plätzen der jew. Mietpartei stehen sollen. Bzw. kann ja theoretisch sogar sein, dass der AH gezielt als Lager da hingestellt wurde bzw. der Platz zuerst ohne AH als Lager genutzt wurde? Dann könnte ich die Klage sogar sehr gut verstehen.
notting
Dann mache uns doch mal schlau.
Konkrete Aussagen kann man nachvollziehen, oder eben widerlegen, aber ein "Totschlagargument" ohne Erläuterung???
Darf ein Anhänger oder KFZ ohne Zulassung und ohne Versicherung nun auf öffentlich zugängigem Grundstück stehen?
Wenn der Anhänger angemeldet ist und in verkehrssicherem Zustand, ist es aber auch unerheblich, ob er dort leer oder voll steht.
Es wäre auch rechtlich einwandfrei, wenn der Anhänger als "Platzhalter" dort steht, damit niemand sonst dort unberechtigterweise seinen PKW hinstellt. Wenn dann der eigene PKW kommt, wird der Anhänger ein Stück zurückgeschoben oder hochkant gestellt oder was weiß ich.
Wer einen eigenen Stellplatz hat, wird es auch schon mal erlebt haben, wie ärgerlich das ist, wenn der "Eigentümer" zu seinem Platz kommt und den durch einen Fremdparker besetzt findet. Da könnte ich durchaus verstehen, dass man einen angemeldeten Hänger als Platzhalter dort hinstellt.