Erhöhtes Unfallrisiko während der Erntesaison
Aufgepasst bei Bauernglatteis und Hopfenspikes
"Bauernglatteis": Was klingt wie ein Suchbegriff bei einer bekannten Fernsehshow kann während der Erntezeit in ländlichen Gebieten die Straßen gefährlich rutschig machen.
Köln - Rutschige Straßen gibt es nicht nur im Winter. Zur Erntezeit sollten sich Autofahrer auch vor dem sogenannten Bauernglatteis in Acht nehmen. Und auch Hopfenspikes können in ländlichen Gebieten für Gefahr sorgen.
Erntemaschinen und Traktoren hinterlassen oftmals deutliche Spuren auf dem Asphalt. Die vom Pflug, Maishäcksler und Rübenroder herunterfallenden Erdklumpen können „Bauernglatteis“ bilden, wenn sie sich mit Wasser zu einem rutschigen Schmierfilm verbinden.
Ebenso gefährlich sind Haltedrähte, sogenannte Hopfenspikes, die mit den Hopfenreben in ein bis zwei Zentimeter lange Stücke gehäckselt und als Düngerbeimischung zurück auf die Äcker gebracht werden. Fallen sie beim Transport auf die Straße, können sich die Nadeln in Reifen bohren und Schäden verursachen.
Fahren landwirtschaftliche Arbeitsgeräte langsam auf öffentlichen Straßen, gilt für Autofahrer besondere Vorsicht, vor allem beim Überholen. Blinkende und abbiegende Traktoren sollten am besten gar nicht überholt werden, denn die Gespanne können weit ausscheren und plötzlich den Weg versperren. Auch bei einer schlecht einsehbaren Strecke verzichtet man besser auf das Überholen, vor allem, wenn man die Fahrzeuglänge des Traktors mit Anhänger nicht richtig einschätzen kann.
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Beim Rechtsabbiegen brauchen die Gespanne mehr Platz.
Wer allerdings glaubt, noch schnell einen Linksabbieger überholen zu müssen, hat kein Mitleid verdient, wenn er mit dem Abbieger zusammen knallt.
http://www.shz.de/.../porsche-trifft-auf-traktor-id3814396.html
Dazu sollten zumindest sehr viele Landwirte in unserer Region erstmal eine funktionierende Beleuchtung an Maschine und Ladewagen haben.....😉
Oft werden die auch durch Anbauteile verdeckt.
Wobei mir auch nicht klar ist, warum man die Metallteile nicht z. B. magnetisch gleich bei der Aufnahme bzw. wenn's gehäckselt wurde rausfiltert (der Artikel klingt zumindest so).
notting
Na, da hat der Volldreh-Pflug ihm schon die Furche zugewiesen...;o)
So offensichtlich blöd/grob fahrlässig/vorsätzlich er sich auch verhalten hat. Schwer verletzt, immer noch ein Menschenleben !
Wenn ich in einer Hopfen-Anbaugegend wohnen würde, dann hätte ich einen Extra-Reifensatz für diese Zeit. Echt "asi", was die Hopfenbauern da machen.
Damit wäre vielen geholfen. Allerdings schaffen es die meisten Autofahrer auch nicht ihre Beleuchtung in Ordnung zu halten...
Wer meint, einen linksabbiegenden Trecker links überholen zu können, muss auch damit rechnen, das er das nicht überlebt.
Wer als Traktorfahrer meint, seinen Linkssabbiegewunsch über die dafür vorgesehenen Einrichtungen nicht den anderne VT drumherum ankündigen zu müssen und dann auch noch nicht z. B. auf Überholer achten zu müssen, muss damit rechnen, in Grund und Boden geklagt zu werden.
notting
@notting: lies es dir am Besten nochmal genauer durch !
"Der Fahrer des Treckers hatte schon lange vorher geblinkt, stand auf der Straße, hinter ihm wartete ein weißer Sprinter."
Ist "klar", dass man bei solchen 2
lahmarschigenFzg dann allzu ungeduldig wird...... § 32 STVO:
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
(2) Sensen, Mähmesser oder ähnlich gefährliche Geräte sind wirksam zu verkleiden.
Das habe ich (jur. Laie) dazu noch gefunden:
"Ein Verstoß gegen § 32 StVO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es aufgrund der Verschmutzung zu Unfällen kommen zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten gegen den Verantwortlichen dazu. "
Also:
Danke für den völlig richtigen Hinweis, dass diese Gefahr besteht und man vorsichtig sein soll...
Klar ist aber auch: Von dem Landwirtschaftlichen Fahrzeug und dem Fahren vom Feld auf öffentliche Straßen geht eine Gefährdungshaftung aus und der Landwirt weiß zu genau, wie er mit seinem Gerät die Straße verschmutzt und gefährlich glatt macht - besonders bei leichtem Regen.
Wenn er da nicht:
1. warnt und die Straße absichert z.B. durch geeignete Warnschilder
und
2. die Straße nicht unverzüglich reinigt (reinigen läßt) - auch zwischen durch mal und nicht erst nach drei Tagen Feldarbeit...
...der handelt meiner Meinung nach sogar mindestens grob fahrlässtig, wenn nicht gar vorsätzlich.
Gleiches gilt für die Hopfenspikes.
Btw: Wer solch extrem ausladende Gerätschaften transportiert, der darf auch nciht nach rechts abbiegen, wenn er gerade überholt wird - völlig unabhängig davon ob der Überholende nun korrekt handelt oder nicht, da nur der Fahrer des ausscherenden Fahrzeuges dieses speziefische Verhalten wie z.B. mehrere Meter in die Gegenspur auszuschwenken beim rechts abbiegen kennt. Dieses Wissen ist nicht allen anderen Verkehrsteilnehmern zumutbar!
Er muss halt im Zweifel erst anhalten und sich davon überzeugen, dass sich niemand im Sicherheitsbereich seines Fahzeuges befindet.
Die von mir zitierte Formulierung ist aber eher allgemein gehalten.
notting
Man sollte aber auch noch §3 anfügen, wenn wir hier schon mit §§ um uns werfen.
"...Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."
Sprich, wenn du von Dreck auf der Straße pöse überrascht wirst, warst du zu schlicht zu schnell...Sichtfahrgebot.
Ja, genauso realistisch, wie die Straßenreinigung, die jedem Traktor auf dem Fuße folgt.
Macht nichts, wer es eilig hat, und das Blinken anderer ignoriert ist idR eher tot.
Jepp + hat dann (selbst) auch kaum die Möglichkeit zu klagen