Recht: Wer das Schild "Parken verboten" übersieht, muss zahlen
Auf der Suche nach dem Parkverbotsschild
Mobile Park- und Halteverbotsschilder sind mitunter schlecht zu erkennen. Das schützt den Parkenden aber nicht vor einer Strafe, wie aus einem Urteil hervorgeht.
Berlin - Mobile Halteverbotsschilder müssen nicht auf den ersten Blick erkennbar sein. Ein parkwilliger Autofahrer muss vor dem endgültigen Abstellen seines Fahrzeugs gegebenenfalls ein gewisse Strecke ablaufen und genau hinschauen, wie aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervorgeht. Geklagt hatte ein Autofahrer, der ein Parkknöllchen nicht akzeptieren wollte. Allerdings erfolglos.
An Verkehrsschilder des ruhenden Verkehrs können laut dem Gericht generell nicht die gleichen Ansprüche hinsichtlich der Sichtbarkeit gestellt werden wie an Schilder des fließenden Verkehrs. Mobile Halteverbotsschilder an Baustellen oder bei Umzügen sind häufig improvisiert. Ein Fahrer muss sich dem Gericht zufolge daher im Nahbereich auch nach solchen Verkehrszeichen sorgfältig umsehen. Gegebenenfalls sei dabei auch eine gewisse Strecke nach beiden Richtungen abzuschreiten. Vor allem dann, wenn die Sicht etwa durch andere Fahrzeuge versperrt ist. Darüber hinaus sei ein Verkehrszeichen rechtswirksam gegenüber jedem Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er dieses tatsächlich wahrnehme. (Az.: 1 B 33.14)
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...und auf der anderen Seite beschwert man sich über den angeblichen Schilderwald... 🙄
geil. das sage ich das nächste mal, wenn ein zeichen z.b. im zuge von strassenbauarbeiten mit einem sack abgedeckt wurde😆
Wie komme ich mit einem nicht akzeptierten Parkknöllchen zum Oberverwaltungsgericht? Ist immerhin schon eine Berufungsinstanz, davor ist das Verwaltungsgericht. Und nicht akzeptierte Parkknöllchen landen zunächst beim örtlich zuständigen Amtsgericht.
Gar nicht lange her, da war in meiner Straße ein Halteverbot eingerichtet, damit ein mobiler Kran dort stehen konnte. Anscheinend war der Platz nicht ausreichend, da wurden die Schilder einfach weiter geschoben und promt standen zwei Autos im Halteverbot. Die Polizei die von der Baufirma gerufen wurde, hätte ohne zu prüfen die Fahrzeuge abschleppen lassen, wenn die Anwohner nicht über das Verschieben der Schilder informiert hätten.
Daher würde ich nie ein Knölchen bezahlen dass durch ein solches Schild verursacht wurde.
das ist doch typischer bananenrepublik richterschwachsinn, auch nicht sichbare schilder sind für alle bindend.
wie wärs denn mit-- auch nur gedacht aufgestellte schilder sind gültig.
auf der einen seite werden so viele schilder aufgehangen daß man anhalten muß um alle zu erkennen, und da wird eins verdeckt aufgestellt. wenn wir alles so reichlich hätten wie schilder da wird sich doch noch eins finden lassen das man sehen kann.
"Ein Fahrer muss sich dem Gericht zufolge daher im Nahbereich auch nach solchen Verkehrszeichen sorgfältig umsehen."
"Sorgfältig" klingt nach einer Variable in die man je nach Tageslaune etwas einsetzt.
Auch die Argumentationsart klingt leider bekannt, wie nach Unfällen mit Kindern:
passiert = nicht aufgepasst = schuld,
also schon zwei Unterstellungen bzw. Dogmen bei nur drei Worten.
Es sollte schon bei normalschneller und mit menschlicher Aufmerksamkeitsfähigkeit begleiteter Fahrweise erkennbar sein was sie da vor Ort wollen, ohne auszusteigen und xxx m in alle Richtungen zu spazieren mit einer Aufmerksamkeit die ein frischgebackener Chirurg bei einer Gehirnoperation mitbringt.
Ich sage ja nicht dass es da vor Ort anders war also fies versteckt, ich weise nur grundsätzlich darauf hin dass nicht gesehen != nicht aufgepasst ist.
Wenn wir aber bei jeder Regung eine fast unmenschliche Konzentration und Auffassungsgabe verlangen,
dann gebe ich den Ball gerne zurück und weise hiermit nach dass Sprüche wie "sorgfältig" der Beleg einer ausgebliebenen Aufmerksamkeit sind, wäre es anders würde man sehen dass der Begriff recht inhaltsleer ist - gut für das schreiben von Romanen, schlecht für die Rechtsprechung.
p.s. Von Verkehrszeichen weg schmelzenden bzw. anders entfernten Schnee kenne ich auch, nur ein Beispiel von späterer Behauptung man müsste es sehen, ja um 11 Uhr als die Politesse kam ja, um halb 8 als ich mich hinstellte nicht ohne weiteres... Aber solche Optionen sind für viele Juristen unzumutbar bzw. passen schlecht in ihr Modell der Wirklichkeit das sie eben unvollständig abbildet.
Diese Aussage wurde vom Gericht nicht getätigt. 🙄
Ich hab auch mal ein Parken mit Parkscheibe übersehen, weil ein LKW davor stand und es nicht auf dem Parkplatz, sondern an einem Gebäude an der Straße daneben angebracht war. Aus meiner Sicht, galt es nicht für den P-Platz, aber seis drum. Paar Monate später hat man dann auch auf dem P-Platz selbst noch ein zusätzliches Schild angebracht.
Es kommt aber gerade in fremden Städten schon mal vor, dass ich bis zur vorhigen Straßenkreuzung gehe und noch mal schaue, was genau auf den Schildern bzgl. Parken stand.
@drahlke, wenn ich erst straßauf straßab nach einem "eventuellen" schild "suchen" muß, dann ist es definitiv "nicht" sichtbar.
Das mag dir so erscheinen - es entkräftet aber nicht die Feststellung, daß das Gericht diese Aussage so nicht getroffen hat.
Ich habs schon mal gepackt im Park- und Halteverbot beim Wenden ein Knöllchen zu bekommen. Genau in dem Moment wo ich anhalten musste um den Rückwärtsgang einzulegen, standen die Politessen auf der anderen Straßenseite und haben ihr "Beweisfoto" gemacht. Da ich mit sowas nicht gerechnet hatte, hat ich leider den Parkschein der Nachbarstraße schon weggeschmissen der bewiesen hätte das ich schon 2 Minuten später ganz wo anders stand und somit dort nicht geparkt hab. Die Gier des Staates ist zum kotzen.
Und das hast Du bezahlt und keinen Widerspruch eingelegt ?
Auf dem Foto bist Du ja im Fahrzeug beim Wenden mit eingelegtem Rückwärtsgang zu sehen gewesen, das ist ja kein Anhalten, Du bist gefahren !
Politessen bekommen Provision für Knollen, die sie ausstellen. Das würde ich denen auch nicht schenken, wenn es nicht gerechtfertigt ist.
EDIT:
Das o.g. Urteil bedeutet eine Stärkung der Behörden, insbesondere bei nachträglich aufgestellten oder mobilen Schildern und ist wieder einmal ein weiterer Tritt gegen den Bürger und bisherige Regelungen.
Jede Politasse bekommt jetzt einfach ein mobiles Schild und eine Kamera in die Hand gedrückt und die Kasse möge klingeln.
Naja, Bananenrepublik halt.🙄
Das Problem war, dass das Bild von schräg vorne gemacht wurde. Das also meine Rückfahrleuchte geleuchtet hat, konnte man nicht sehen. Auf dem Bild kann man also nicht sagen ob das Auto steht oder wendet. Und da wird der Staat einfach gierig und will die Kohle. Meinen ersten Punkt hab ich auch auf die Weise bekommen. Aussage gegen Aussage, eigentlich müsste jetzt eine weitere Anhörung erfolgen, aber statt deßen kam direkt das Bußgeld plus der Punkt.
Text editiert, Stein des Anstoßes entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderation
Erfolgreich gewehrt hab ich mich bis jetzt ein mal. Da gabs n Knolle trotz deßen das der einzige Parkautomat defekt war. Zum Glück hat ich den amtlichen Sticker abfotografiert, dass der Automat hinüber ist. Da konnten die sich dann nicht mehr rauswinden.
Wenn ich einen Parkplatz suche, rollt das Auto. Das Parkverbotszeichen signalisiert also dem rollenden Verkehr, daß er nicht zum ruhenden Verkehr werden kann und muß daher während der Fahrt eindeutig zu sehen sein.
In der StVO ist das Aussehen der Schilder genau festgelegt. Da ist nichts mit Improvisieren. Auf der einen Seite wird man angezählt, wenn die Parkscheibe im Auto nicht die richtige Farbe oder Größe hat, auf der anderen Seite soll man zu Fuß nach improvisierten Schildern suchen. Das ist doch pervers!