Entschädigung nach Schlaglochschäden möglich
Autobahnmeisterei muss vor Fahrbahnschäden warnen
Nicht immer bleiben Autofahrer auf den Kosten durch Schlaglochschäden sitzen. Der Staat hat eine Verkehrssicherungspflicht und muss entsprechende Warnhinweise aufstellen.
München - Bei Schlaglochschäden am Auto steht dem Fahrer unter Umständen Schadenersatz zu. Zumindest dann, wenn an der Strecke nicht durch Schilder vor der schadhaften Straßenoberfläche gewarnt wurde. Dies hat das Landgericht Halle entschieden, meldet der ADAC.
In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer nachts auf der A9 bei München durch ein zehn Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren. Obwohl die zuständige Autobahnmeisterei das Problem kannte, waren keine Warnschilder aufgestellt worden.
Somit hat das Bundesland den Richtern zu Folge die Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss den entstandenen Schaden ersetzen.
Quelle: SpotPress
also braucht man keine Augen beim Autofahren?
das duerfte in den meisten faellen schoene theorie bleiben. jeder der in seinem leben schonmal mit dem kommunalen schadenausgleich zu tun hatte weiss, dass die erstmal gar nichts zahlen und alles aussitzen.
ich hatte mal das vergnuegen einen aehnlichen streit wegen einer beschaedigten antriebswelle zu fuehren. zum glueck war am ende des tages irgendeine baufirma dafuer verantwortlich, die die beschilderung verpennt hat. so hat es deren betriebshaftpflicht uebernommen.
gruesse vom doc
🙄🙄
Doch, braucht man. Man braucht beides, Warnschilder und offene Augen, mit beidem zusammen passiert am wenigsten ! Und darauf kommt es an.