Recht: Kollision im Rückwärtsgang
Ausparkender haftet bei Unfall meist allein
Kollidieren ausparkende Verkehrsteilnehmer mit vorbeifahrenden Fahrzeugen, liegt die Schuld laut einem Gerichtsurteil zuerst beim Rückwärtsfahrenden. Dieser habe eine besondere Sorgfaltspflicht.
Saarbrücken - Wer auf einem Supermarktparkplatz rückwärts aus einer Parklücke fährt, bleibt bei einer Kollision grundsätzlich auf seinem Schaden sitzen. Das berichtet die in München erscheinende Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report" (Heft 21/2014) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken Nach dem Richterspruch trifft den rückwärtsfahrenden Autofahrer eine besondere Sorgfaltspflicht. Bei einer Kollision mit einem vorbeifahrenden Wagen spreche daher der "erste Anschein" für sein Verschulden (Az.: 13 S 75/14).
Mithaftung nur bei Fehlverhalten des Unfallgegners
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Autofahrers ab. Der Kläger war auf dem Parkplatz eines Supermarktes rückwärts aus einer Parklücke gefahren. Dabei kollidierte er mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug. Der Kläger war der Auffassung, beide Unfallbeteiligte müssten sich den Schaden teilen.
Das Landgericht sah die Sache anders. Wer rückwärts fährt, sei wegen der eingeschränkten Sichtverhältnisse für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine höhere Gefahr. Eine Mithaftung anderer Verkehrsteilnehmer komme daher nur infrage, wenn der Rückwärtsfahrer nachweisen könne, dass er sehr sorgfältig ausgeparkt habe und sich der Unfall wegen eines Fehlverhaltens des Unfallgegners trotzdem nicht habe vermeiden lassen. Im vorliegenden Fall blieb der Kläger nach Meinung des Gerichts diesen Nachweis schuldig.
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Das Urteil kommt für meine Tochter 5 Jahre zu spät.
Ein braunschweiger Gericht hatte im Urteil anders geurteilt.
Ah cool... also wenn da einer ausparkt, dann kann ich voll drauf halten und ich bekomm dann ein neues Auto? Super!
Echt, solche Verallgemeinerungen sind doch einfach nur dumm!
Neulich habe ich einen Unfall gesehen, da sind 2 Fahrzeuge gleichzeitig aus gegenüberliegenden Parkplätzen (Supermarkt) rückwarts in den Zufahrtsweg ausgefahren und in der Mitte des Fahrstreifens zusammengekracht.
Jeder der Fahrer hat behauptet, er wäre zuerst rückwarts rausgefahren, der andere hätte warten müssen. Die Beweislage ist hier natürlich äußerst schwierig.
Wahrscheinlich läuft es immer auf eine Schadensteilung (50:50) hinaus, wenn nicht zufällig Zeugen vor Ort waren.
Wann ist jemals jemand aus einem Totalschaden mit Gewinn herausgegangen? Das Auto ist Schrott, der Gutachter schätzt den Zeitwert und nicht den Wert, den man beim Privatverkauft bekommen hätte und eine neue Schüssel muss man sich auch kaufen. Darüber hinaus hat man Scherereien ohne Ende.
Kein Mensch hält absichtlich drauf 🙄
Richtig! Kein Mensch hält drauf, keiner begeht mit provozierten Unfällen Versicherungsbetrug... KEINER! GIBTS NICHT!
Wo lebst Du eigentlich? Hinterm Mond? Oder bist Du einfach nur jung und naiv?
Und die haben alle Wahnvorstellungen: http://www.gdv.de/.../
Schön wärs, ist aber faktisch ein Irrtum.
Lohnt sich auch nicht drüber zu diskutieren. Unfallprovozierer und Draufhalter gibt es, einige flogen auf, daher ist es erwiesen, die Dunkelziffer ist freilich unbekannt.
Aber entscheidend ist: Doch, gibt es.
In diesem Fall liegt ein Fehlverhalten des Unfallverursachers vor 😉
Desweiteren bitte ich auf Beleidigungen zu verzichten. So kannst du gerne mit deiner Frau reden, aber nicht mit mir. Danke 😉
Ist doch wie beim hinten drauf fahren. Genau so "affig" die Regelung.
Bestes Beispiel:
Ich will ein neues Auto. Oder n bisschen Geld.
Was mache ich. Ich fahre nachts zu irgendeiner leeren Kreuzung auf dem Land mit Ampel. Warte bis rot wird und sich einer von hinten nährt und hinter mir steht, Knall den rückwärtsgang rein und fahr ihm leicht hinten drauf.
So nun soll das mal jemand beweisen ohne Zeugen.
Ich würde sagen die mit Dashcam, sind besser dran 😊
Und bevor wieder einer schreibt die sind verboten oder werden nicht zugelassen.
Falsch, sie werden nicht immer zugelassen, aber häufig, siehe Internet 😉
Der Zeitwert kann aber durchaus höher sein als das was man bezahlt hat. Beispiel: Vom Türken um die Ecke einen alten Polo ohne Garantie mit 1 Monat Resttüv für 100 EUR gekauft, der dann bei einem Unfall auf einmal fahrfertig einen Restwert von 800 EUR hat. Die Versicherung interessiert es ja nicht was du für das Auto bezahlt hast.
Aber mal ehrlich: Auf die Dauer ist diese Art des Broterwerbs selbst für den Kleinkriminellen aus dem Ghetto zu mühselig. Macht also kaum jemand.
Das gibt keine 100% für den Vordermann, weil der Anscheinsbeweis immer nur dann zur Anwendung kommt, wenn es sich um einen typischen Geschehensablauf handelt und der grundsätzliche Hergang (hier das Auffahren) nicht streitig ist. Solange UB1 und UB2 zwei unterschiedliche Hergänge schildern und es keine sonstigen Anhaltspunkte oder Zeugen gibt, ist wegen Unaufklärbarkeit eine Schadensteilung im Verhältnis 50:50 vorzunehmen.
@0221
Definitiv falsch.
Ich hatte erst ein Bums hinter mir.
Ein sehr aggressiver Fahrer hat mitten in der Stadt mich überholt, geschnitten vorn, und sofort Ne Vollbremsung gemacht, kein blinken, direkt rüberziehen.
Wie du dir vorstellen kannst hatte ich keine chance.
Geistesgegenwärtig wie ich war hab ich direkt ein Zeugen gesucht und eine weitere kam aus dem Haus direkt an der Straße und meinte sie hätte alles gesehen.
Als die Polizei ankam und erstmal beide Aussagen aufgriff, meinte die Polizistin schon das ich schuld bin. Nachdem ich meine Zeugen benannte hat sie den Unfall nochmal anders aufgenommen mit den Zeugen zusammen. Sie meinte jetzt sieht es besser aus.
Laut Devk, meinem Anwalt, mehreren anderen Leuten, Sachverständiger, Polizisten auf der Wache ( musste Dank krankenhausaufent nochmal hin ) wurde mir gesagt das wenn ich kein Zeugen gehabt hätte hätte ich absolut null Chance.
Musst nur mal bei Google mein Ampel-ausdenk-Fall eingeben, da gibt es unzählige Beiträge, mit 100% Schuld 😊
Krankenhausaufenthalt, Entschuldigung, schreib mit meinem Smartphone.
Ich hab Dich nicht beleidigt, ich hab Dir ne Frage gestellt! Aber die hast Du mir jetzt wohl beantwortet...