Urteil: Deutliche Mitschuld beim Benutzen der Busspur
Auf der Busspur droht die Mitschuld
Mal eben die Busspur zum Abbiegen benutzen? Keine gute Idee. Sollte es zum Unfall kommen, muss man mit einer Mitschuld rechnen.
Aachen - Kollidiert ein Linksabbieger mit dem Gegenverkehr, trägt normalerweise der unvorsichtig abbiegende Autofahrer die Hauptschuld. Fährt der entgegenkommende Pkw allerdings auf der Busspur, sieht die Sache anders aus. Das hat das Amtsgericht Aachen jetzt entschieden.
In dem verhandelten Fall wollten zwei Autofahrer auf ein Tankstellengelände abbiegen und krachten ineinander. Der Fahrer auf der Busspur war überzeugt, der Linksabbieger habe Schuld, da er ihm die Vorfahrt genommen habe. Allerdings hat er selbst die Busspur benutzt, um längere Wartezeiten im Stau zu vermeiden.
Die Richter sahen den Fall nicht so eindeutig. Der Linksabbieger hätte den Unfall vermeiden können, wenn er sorgfältiger auf den Gegenverkehr geachtet hätte. Trotzdem musste der Fahrer auf der Busspur 60 Prozent des Schadens übernehmen. „Verbotenerweise auf der Busspur zu fahren wiegt hier schwerer als die Vorfahrtsmissachtung“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Nolting von der Deutschen Anwaltshotline.
Richtig so!
Nennt sich nicht umsonst Busspur.
Ich finde das Urteil auch richtig- der "gemeine" Autofahrer hat auf der Busspur nichts zu suchen.
Und wenn ich mit meinem VW Bus dort fahre? Das ist doch ein Bus😆
Ich hätte auf 50/50 getippt.
Spielt wohl im Endeffekt keine Rolle, wenn über die Versicherung abgerechnet wird.
Busspur? Wo gibts denn in D sowas?😆
Achja, ich komme aus dem kleinen Saarland, wir kennen sowas nicht...😜😉
Mfg
Andi
Danken wir VW für das Bild, aber mal ehrlich meine Damen & Herren:
"Habt Ihr kein Bild wo auch noch ein MAN Bus drauf ist" ?
Dann wäre es perfekt..... 😆
Nee der wird in Polen zusammengenagelt
Na gut das da kein Radfahrer oder ein Behinderten transportierender Kleinbus kam .. was für'n Schwachsinn.
Wer unberechtigt die Busspur nutzt, der muß aber auch schon ziemlich schmerzfrei oder merkbefreit unterwegs sein...
In diesem Sinn ist das Urteil zu begrüßen.