Stillgelegtes Auto darf nicht einfach abgeschleppt werden
Aufkleber reicht zum Abschleppen nicht aus
Ein stillgelegtes Auto darf nicht ohne Weiteres abgeschleppt werden. Stellt es keine Behinderung dar, muss die Behörde den Halter ausfindig machen und anschreiben.
Düsseldorf - Wenn ein runder, roter Aufkleber auf der Windschutzscheibe des Autos klebt, ist Zeit zum Handeln. So fordern die Behörden Fahrzeughalter dazu auf, ihr stillgelegtes Auto aus dem Verkehr zu nehmen. Ist der Wagen allerdings auf einem regulären Parkplatz abgestellt und stellt weder eine Behinderung noch eine Gefahr dar, darf es nicht ohne Weiteres abgeschleppt werden. Trotz Aufkleber. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Die Stadt Düsseldorf legte ein Auto still, dessen Haftpflichtversicherung abgelaufen war. Das Auto stand auf einem regulären Parkplatz und wurde daher nicht sofort abgeschleppt. Ein von der Stadt angebrachter Aufkleber forderte den Halter auf, den Wagen binnen fünf Tagen zu entfernen. Elf Tage nach dem Aufkleben ließ die Stadt das Auto schließlich abschleppen und verlangte die Kosten dafür sowie rund 175 Euro Verwaltungskosten vom Halter.
Die Forderung hatte vor Gericht keinen Bestand. Weder hätte das Auto den Verkehr behindert noch seien andere Gefahren von ihm ausgegangen. In den elf Tagen hätte die Stadt versuchen können, den Halter ausfindig zu machen und ihm eine sogenannte Ordnungsverfügung zu schicken, um das Auto selbst zu entfernen. Der Aufkleber ersetzt laut Gericht diese Verfügung nicht. Denn es sei vom Zufall abhängig, ob der Halter den Aufkleber sieht oder nicht.
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Quelle: dpa
Ein Freibrief für das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen in aller Öffentlichkeit - solange nicht verkehrsbehindernd hält sich das Risiko dann in engen Grenzen. Idealerweise noch die Handynummer hinter die Windschutzscheibe kleben.
Hallo,
dazu gibt es die 72 Stundenregelung nach Ergehen der ersten Verwarung im Gebührenpflichtigen Bereich, quasi wenn man umsonst parken bleibt auch davon unberührt, auch wenn die organverfügung erlassen wurde dauert es noch Ewig bis sich was rührt, grins, so ist Deutsche Land, wunderbar, ein Träumchen.
Ich habe ein gutes Gefühl.
Endlich mal ein Urteil das der Staatlichen Wilkür und Abzocke Grenzen setzt.
Ob Du das immer noch schreibst, wenn die Mehrzahl der Gratisparkplätze von nichtgekennzeichneten KFZ besetzt werden, wage ich zu bezweifeln. In meiner Umgebung stehen einige Fahrzeuge seit Jahren und verrotten, ohne das sich die Staatsmacht drum kümmert.
Wäre es noch immer so, wenn du in einer Gegend wohnen würdest, wo die Parkplätze sehr rar sind und du nach dem langen Arbeitstag dein Auto gefühlt gleich am Betrieb stehen lassen könntest, weil am Wohnort sowieso nichts mehr frei ist ?
Oder lass es gleichmal drei oder vier Fahrzeuge sein, welche in ,,deiner Straße,, stehen.
Und wenn es jetzt dein (im Sinne von Eigentum)Parkplatz wäre, wärst du ja auch dran interessiert, dass dort kein ,,Schrott,, parkt oder ?
Zumindest gehe ich mal davon aus, dass die Stadt/Gemeinde der Eigentümer des Parkplatzes ist. Und kann als solche auch festlegen, wie mit den Parkflächen zu verfahren ist.
Ich halte das Urteil für ein falsches Signal, da man hiermit andere Regeln gleich mit aushebelt. Immerhin verlieren Fahrzeuge ohne TÜV ihre Betriebserlaubnis und dürfen somit nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Ohne BE kann wiederum die Versicherung sagen, dass sie so ein Fahrzeug nicht mehr versichert.
Warum sollte ein fahrzeug keine BE mehr haben wenn es nicht zugelassen ist, oder keinen Tüv mehr hat ?
@Gleiterfahrer .Hauptsache erstmal was schreiben, muss ja nicht unbedingt stimmen
Für MB 190 revidiere ich meine Aussage: Der Wagen KANN seine BE verlieren.
Ich dachte, es wäre klar, dass die Behörde hier einen zeitlichen Spielraum hat.
Jetzt aber mal den konkreten Fall frisch durchdacht: Da konnte also schon jemand die Versicherung nicht bezahlen. Jetzt verliert er den Versicherungsschutz und darf nicht mehr fahren. Geld, den Wagen abschleppen zu lassen, hat er aber auch nicht.
Die Folge ist doch klar: Das Auto bleibt stehen! Liegt eben auch daran, dass hier etwas blödsinnig geregelt ist.
Vorschlag:
Wenn in jeder größeren Stadt ein Parkplatz für solche Fälle zur Verfügung stünde und die Fahrt dorthin noch von der Versicherung gedeckt wäre, wäre viel erreicht.
Klar hält sich auch die Stadt gerne mit dem Abschleppen zurück - einem der eh kein Geld hat selbiges fürs Abschleppen aus der Tasche zu ziehen kann für die Stadt auch teuer werden.
Steht doch in jeder größeren Stadt so ein Platz zur Verfügung. Ist im Telefonbuch unter "Verwerter" - "Schrotthändler" o.ä. zu finden.
Ansonsten gibt es doch nur eine logische Folge, wenn man sich das Auto nicht leisten kann: verkaufen.
...als ob sich die Leute, wenn ihnen die Felle davon schwimmen, alle rational verhalten würden. Man kann da auch lange Schlaumeiern, das ändert die Menschen nicht.
Das Angebot (von mir aus für begrenzte Zeit) das Auto noch irgendwo legal hinfahren und dort kostenfrei abstellen zu können würde beiden Seiten, also den Autobesitzern wie den Städten, gewaltig helfen.
Übrigens: Mir wird das nie passieren, denn meine Autos stehen auf meinem Privatgrundstück. Also selbst wenn ich die Versicherung nicht bezahlen würde, dann könnten die dort stehen bleiben. Nur falls jetzt jemand meint, dies sei das Gebell eines getroffenen Hundes.
@Gleiterfahrer
Warum sollte die BE erlöschen ohne Tüv ?
Teert und federt mich. Es war die Zulassung.
Meistens stört ein abgestelltes Ordnungsgemäses Parkendes Auto z.b Saison Zulassung nur Die Selbsternannten Hilfsscheriffs die zu viel Freizeit haben ...
Ist auch lustig, wenn eine Händlergruppe aus dem Osten ganze Straßenzüge mit abgemeldeten, nicht zugelassenen Autos voll stellt, die sie dann einmal monatlich oder alle zwei Monate auf zahlreiche Autotransporter verlädt, mit Vorliebe nachts, weil sie dann ungestörter arbeiten können....