Gerichtsentscheid: Bayern muss Diesel-Fahrverbote in München vorbereiten
Aufschub für Münchener Diesel-Verbote
Fahrverbote für Diesel auch in München? Der Verwaltungsgerichtshof verpflichtet das Land, bis Ende 2017 einen Plan aufzustellen – und gewährt dem Freistaat damit Aufschub.
München – Drohen nach Stuttgart auch in München Diesel-Fahrverbote? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Freistaat Bayern aufgefordert, konkrete Schritte zu unternehmen, um ein solches Verbot vorzubereiten.
- Bis zum 29 Juni 2017 muss das Land ein Verzeichnis aller Straßenabschnitte in München veröffentlichen, an denen geltende Grenzwerte für Stickoxide überschritten werden
- Bis zum 31. August 2017 muss der Freistaat Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge in den Verkehrsreinhalteplan aufnehmen. Diese sollen für belastete Straßenabschnitte gelten. Auch muss der Staat mitteilen, welche zeitlichen und sachlichen Ausnahmen von diesem Verbot vorgesehen sind
- Bis zum 31. Dezember 2017 muss der Freistaat Bayern ein vollzugsfähiges Konzept für zeitlich und räumlich begrenzte Diesel-Fahrverbote auf belasteten Münchener Straßen veröffentlichen
Ein Jahr Zeit für München
Was sich zunächst nach einer Niederlage für den Freistaat Bayern anhört, ist de facto ein Aufschub. Das Verwaltungsgericht München hatte bereits 2012 auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine Verschärfung des Luftreinhalteplans angeordnet. Der Verwaltungsgerichtshof hatte zuletzt im Juni 2016 ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angesetzt.
Der neue Beschluss präzisiert: Der VGH halte „keine gesonderten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ der Feinstaub-Grenzwerte mehr für geboten. Dem sofortigen Einstieg in Fahrverbote stünden rechtliche Hürden im Weg, vor allem die geltende Straßenverkehrsordnung.
Deshalb muss München nicht möglichst schnell Fahrverbote anordnen, sondern lediglich bis zum Jahresende die Einführung von Fahrverboten vorbereiten. Die Zwangsgelder, falls die genannten Termine nicht gehalten werden, reduzierte der VGH außerdem auf 2.000 bis 4.000 Euro. Sicher keine Summe, die die bayerische Staatskasse überfordert. Ob und wann also wirklich Fahrverbote drohen, bleibt weiter offen.
...liest sich wie Verschleppung zu Lasten der Gesundheit der Bürger...
...soll das vorbildlich sein? ... dass ist doch nicht bayrisch - oder... 😆
Doch, wer wie wir fette Schweinshaxen verträgt, dem kann auch Smog nichts. 😆
Auf dem Kuhland generieren doch die Fürze der Tiere mehr Schadstoffe als die paar Autos die dort rumfahren.
Das wird dann wahrscheinlich so aussehen, dass die Straßen um die Meßstationen gesperrt werden, wenn die Meßwerte zu hoch sind. Dann sinken die Grenzwerte und alle sind glücklich...😆
Schweinshaxen haben doch viel mageres Fleisch. Das perfekte Autofahreressen für zwischendurch.
Irgendwie lese ich immer Feinstaub und drei Zeilen später wird das Synonym Stickoxide dafür benutzt.
Könnte mich jemand mal aufklären was von beidem den nun überschritten wird ?
Diesel ab EU4 mit DPF sind alles andere als Feinstaubproduzenten.
Naja wir sind immerhin auf dem richtigen Weg. Mit der Brechstange wolln ja nun auch net.😊
Ich weiß nicht wie es in München ist, aber wenn man sich Hamburg betrachtet, dann ist es so, dass die beiden Messpunkte die es ab und an mal betrifft nicht in der Innenstadt liegen. Also eine Sperrzone wie eine Umweltzone hätte rein gar keinen Effekt. Letztlich könnte man nur die betroffenen Straßen für die Diesel sperren und damit nur erreichen, dass sich der Verkehr auf andere Straßen verteilt. Somit wäre es eben eine Verlagerung des Problems, aber wenn man es so will, gern.
Wieder so ein Umwelt-Irrsinn nach Paragraph sowieso.
Zuerst legt man relativ niedrige Grenzwerte fest, dann wundert man sich, dass diese zumindest zeitweise überschritten werden.
Im Prinzip muss man dann jedem Bürger zugestehen, dass diese Grenzwerte zu keiner Sekunde überschritten werden.
Also Fahrverbote und Straßensperren, auch wenn die Messwerte nur an 2 Stunden oder einem Tag im Jahr überschritten werden und dann auch nur in bestimmten Bereichen der Stadt - der Umwelt-Irrsinn geht in die nächste Runde.
Viel Spaß für die Kommunen, entsprechende Verkehrspläne auszuarbeiten!
Verschleppung zum Wohle der Bürger.
Hält mich und viele andere noch etwas länger davon ab, vorsätzliche Ordnungswiedrigkeiten begehen zu müssen.
Verschleppung zum Wohle
der Bürgerder deutschen Autokonzernbosse, die zu blöd sind bzw. ein zu großes Ego haben um zu erkennen, dass sie aufs falsche Pferd gesetzt haben.Diese dreckige, emotionslose, anfällige, sinnlos steuerbegünstigte Sackgassentechnologie gehört endlich begraben...
Schleswig-Ho(h)lstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Dunkelzone haben pro Quadratkilometer mehr Rinder als Bayern, da steigt mehr warme Luft auf, also unterm Strich alles halb so wild bei uns Weißwürsten 😊
Nein, die Autokonzerne sind betroffen, wenn neue Vorschriften gemacht werden, was Neuwagen einzuhalten haben.
Die Bürger sind betroffen, wenn sie hintenrum enteignet werden, weil sie ihr Fahrzeug, das bei Kauf den aktuellen Grenzwerten entsprach, plötzlich nicht mehr nutzen dürfen.
Und dan durch eine Maßnahme, die niemandem irgendwas bringt (außer den Fahrzeugherstellern mehr Umsatz, wenn die Leute sich dadurch neue Autos kaufen müssen, weil sie die etwas älteren nicht mehr fahren dürfen).
Die Stromkonzerne können des Staat auf Schadenersatz verklagen, wenn sie ihre Atomkraftwerke durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen nicht so lange betreiben dürfen wie sie wollten.
Kann ich den Staat auf Schadenersatz verklagen, wenn ich meinen Diesel nicht so lange fahren darf wie ich wollte?
@fm672 schrieb am 1. März 2017 um 19:16:15 Uhr:
Diese dreckige, emotionslose, anfällige, sinnlos steuerbegünstigte Sackgassentechnologie gehört endlich begraben...
Wo kommt eigentlich dieses gebetsmühlenartig wiederholte Vorurteil her? Alle schlagen inzwischen auf die Diesel-"Dreckschleudern ein, aber keiner macht sich die Mühe, mal nachzusehen, wie die Abgasgrenzwerte der einzelnen Euro-Stufen für Benziner und Diesel eigentlich sind?
Würde man das tun, würde man feststellen, dass es inzwischen keinen signifikanten Unterschied zwischen den erlaubten Werten für Benziner und Diesel gibt (60mg/km NOx gegen 80). In der Realität stoßen direkteinspritzende Benziner aber wesentlich mehr Feinstaub aus als Diesel (die ja inzwischen längst Partikelfilter haben).
Damit macht der PKW-Diesel inzwischen deutlich weniger als 15% der Gesamtfeinstaubemission aus.
Und so werden die "blauen" Umweltzonen genau den Weg der bisherigen Umweltzonen gehen. Man wird feststellen, dass sie nichts bringen. Dann weitet man sie aus. Man wird feststellen, dass das auch nichts bringt. Und weitet sie noch mehr aus. Wenn man feststellt, dass auch das nichts bringt, wird man sie nicht etwa zurücknehmen, sondern trotzdem bestehen lassen und sich einen anderen Sündenbock suchen.
Grüße
Martin
Da wäre ich auch dafür, wenn nur 2 Std. die Werte überschritten wird, dann soll die Straße aber auch nur 2 Std. gesperrt sein. Dann fahren die Autos eben 2 Std. auf den Seitenstraßen und verstopfen alle Wege. Aber die Messstation, zeigt wieder saubere Luft an.