Urteil: Halteverbotsschilder müssen gut sichtbar sein
Autofahrer brauchen Parkverbote nicht suchen
Kurzzeitig aufgestellte Halteverbotsschilder müssen gut erkennbar sein. Andernfalls können parkende Autofahrer nicht für Verstöße verantwortlich gemacht werden.
Berlin/München/Leipzig - Der ADAC hebt ein wegweisendes Gerichtsurteil gegen schlecht sichtbare Halteverbotsschilder hervor. Die Behörden müssten kurzzeitig geltende Schilder sorgfältig und gut sichtbar aufstellen. Ansonsten können Autofahrer nicht für Verstöße zur Rechenschaft gezogen werden, teilt der ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, ein parkender Autofahrer müsse nicht aktiv nach Verbotsschildern suchen, wenn er dafür keinen Anlass habe. Würden übergangsweise geltende Schilder zu niedrig und parallel zur Fahrtrichtung aufgestellt und damit leicht übersehen, sei der Autofahrer entlastet.
Mit der Entscheidung hob das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf. Bei dem Fall ging es um die Klage eines Berliners, dessen Auto im Jahr 2010 abgeschleppt wurde.
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Schönes Urteil, nur wie kann ich im Streitfalle den Sachverhalt beweisen? Und für mich nicht gut sichtbar, für den zuständigen Richter schon, was dann?
Foto vom schlecht sichtbaren Parkverbot-Schild machen und ggf. bei Gericht vorlegen ;-)
notting
Das ist leider so, TIP immer das Urteil dabei haben und die"schlecht sicht-
baren Halteverbotsschilder", nicht sichtbar Fotographieren.
Dies ist genauso paradox, wie @notting, mit seinen Fotos der versteckten
Halteverbotsschilder.
Unsichtbare bzw. erst zu suchende Schilder zu fotographieren, beweist
doch, das man Sie entdeckt hat, quasi den Beweis für den Richter, das man
Sie wahrgenommen hat und trotzdem dort geparkt hat.
Du hast wohl den Smiley nicht gesehen 🙄
notting
Wenn du das Bild aber nach dem Parken machst, hast du es ja gesehen und damit vorsätzlich gehandelt. Nach dem Abschleppen könnte das Ordnungsamt das Schild richtig aufgestellt haben.
Schau mal was ich vor >2h gepostet habe 🙄
notting
Das das Urteil gut gemeint ist, aber totaler Quatsch ist, hat notting ja schon gezeigt. Gut, außer vlt für Ironielegastheniker.
Ich persönlich versuch eigentlich in unsicheren Situationen bis zur letzten Kreuzung zurück zu laufen (innerstädtisch).
Daß das Bundesverwaltungsgericht hier über einen Fall verhandelte, bei dem es um die Klage eines Berliners ging, dessen Auto im Jahr 2010 abgeschleppt wurde, beweist im Grunde nur, daß sich hier ein Prozeßhansel bis zum Ende durchgeklagt hat. So etwas macht man eigentlich nur, wenn man so viel Spaß daran hat, daß man es als Freizeitbeschäftigung betreibt.
Und ich bekomm ein Knöllchen, weil ich in einem Parkverbot geparkt habe, wo die Schilder um die Ecke in den Seitenstraßen stehen. Zu allem Überfluss parkten da schon andere Fahrzeuge, die lustigerweise keine Knöllchen bekommen habe, vielleicht lag es ja an meinem auswärtigen Kennzeichen, wer weiß.
@FWebe
Ich nehme mal an, du wirst jetzt nicht auch den Rechtsweg beschreiten wollen, um deine Frage klären zu lassen... 😉
Ja, Schilder stellen ist nicht so einfach. ^^ Gibt so viel Vorschriften einzuhalten.
Früher waren ich und meine Kollegen auch rigeros. Wer sich in die Halteverbotszone stellt wurde umgesetzt, fertig. Nur die Schreiberein, Skizzen, Widersprüche, Stellungnahme bearbeiten und und und, gehen einen so auf den Keks das wir es seit Jahren einfach lassen.
Jetzt schau ich einfach wo der oder die wohnen und frage freundlich ob Sie ihr KFz woanders hinstellen könnten. Das klappt zu ca.95%, bei dem renitenten Rest hat man halt keine Chance ohne viel Bürokratie in Gang zusetzen.
Dienst nach Vorschrift. Da bleibt die Arbeit einfach liegen, mir so wumpe (geworden).
Bekommen wir ja trotzdem bezahlt.
@FWebe
Dagegen kann man auch vorgehen. Aber wegen, ich glaub, 15€... kurz ärgern und gut 😊
Wenn das öfter passiert, ohne Fehlverhalten deinerseits, sollt man aber schon mal eine Beschwerde schreiben. Ein Rüffel kann Wunder bewirken. Denn Willkür würde auch ich keines Falls gutheißen.
Ich habe drauf verzichtet, weil 15€ den Aufstand nicht wert sind. 😊
Nein. Der Kläger ist hier den richtigen Weg gegangen, um dummdreisten Behörden mal zu zeigen, dass sie eben nicht willkürlich entscheiden können.
Da es sich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit um viele derartige Fälle bundesweit handelt, wo eben diese Abzocke betrieben wurde, finde ich eine Klage absolut richtig.
notting