Abgas-Skandal: Untersuchungsausschuss nimmt Arbeit auf
Ausschuss befragt Experten zum Abgas-Skandal
Abschaltvorrichtungen und Tricksereien: Der Bundestag will die Abgas-Manipulationen aufarbeiten. Ab morgen soll ein Untersuchungsausschuss zum ersten Mal tagen.
Berlin - Wegen der Abgas-Manipulationen bei Volkswagen steht der Dieselantrieb unter scharfer Beobachtung. Zwar ist VW bislang der einzige Hersteller, dem explizit Betrug nachgewiesen wurde. Doch auch bei anderen Herstellern zeigen sich Unregelmäßigkeiten beim Abgasausstoß. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages soll das Thema aufarbeiten und dabei auch die Rolle der Bundesregierung beleuchten. Die erste Zusammenkunft ist für Donnerstag, den 7. Juli geplant.
In den ersten beiden Sitzungen nach der parlamentarischen Sommerpause soll es dabei um technische Hintergründe gehen, wie die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann am Dienstag in Berlin sagte. Weitere Themen seien die Auswirkungen höherer Schadstoffemissionen auf Gesundheit und Umwelt sowie die Umsetzung von EU-Vorgaben zu Sanktionen bei Abgasverstößen. Unterstützung bekommt der Ausschuss durch die Anhörung von Sachverständigen.
Lühmann sagte, aus Sicht der Koalition wäre das Extra-Gremium nicht nötig gewesen, weil sich auch der Verkehrsausschuss schon intensiv mit der Aufklärung beschäftige. Der Wunsch der Opposition werde aber respektiert. Bei der Abstimmung zum Einsetzen des Ausschusses wollten sich Union und SPD daher im Bundestagsplenum enthalten.
Einigkeit bestehe auch darüber, bis Ende August Akten für die Ausschussarbeit anzufordern - darunter vom Kraftfahrt-Bundesamt, dem Umweltbundesamt, mehreren Bundesministerien und dem Kanzleramt. Erste Zeugen sollten dann voraussichtlich im September angehört werden. Namen nannte Lühmann vorerst nicht.
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Quelle: dpa
Geht es hier wirklich um CO2? Wohl doch eher um Stickoxide oder?
Zitat:
Lühmann sagte, aus Sicht der Koalition wäre das Extra-Gremium nicht nötig gewesen, weil sich auch der Verkehrsausschuss schon intensiv mit der Aufklärung beschäftige.
Nicht nötig, ja ne, ist klar, ich glaube auch noch an den Weihnachtsmann.
Die scheinen sich damit zu beschäftigen, wie sie aus der Nummer gut rauskommen oder ?
Ach, man kann sich im gleichen Atemzug genauso mal über CO2 (= Spritverbrauch) in Theorie und Praxis Gedanken machen. ;-)
Da isses ja genauso realitätsfern.
Da werden die tollen Leute beim KBA wohl auch zur Nachtschicht antreten müssen, um noch schnell Dokumente zu erstellen oder verschwinden zu lassen. Alles so, damit der gute Freund VW super dasteht und um es nicht zu vergessen, das KBA selbst natürlich auch.
Wir haben unsere Pflichten getan! Alles super sauber ausgearbeitet! Schaun's!
Das geht wohl aus wie das Hornberger Schießen.
http://www.t-online.de/.../...bar-keine-bussgelder-zu-befuerchten.html
..ja und, was soll der Ausschuß bewirken ?
Cheffe Dobrindt hat doch schon erklärt, dass VW hier keine Strafe zu befürchten hat.
Auslegung von Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 durch den Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages (Auszug):
Wenn ein Kfz-Modell aufgrund des Prüfverfahrens eine Typgenehmigung als Verordnungskonform erhalten hat, kann dem Hersteller kein Verstoß gegen die Verordnungsvorgaben
vorgeworfen werden (es sei denn er hat das Prüfverfahren manipuliert, zum Beispiel
durch eine Abschalteinrichtung).
„Derzeit können die Emissionen von Stickoxiden (NOx) von Dieselfahrzeugen, die auf der
Straße gemessen werden, die im vorgeschriebenen NEFZ gemessenen in der Realität deutlich
übersteigen, obwohl sie in den meisten Fällen wahrscheinlich den geltenden Rechtsvorschriften
entsprechen.“ Allein aufgrund erhöhter Emissionswerte, die auf der Straße gemessen werden,
kann noch kein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angenommen werden. Der
Grund dafür ist, dass die Hersteller aufgrund der die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 konkretisierenden Vorschriften die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte allein in dem vorgegebenen Prüfverfahren sicherstellen müssen.
Auslegung der Volkswagen AG:
Von einer unzulässigen Abschalteinrichtung könnte nur gesprochen werden, wenn im Laufe des realen Fahrbetriebs die Wirksamkeit der Abgasreinigungsanlage reduziert werden würde. Das ist indes nicht der Fall." Die Abgasrückführung, bei der die Abgase über ein Abgasrückführungsventil (AGR) in den Ansaugtrakt des Motors zurückgeleitet werden, zähle zu den innermotorischen Maßnahmen und sei nicht Bestandteil des Emissionskontrollsystems. Das AGR beeinflusse schließlich nicht die Kontrolle vorhandener Emissionen, sondern verhindere "auf einer vorgelagerten Stufe deren Entstehung".
Unfassbar... ich hatte eigentlich die Politik und ihn für ... gehalten, das ist aber ein Grund über die nächste Wahl nachzudenken.
Unfassbar...
Na was produziert wohl ein politisch motivierter Ausschuss??
Teuren Ausschuss!!!!
Ich denke, er war sich zu dem Zeitpunkt, als er diese Aussage getroffen hat, deren Tragweite und sich daraus ergebender rechtlichen Konsequenzen nicht wirklich bewußt. Eben ein typischer Schnellschuß ohne vorherige Recherche und Beratung.
Das ist doch Gelaber. Natürlich muss die EU hier eine Strafe verhängen.
Braucht man dafür noch Experten?
Etwas Recherche in der Fachpresse würde den Ausschussmitgliedern gut tun.
Man braucht die Antworten nicht neu zu erfinden, wenn sie schon da sind.
Der Ausschuß wird Lösungen finden müssen, wenn man verhindern will, daß Brüssel hier die Initiative ergreift und es in der Folge eng für die politisch Verantwortlichen in Deutschland wird.