Gestohlener Autoschlüssel
Autodiebstahl - Kein Ersatz bei grober Fahrlässigkeit
Wer seinen Autoschlüssel frei zugänglich liegen lässt, muss damit rechnen, dass sein Auto gestohlen wird. Dann muss die Versicherung nicht zahlen.
Nürnberg - Wird ein Fahrzeug gestohlen, weil der zugehörige Schlüssel frei zugänglich war, kann die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung verweigern. Im vorliegenden Fall wurde ein Fahrzeug entwendet, nachdem eine Angestellte den Autoschlüssel in einem Korb im Mitarbeiterraum liegen gelassen hatte.
Zwar war der Korb mit einer Jacke bedeckt, trotzdem handelte die Frau grob fahrlässig, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz.
Den abschließbaren Spind hatte die Frau nicht genutzt, weil der Einkaufskorb nicht hineingepasst hatte. Solange weitere Personen Zutritt zu dem Bereich haben, muss der Besitzer mit derartigen Vorfällen rechnen, teilt die Deutsche Anwaltshotline mit. Der Richter akzeptierte die Berufung nicht, da die Wertsachen problemlos einzeln in dem Spind hätten verstaut werden können. (Az. 10 U 1292/11)
Quelle: spotpress
dann hat man den Schluessel eben nicht liegengelassen 😉. Als ob alle Autos mit Brecheisen aufgebrochen werden; durch die Funktechnik geht das heute ohne Beschaedigung...also mal wieder ein Lueckenfueller dieser Beitrag hier...
Da bin ich anderer Meinung.
Es hängt natürlich immer vom Einzelfall ab. Aber wenn der Schlüssel eines Fahrzeugs aus dem Hochpreissegment, also Fahrzeuge die auch schon mal gerne auf Bestellung geklaut werden, der Schlüssel im Flur des Wohnhauses am Schlüsselbrett hängt, kann das auch als grob fahrlässig bewertet werden. Zum Beispiel dann, wenn der Einstieg ins Haus durch ein Kippfenster möglich war.
Da lässt sich leicht ein ganzer Katalog an Situationen aufstellen, der dem Versicherer eine Ablehnung des Schadens erlaubt.
Und wie argumentierst du das Fehlen des Schlüssels?! 🙄
ich habe die letzten beiden Autos auch mit unvollstaendigen Schluesselsaetzen gekauft.
Du weißt aber, dass solche "Kleinigkeiten" der Versicherung gemeldet werden sollten. Diese kann dir aus diesem Grund die Zahlung im Falle des Diebstahls verweigern. Die verlangen danach diese vorzulegen.
man kann die einfach nachmachen lassen bzw. bestellen 😊.
Aber stimmt schon; bei modernen Autos mit diesen teuren Computerschluesseln duerfte das auffallen, wenn man ein neues Paar beim Hersteller bestellt.
ich bin ganz sicher kein symphatisant der versicherungsbranche, aber das grenzt an versicherungsbetrug.
gruesse vom doc
Sonst gehts aber noch?!?!
Hallo,
ein Versicherer sollte eigentlich der Verwalter eines Solidarvermögens sein und im Sinne der Versicherungsnehmer handeln. In Wirklichkeit
verweigert der Versicherer im Versicherungsfall die Leistung und verbucht die so "eingesparten" Beiträge als Gewinn. Das ist doppelter Betrug am Kunden.
;-)
Gruß Blaubeer
p.s. KFZ Hersteller und Versicherungswirtschaft gehen eine unheimliche vielleicht maffiöse Allianz ein - jedes gestohlene KFZ wird duch ein "neues" ersetzt - bezahlt von den Beiträgen der Versicherungsnehmer die sich aus Angst gegen Diebstahl versichern weil ja Autos so leicht zu stehlen sind.
Du meinst die Autos seien zu schlecht gesichert?
@Franz
Hallo,
Genau das meine ich. Weder Automobilindustrie noch Versicherungswirtschaft haben ein Interesse an besserem Diebstahlschutz der KFZ.
Gruß Blaubeer
Wenn ich wieder in D die betreffende Kanzlei, Gerichtsort Frankfurt, besuche hole ich mir das betreffende Aktenzeichen, OK? Bis dahin darfst Du meinen was Du möchtest.
Sorry, dass ist absoluter Quatsch !! DASS Aktenzeichen möchte ich sehen 😆 Unter grober Fahrlässigkeit ist hiermit z.b. der verbleib des Zweitschlüssels im Handschuhkasten oder im Zündschloss stecken gelassen gemeint...nichts anderes ! Zweifelhaft bzw.Probleme kann es ferner geben, wer in einer Magnetbox am Fahrzeug einen Zweitschlüssel für den Notfall aufbewahrt. Selbiges gilt im Übrigen auch für den KFZ Schein.
Die Verwahrung des Schlüssels "im" Haus ist keinesfalls fahrlässig. Ansonsten hätte ja jeder Bürger aus Versicherungstechnischen Gründen einen "Safe" in dem er bei Rückkehr seine Schlüssel vom KFZ aufbewahren müsste.
Im übrigen ist auch bei gekippten Fenster der Tatbestand des "Einbruchs" gegeben, Leistung bei entwendeten Gegenständen über die Hausratversicherung (sofern vorhanden) abgedeckt ....nur mal am Rande bemerkt.
Natürlich, da gebe ich Dir Recht, versuchen Versicherungen sich gern....gerade dann wennes sich um ein hochwertiges Fahrzeug handelt, aus der Affäre zu ziehen. Jeder halbwegs gescheite Jurist, wird so ein Urteil allerdings regelrecht zerschmettern.
Nicht so "vollmundig" Junge.
Vielleicht kann ich Dir schon mal die Wartezeit verkürzen und Dir mit einem vergleichbaren OLG-München-Urteil (7U 4196/05) -so wie ich Dich einschätze kannst Du Dir das besorgen-, aushelfen.
In dem Urteil wurde auf grob fahrlässig erkannt, als ein, vor dem Haus geparkter Tuareg geklaut wurde.
Der Dieb hatte die Gelegenheit genutzt über die ebenerdige Terrassentür, die aus Lüftungsgründen einen Spalt geöffnet war, sich Zuritt zur Wohnung zu verschaffen. Er durchsuchte die Wohnung und fand den zum Wagen gehörenden Autoschlüssel in einer Hosentasche der in der Garderobe hängenden Hose des Halters.