Urteil: Autobahnschütze muss ins Gefängnis
Autobahnschütze zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt
Der Autobahnschütze muss ins Gefängnis. Das Landgericht Würzburg hat den 58-jährigen Mann nun wegen vierfach versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt.
Würzburg - Der Autobahnschütze aus der Eifel, der von seiner Fahrerkabine aus immer wieder auf andere Lastwagen geschossen hat, ist zu zehn Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg sprach den 58 Jahre alten Fernfahrer am Donnerstag wegen vierfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.
Autofahrerin wird von Querschläger am Hals getroffen
Der Mann hatte aus Frust zwischen 2008 und 2013 mehr als 700 Mal während der Fahrt auf die Ladung von Kollegen geschossen. Dabei trafen seine Kugeln auch Fahrzeuge. In einem Fall war eine Autofahrerin von einem Querschläger am Hals schwer verletzt worden.
Der Angeklagte hatte die Schüsse zugegeben und beteuert, er habe immer nur auf die Anhänger geschossen und nie jemanden verletzen wollen. Er war trotz jahrelanger Ermittlungen erst gefasst worden, nachdem das Bundeskriminalamt an mehreren Autobahnabschnitten die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos erfasst und mit den Tatzeiten abgeglichen hatte.
Dann hat der Einspruch der Verteidigung wohl nicht genützt. Da bin ich froh drum. Bin gespannt, ob er in Berufung geht.
Der Richter ist immerhin anderthalb Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben. Somit halte ich es für wahrscheinlich, daß der Anwalt seinem Mandanten rät, das Urteil anzunehmen. 10 1/2 - raus nach spätestens 6 Jahren. Davon schon 2 Jahre im offenen Vollzug. Davor Freigang.
Wir häufigen Nutzer der A61 im Raum Eifel sind nicht böse, daß der Herr hinter Schloss und Gitter geht. Ich nutze die 61 jeden Tag - und habe auf dieser von LKW dichtbefahrenen Alternativroute zur bergigen und damit bei Brummifahrern relativ unbeliebten A3, ein mulmiges Gefühl gehabt.
Ein für mich absolut nachvollziehbares Gefühl. Würde mir nicht anders gehen.
Das Urteil finde ich gerecht und in der Relation gesehen, fast etwas zu milde. Aber auch 15 oder mehr Jahre würden da nichts mehr dran ändern. Man kann nur hoffen, das diese Haftzeit zur Läuterung beiträgt. Der Typ sollte dankbar sein das er niemanden getötet hat. Und das lag gewiss nicht an seinem "guten Vorsatz", niemanden treffen zu wollen.
Ich möchte gar nicht näher wissen, was die Frau durchlitten hat/noch heute leidet.
Ganz meiner Meinung!
Das Urteil geht in Ordnung, finde ich.-----------
....700 x auf die Ladung von LKW geschossen.....aus Frust....😕
....weil Papi ihm nie den Matchbox- LKW mit der Coca-Loca Reklame
gekauft hat ?? ....oder weil er unbedingt Feuerwehrmann werden
wollte und meint, ein LKW darf nur Loeschwasser transportieren, aber
keine Butterkekse ?? .....😕
Gut dass wir nicht wissen, wieviele gefaehrliche"Schwachmaten" da
draussen frei herumlaufen.........🙁
Gruss
Der von seinem Verteidiger geforderte Freispruch war wirklich ein schlechter Witz.....😆
Ueber den jahrelangen Ermittlungsaufwand seitens der Polizei bis zur Festnahme des Täters sowie die Inhaftierung von 10 Jahren alles zu Lasten des Steuerzahlers sprechen wir mal lieber nicht....
Aber der Verteidiger gibt die Hoffnung nicht auf und geht in Revision.
Grüße vom Ostelch
seinem? Waren sogar drei Verteidiger.
Deswegen wäre so ein Juristenjob nix für mich, ich würde mich was schämen in so einem Fall was von Freispruch in die Kamera zu blubbern.
Ob sich alle Beteiligten der Möglichkeit bewußt sind, daß am Ende des Revisionsverfahrens auch ein höheres Urteil stehen kann...? 😱
Nachzulesen im Net:
Wird ein Rechtsmittel eingelegt, so hat dies in der Regel eine Beschränkung der höheren Instanz im Hinblick auf die Abänderung der Entscheidung zur Folge. Das bedeutet, dass die höhere Instanz das Urteil nicht verschärfen darf, wenn nur der Beklagte Berufung oder Revision eingelegt hat.
Hat die Staatsanwaltschaft das heutige Urteil schon akzeptiert? 😕
Habe nur von einem Statement der Staatsanwaltschaft erfahren, wonach man sich zufrieden mit dem Urteil zeigte, da "nur" 1 1/2 Jahre unter dem geforderten Strafmaß.
Aufgrund der umfangreichen Datenerfassung während der Fahndung, wo schnell die Rechtmäßigkeit in Frage gestellt werden kann (Datenschutz), habe ich allerdings die Befürchtung, dass der Beklagte tasächlich in Revision geht - verschlechtern kann er sich folglich nicht.
Wobei man an der Stelle auch mal die Polizei loben muss, dass sie ihn ermitteln konnten. Das war nicht ganz einfach.
Zustimmung! Eine ermittlungstechnische Meisterleistung. Hut ab vor den Beteiligten.