Aschenbecher fehlt: Händler muss Luxus-Auto zurücknehmen
Aus Mangel an „Rauchkomfort“
Rauchen im Auto – für viele ein Albtraum, für eine Lexus-Kundin ein Muss. Ihr war der Ascher im Auto so wichtig, dass sie ein 135.000-Euro-Auto zurückgeben wollte.
Oldenburg – Wer 135.000 Euro für ein Auto ausgibt, der sollte eigentlich bekommen, was er sich wünscht. Vor allem, wenn es sich um einen einfachen Aschenbecher handelt. Doch bei einer Lexus-Fahrerin scheiterte die Beziehung zwischen Kunde und Verkäufer 2013 genau daran.
Damals bestellte der Chef der besagten Lexus-Kundin für sie einen neuen Dienstwagen, der wie das Vorgängermodell mit einem beleuchteten Aschenbecher ausgestattet sein sollte. Doch als das Auto kam, fehlte der gewünschte Ascher. Der Fahrerin des Lexus LS 600h war der so wichtig, dass sie auf die Rückabwicklung des Kaufes drängte, beim Landgericht Osnabrück klagte und zunächst scheiterte.
Sieg in zweiter Instanz
Das Landgericht wies die Klage ab. Doch die Kundin gab nicht auf. Sie ging in Berufung vor dem Oberlandesgericht Oldenburg und bekam am 10. März 2015 Recht (Aktenzeichen 13 U 73/14).
Wie das Gericht am Montag mitteilte, wurde der Autohändler zur Rücknahme des Wagens und zur fast vollständigen Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Eine andere Einigung war scheinbar nicht möglich. Denn der beleuchtete Aschenbecher ließ sich bei besagtem Modell laut Meldung des Gerichts nicht nachrüsten. Und mit einer Aschenbecher-Dose für den Getränkehalter wollte sich die Kundin nicht zufrieden geben.
Viel Rauch um Nichts?
Das Oberlandesgericht gab der Frau Recht: Anders als von der Händlerin behauptet, sei der „Rauchkomfort“ mit einer solchen Dose deutlich eingeschränkt: So könne bei Dunkelheit wegen der fehlenden Beleuchtung nicht „abgeascht“ werden, ohne das Fahrzeug zu verschmutzen, heißt es in der Begründung.
Und weiter: Zudem könne die Zigarette während der Fahrt nicht abgelegt werden. Und die Getränkehalter in der Mittelkonsole könnten nicht richtig genutzt werden, wenn dort ein Aschenbecher angebracht ist.
Bisher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sobald das der Fall ist, wird die Kundin ihr Auto wohl zurückgeben. Weil seit dem Kauf 2013 jedoch bereits gut 44.000 Kilometer zurückgelegt wurden, muss ihre Firma auf rund 18.000 Euro des ursprünglich bezahlten Preises verzichten.
Was haltet Ihr von dieser Geschichte? Rauchen im Auto gilt selbst bei den meisten Rauchern als Unding. Findet Ihr die Klage dennoch berechtigt oder gab es hier viel Rauch um Nichts?
Quelle: Mit Material von dpa, Oberlandesgericht Oldenburg
verstehe zwar immer noch nicht was an der Geschichte so spektakulär sein soll das es durch alle Medien geht.
Am meisten wunder mich jedoch, dass die Nachrüstung eines beleuchteten Aschenbechers nicht möglich ist.
Geile Nummer. Mit so wenig prozentualem Wertverlust kommt man normalerweise nicht mal mit Zulassung vom Hof des Händlers.
Klage ist berechtigt, da ein vertraglich festgelegtes Ausstattungsdetail den Nutzwert sowie den Preis bestimmt.
Vergleichbar mit dem Fakt der Bestellung einer Raucherausrüstung wegen dann eingebautem Zigarettenanzünder, der aber eigentlich primär dem Anschluß eines z.B. mobilen Navis dienen soll.
Was ist an einer ganz normalen Wandlung einen Artikel wert? Eine zugesicherte Eigenschaft wurde nicht erfüllt, mehrere Abstellversuche scheiterten.
Erstaunlich finde ich allenfalls die Nutzungsdauer, die vom Gericht auf 330tkm angesetzt wurde (=44tkm/(18t€/135t€)) - das traue ich dem Lexus nicht zu, ebensowenig, wie man dem die 135t€ ansieht.
glaubst du ernsthaft, dass ein Lexus keine 330tkm schafft?
doch, für diese Autos absolut normal. Bei Lexus ist nichts mit Lopez Effekt und der 600h ist bei Lexus der heilige Gral. Die sind da sehr selbstbewusst und stolz...
lg
Peter
ach so sehe gerade dass du eiserner VAG Fahrer bist.... schaue dir das einmal an.. ab Minute 33
http://www.carstart.de/videos/show/PmUFAb3fQgQ
Noch einer weniger auf unseren Straßen.
Das macht den LS noch seltener in Deutschland 😆
Der Lexus schafft die 330tkm ebenso wie die üblichen anderen Verdächtigen der Oberklasse.
Was an der Geschichte jedoch so lustig sein bzw. weshalb es diese in die News schafft erschließt sich mir nicht. Wenn eine zugesicherte Eigenschaft nicht erbracht wurde, muss sich der Händler eben Gedanken machen.
@ Käfer1500: Der LS600h kostet in der "Grundausstattung" aktuell schon 112.000 Euro.
@ tsl123: Jedes Auto kann man unendlich lange fahren und "am Leben" erhalten. Kommt ganz start auf die Ersatzteilversorgung an und oft auch, ob es wirtschaftlich noch Sinn macht.
@ meO2-k7: Der wird jetzt bestimmt nicht eingestampft oder zurück nach Japan verfrachtet. Wird demnächst bestimmt bei bei einschlägigen Online-Börsen für 60.-70.000 Euro angeboten. Scheinen in Deutschland wirklich nur wenige LS 600h zu geben, bei mobile.de sind insgesamt nur 34 Fahrzeuge online, in DE nur 16, die meisten davon von der ersten Serie. Ob das am fehlenden Aschenbecher liegt???
Wenn's irgendwann Mal ein Facelift geben wird, wird es dafür bestimmt (wenn auch optional) einen Aschenbecher geben 😉
first world problems
Ganz ehrlich? Find ich ok. Und wenn man es nicht nachrüsten kann, dann hätte der Händler hier eher einknicken müssen. Klar, kann man auf den Goodwill des Kunden bei einer vermeintlich so kleinen Sache hoffen. Aber das grundsätzliche Recht sehe ich in jedem Fall bei der Käuferin. Ob es nun ein Aschenbecher ist, oder das teure Soundsystem, was fehlt, wenn ich etwas bestelle, will ich auch eine 100%ige Erfüllung des Vertrages. Und wenn es sich um ein Teil handelt, das ich unbedingt möchte, und dieses nicht nachgerüstet werden kann, dann kann mir der Händler noch so finanziell entgegen kommen, die Karre geht zurück.
Ein Beispiel bei mir sind die Cupholder. Damals beim Kauf des Fahrzeugs dachte ich, die lassen sich günstig nachrüsten, später stellte ich fest, dass dies einen Tausch des Amaturenbretts beinhaltet und 900€ kostet. Nun gut, mein Pech. Aber im neuen Auto würde ich sie immer mitbestellen, und wenn sie fehlen, nehme ich den Wagen nicht. Weil sie mir wichtig sind. Egal ob die Allgemeinheit darüber eher den Kopf schütteln würde.
Das Interessante ist wohl, dass es anscheinend absolut unmöglich ist, so einen Aschenbecher nachzurüsten. Da muss man sich schon fragen. Ich würde mal behaupten, dass es bei einem deutschen Premiummodell kein Problem wäre.
Daher: Peinlich für Lexus.
Na, die Dame scheint's ja dringend zu brauchen. Die dumme Gans soll zur Raucherentwöhnung gehen. Derart Suchtkranke sollten kein Fahrzeug lenken dürfen.
Mich wundert es, dass sie es über 40tkm in dem Auto ohne Aschenbecher ausgehalten hat. Das gibt ihrer Beschwerde nicht gerade mehr Gewicht, aber Recht hat sie schon. Bei einem Auto in der Preisklasse sollte ein beleuchteter Aschenbecher serienmäßig sein. Gerade bei einem Japaner, die sind doch sonst immer so großzügig mit der Ausstattung.