Falschparken kann Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen
Auto in Einfahrt abgestellt
Bei Falschparken droht nicht nur ein Knöllchen. In einem in München verhandelten Fall kündigte die Vermieterin die Wohnung, weil ihre Mieter die Einfahrt zuparkten.
München - Eine Grundstückseinfahrt sollten Mieter nicht als Parkplatz nutzen. Denn das kann nicht nur eine Abmahnung zur Folge haben, sondern unter Umständen sogar eine Kündigung. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor (Az.: 14 S 3661/14), wie die "Neue juristische Wochenschrift" (Heft 30/2015) berichtet. Dabei kann es schon reichen, dass das Auto insgesamt nur zweimal in der Einfahrt abgestellt worden war.
In dem verhandelten Fall hatten Mieter die Grundstückseinfahrt ihrer Vermieterin als Abstellplatz für ihr Fahrzeug genutzt. Allerdings war im Mietvertrag vereinbart worden, dass das nicht zulässig ist. Daher gab es nach dem erstem Mal eine Abmahnung und nach dem zweiten Mal eine ordentliche Kündigung. Die Mieter wehrten sich gegen die Kündigung, denn sie hätten ihr Fahrzeug nur be- beziehungsweise entladen.
Das Gericht konnte das nicht überzeugen. Denn die Vermieterin konnte nachweisen, dass der Wagen 30 beziehungsweise 45 Minuten in der Einfahrt abgestellt war. Außerdem zeigten die im Prozess in Augenschein genommenen Satellitenbilder, dass die Beklagten ihr Fahrzeug ohne Weiteres ein paar Meter vor der Grundstückszufahrt hätten abstellen können, um es dort in aller Ruhe zu be- und entladen.
Das Urteil ist nachvollziehbar und nicht das Einzige seiner Art, sondern bei vertragswidriger Nutzung des Mietobjektes durch üblich. Einen Warnschuß haben die Mieter ja bereits mit der Abmahnung erhalten - bei erneuter Mißachtung waren sie sich also durchaus der Folgen bewußt.
...solchen "...sozialen" Mietern hätte ich schon nach dem ersten Mal gekündigt.
Das passt völlig ins Bild, dass die Mieter das mehrmals gemacht haben... - Leute gibts...
...ständig dort parkten und für uns alle ersichtlich verewigt haben ;-)
In München muss man als Mieter eben aufpassen. Da gibt es keinen Leerstand und die Wohnung ist nach der Kündigung mit gutem Aufschlag weiterzuvermieten. Hatte wohl jemand einen Interessenten der mehr bezahlen wollte als die vorhandenen Mieter.
Und der Interessent lenkte den Mieter beim entladen über ne halbe Stunde ab, natürlich im Auftrag des Vermieters. 😉🙄
Oder der Mieter hat auch sonst seine Rechte und Pflichten recht "großzügig" ausgelegt und der Vermieter lauerte auf die erstbeste Möglichkeit ihn loszuwerden. Hinter solchen Fällen steckt oft mehr "sozialer Sprengstoff" als nur der, der Anlass zur Kündigung gegeben hat.
Grüße vom Ostelch
In jeder normalen Stadt würde ich Dir recht geben. In München nicht. Was ich schon Angebote für meine - immer noch gut vermietete - Wohnung inkl. Anleitungen und Hilfestellungen zum fristlosen kündigen der derzeitigen Mieter bekommen habe mag man sich nicht vorstellen. Jemand der Geld braucht oder einfach nur gierig ist mag hier andere Prioritäten gesetzt haben.
Auszuschließen ist das nicht. Leider.
Grüße vom Ostelch