Recht: Regeln für Rad- und Autofahrer auf Fahrradstraßen
Auf Fahrradstraßen müssen sich Autofahrer unterordnen
Wer mit seinem Pkw auf einer Fahrradstraße unterwegs ist, muss den Radlern Vorrang gewähren. Welche zusätzlichen Regeln gelten, seht Ihr in unserer Übersicht.
Nürnberg - In der Regel beherrschen Autofahrer die Straßen. Doch das Schild "Fahrradstraße" mit weißem Fahrradsymbol auf blauem Grund ändert alles. Auf einmal müssen sich Autofahrer unterordnen. Was dürfen Pkw-Fahrer auf Fahrradstraßen? Und was eigentlich Radfahrer?
Hoheitsrecht für Radfahrer
Fahrradstraßen sind, wie der Name bereits sagt, Radlern vorbehalten. "Sie bestimmen das Tempo und dürfen nebeneinanderfahren", erklärt Matthias Köck, Verkehrsjurist beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Dabei spielt es keine Rolle, ob Radler Autos blockieren.
Ausnahme für Autofahrer
Für Pkw-Fahrer ist die Fahrradstraße verboten - es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es, etwa die Aufschrift "Kfz-Verkehr frei". Autofahrer dürfen dann mit dem Verkehr mitrollen, erklärt Köck: "In diesem Fall benutzen Pkw-Fahrer die Straße aber lediglich mit. Der Radverkehr hat Vorrang."
Tempolimit und Überholen
Auf allen Fahrradstraßen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Daran müssen sich nicht nur Auto-, sondern auch Radfahrer halten. Wer mit seinem Wagen einen Radler überholt, muss einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Dabei gilt: "Autofahrer dürfen keinen Druck ausüben", sagt Köck. Pkw-Fahrer dürfen sich nicht an den Radlern vorbeizwängen. Sie sollten langsam heranfahren und bei günstiger Gelegenheit überholen.
Rechtsfahrgebot
Auch wenn Radler auf Fahrradstraßen das Hoheitsrecht haben, dürfen sie nicht kreuz und quer auf der Straße herumfahren. "Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer", sagt Matthias Kück. Wenn Auto- und Radfahrer die Regeln beachten, so Köck, ist entspanntes Fahren garantiert.
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Darf man auf diesen Straßen denn auch mit Fahrrädern fahren, die sich im Straßenverkehr so nicht bewegt werden dürfen (siehe Titelbild)?
Blockieren dürfen Fahrradfahrer Autos natürlich nicht, nur behindern.
Ausserdem müssen auch auf Fahrradstrassen sich Fahrradfahrer an die Verkehrsregeln halten (Rechtsvorlinks, Höchstgeschwindigkeit etc.)
@8502:
Warum sollte das Fahrrad auf dem Titelbild so nicht bewegt werden dürfen?
Weil Beleuchtung und Kotflügel fehlen?
Hmm, also so eine Straße hab ich bisher noch nie gesehen.
Wo soll da was Verbotenes sein ?
Wenn es dunkel wird, muß der Fahrer ein Licht mitführen und verwenden.
Aber von Dunkelheit ist auf diesem Bild nix erkennbar.
@Alfred48: Für Rennreder bis 11kg (was für ein Rennrad/Sportgerät schon recht schwer ist) gelten gesonderte Betimmungen. So sind bspw. batteriebetriebene Leuchtmittel zulässig.
Solange diese nicht benötigt werden, reicht es diese nur mit zu führen.
Schutzbleche sind im übrigen generell nicht vorgeschrieben.
http://www.deutsche-verkehrswacht.de/.../...ssicheres-fahrrad-aus.html
@8502:
Der Link beschreibt nicht nur vorgeschriebene sondern auch einfach nur sinnvolle Schutzvorrichtungen.
Bspw. gilt dies für Kettenschutz und Schutzbleche. Letztere sind nicht vorgeschrieben, für ersteres genügt ein Schutzring am vorderen Zahnkranz sowie ein Schutzring am Rietzelblock hinten um zu verhindern dass die Kette zwischen Speichen und Rietzelblock rutschen kann. (aber auch dies ist meines Wissens nach nicht Teil der StVZO)
Ebenso ist kein Fahrradständer vorgeschrieben.
Ob der Radler auf dem Bild eine Klingel und Pedalreflektoren hat ist nicht ersichtlich.
Einziger Punkt bleiben die Reflektoren an den Rädern/Reifen. Aber auch hier gibt es fur Rennräder meines Wissens nach besondere Bestimmungen...
Und der Link berücksichtigt NICHT die Ausnahme für Rennräder bzw. genauer gesagt für Sporträder !
Auch in Zeiten von Stahl-Rennrädern haben die Hersteller bereits diese Gewichtsgrenze einzuhalten geschafft.
Zudem sehe ich hier das Problem nicht. Auch wernn ein Rad über 11 kg wiegt, warum sollte da nun irgendwas gefährdend oder verboten sein ?
Diese ganzen Einwände passen aber wohl kaum wirklich zum Thema. Frage : gehen dir Radfahrer doch nicht etwa grundsätzlich auf den Wecker ? Oder warum suchst du hier ein Haar in der Suppe, wo keines ist ? 😕
Nein, für die Rennräder gibt es keine gesonderte Regel, aber Du hast meinen Kritikpunkt gefunden. Es fehlt ein seitlicher Reflektor oder Reflektorstreifen. Da dieser Steifen auf dem Reifen aufgetragen ist, stellt er keine Nachteile für den Fahrer da.
Für Rennräder gibt es nur eine Ausnahme bei der Beleuchtung, die nicht fest montiert sein muss, mehr nicht.
😱😱
Ogott, bewirb dich doch bei der Ordnungspolizei, die wären froh um so einen Greifvogel wie dich !
@martinkarch:
Ich habe nicht von Gefährdung oder Verboten gesprochen. Ich habe von Fahrrädern die nicht im Straßenverkehr bewegt werden dürfen gesprochen.
Ich halte mich mit dem Auto an strenge Vorschriften zu halten, das gilt für Fahrräder auch.
Ach, ich bin Dir zu kleinlich ? Wo ziehst Du denn die Grenze ?
😕😕
Mit dem Auto kann auch viel mehr passieren 😕😕
Z. B wenn die bremsen nicht gehen oder wenn der Fahrer walkman hört oder Verkehrsregeln mißachtet und dabei gefährdet.
Aber nur, weil einem ein Reflektorstreifen am FAHRRAD fehlt, käm ich NIE auf die Idee, mich daran hochzuziehen. Und das macht auch die polizei nicht