Recht: Beifahrer muss nicht auf Verkehrsschilder achten
Auf dem Beifahrersitz ist Dösen erlaubt
Beifahrer müssen nicht auf Verkehrsschilder achten. Übernehmen sie nach einer Pause das Steuer und missachten ein Überholverbot, ist das nicht fahrlässig, sagt das OLG Hamm.
Hamm - Bislang dachten wir immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Doch das gilt offenbar nicht für Beifahrer. Sie dürfen ihre Sitzheizung anschalten, sich zurücklehnen und alle Verkehrsschilder ungeachtet an sich vorbeiziehen lassen. Wechseln sie nach einer Pause auf den Fahrerplatz, müssen sie nicht über vorangegangene Überholverbote Bescheid wissen. Das hat jetzt das OLG Hamm entschieden (Az.: RBs 89/14).
Amtsgericht: Fahrer hätte Ehefrau fragen müssen
Bei dem verhandelten Fall ging es um einen 38-jährigen Familienvater, der nach einer Pause auf dem Rastplatz seine Frau am Steuer ablöste. Kurz darauf überholte er ein anderes Fahrzeug, obwohl auf der Strecke ein Überholverbot galt. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße, mit der Begründung, er hätte sich bei Fahrtantritt bei seiner Ehefrau nach den geltenden Verkehrsregeln erkundigen müssen. Sein Verhalten sei fahrlässig gewesen.
Jetzt hat das OLG Hamm das Urteil aufgehoben und den Fall zurück an das Amtsgericht gegeben. Als Mitfahrer sei der Mann nicht verpflichtet gewesen, auf die Verkehrszeichen zu achten. Nach Ansicht der OLG-Richter hätte er sich auch nicht bei seiner Frau erkundigen müssen. Schließlich gebe es für eine derartige Auskunft keine Gewähr. (Az: 1 RBs 89/14)
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Quelle: mit Material von SP-X
Interessant. Wenn ich also zu schnell fahre, behaupte ich einfach, dass ich gerade meinen Kumpel abgelöst habe...
EDIT:
Weiße Socken gehen nur beim Tennis spielen. 😆
Korrekt... deshalb muss eigentlich nach jeder Raststättenausfahrt ein Temposchild stehen... genauso wie nach jeder Ausfahrt/Einfahrt....
Denn wenn ich auf eine Autobahn fahre und dort kein Temposchild steht, so ist automatisch keine Geschwindigkeit vorgegeben 😊 Und wenn ich nun an einer Autobahnauffahrt vorbei komme und kein Schild zu sehen ist, so ist dort auch keine Begrenzung vorhanden...
Stimmt nicht!
Mööööp, falsch. Wenn Du von einer Radarfalle hinter einer Auffahrt und vor dem Wiederholungsschild des Tempolimits geblitzt wird, kannst Du Dich vermutlich herausreden. Wenn Du aber ein Provida-Fahrzeug hinter Dir hast, wird es schwierig...
Genau das meine ich 😉 Wenn mich natürlich eine Cam filmt, wie ich schon vorher auf der Bahn unterwegs war..... naja muss ich halt bezahlen oder den Lappen abgeben 🙁
Ich wusste das auch nur, da ich auf eine Autobahn gefahren bin und ca. 500m später ein Blitzer war... wurde dort mit 130 geblitzt. In einer 100er Zone und erst 500m später kam das Schild (vor der Auffahrt war wohl schon einmal eins) 😤
Letztendlich war ich aber aus dem Schneider, da ich es ja nicht wissen konnte... Mal Glück gehabt 😊
Ich will das mal noch etwas präzisieren:
Gegen ist folgende Situation:
PKW A folgt Autobahnabschnitt mit 130kmh Begrenzung und kommt an einer Auffahrt vorbei, an der kein Wiederholungsschild steht
PKW B fährt genau an dieser Auffahrt auf
Für PKW A gilt weiterhin die Tempobegrenzung von 130kmh, bis er selbst den Streckenabschnitt verlässt oder ein folgendes Schild etwas anderes sagt.
Für PKW B hingegen gilt kein Tempolimit auf diesem Abschnitt.
Davon ausgenommen sind Rast- / Parkplätze, denn diese gelten nicht in dem Sinn als "Auffahrt". Es sei denn das - wie in diesem Fall verhandelt - ein Fahrerwechsel statt fand.
in dem fall finde ich das fair. es gab aber auch schon urteile wo jemand in einer 30er-zone ins auto eingestiegen ist, losfahren ist und geblitzt wurde. und das trotz dem, dass man innerhalb einer 30er zone bis zum verlassen derselben gar keine schilder sieht. 🙄
Liebe "Werkstatt"! Das Bild ist eine Anleitung zum Suizid. Vielleicht gibt es etwas weniger dumme Bilder, einen entspannten Beifahrer zu zeigen.
Grüße vom Ostelch
war das ein bundesweit geltendes "grundsatzurteil" ?
wenn nein kann das nächste gericht anders urteilen.
abgeshen davon hat die ehefrau absichtlich nichts gesagt, um ihren göga mal so richtig zu foppen ?
und hat noch nicht funktioniert, abwarten da kommen noch andere ideen.
Oh, ja dem kann ich nur zustimmen.
Leider habe ich solch ein Bild schon öfters in der Realität gesehen.
Haben sich diese geistig minderbemittelten Menschen (anders kann man es wirklich nicht nennen) einmal überlegt was mit ihnen (Ihrer Wirbelsäule) passiert, wenn der Airbag auslöst?
Eigentlich geht bei so etwas nur das bekannte Zitat von Albert Einstein:
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
Ein nachvollziehbares Urteil. Jedoch wie immer bietet es allerlei Spielraum. Der Rechtsanwalt war wohl kompetent. Wenn die Frau selbst nichts gesagt hat und nur die Aussage des Fahrers zu bewerten war, war es sicherlich clever. Aber mal ehrlich: Bei der Masse an Fehlverhalten pro Tag auf Deutschlands Autobahnen die nicht geahndet werden, ist das hier mehr als zu verschmerzen und die Wahrscheinlichkeit, dass man sich damit bei nächst bester Gelegenheit "raus" reden kann aus meiner Sicht gering.
Aber gut zu wissen. Immerhin könnte es ja wirklich mal sein, dass man nen fliegenden Wechsel macht.
Das dürfte ja mit CarSharing Autos häufig der Fall sein.
was ist denn das für absoluter schwachsinn? ich kenne genug stellen, wo weder wiederholungsschild noch aufhebungsschild vorhanden ist nach einmündung etc. (ok vor allem auf straßen außerorts) wird da wirklich mit 2erlei maß gemessen?
ist aber eine gute frage, die ich den tuning anwalt bei facebook mal fragen könnte.
Angeblich sollen ja beim Einfahren in eine andere Straße (das Auffahren auf eine Autobahn von irgendwo her zählt dazu) grundsätzlich keinerlei Einschränkungen gelten - ist auch logisch. Bereits zuvor angezeigte Einschränkungen müssen demnach wiederholt werden, sobald andere Verkehrswege in die betreffende Straße einmünden.
Allerdings finde ich persönlich keine stichhaltigen Urteile, etc. dazu, daher sollte man diesen Sachverhalt eher mit Vorsicht genießen 😆