Kommune muss außerorts nur gefährliche Stellen streuen
Autofahrer dürfen nicht auf Winterdienst vertrauen
Bei winterlichen Bedingungen trägt die Kommune eine Verkehrssicherungspflicht. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften muss sie trotzdem nicht überall streuen.
Hamm - Autofahrer dürfen sich bei winterlichen Verhältnissen nicht blind auf die Kommunen verlassen. Zwar hat die öffentliche Hand eine Verkehrssicherungspflicht, doch das heißt nicht, dass überall gestreut werden muss. Autofahrer müssen selbst vorsichtig sein und ihre Fahrweise den Verhältnissen anpassen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem Fall war eine Autofahrerin wegen überfrierender Nässe auf einer ländlichen Straße verunfallt. Sie verklagte den Kreis mit der Begründung, er hätte dort streuen müssen. Das Gericht sah dies anders: Auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften müsse der Verkehrssicherungspflichtige gegen die Gefahr einer Glatteisbildung nur an besonders gefährlichen Stellen vorgehen. Nämlich dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer, der mit der auf winterlichen Straßen gebotenen Sorgfalt unterwegs ist, die Glatteisgefahr nicht rechtzeitig erkennen kann.
Die Autofahrerin war in einem Gebiet mit vielen Bäumen an der Straße und damit unterschiedlicher Sonneneinstrahlung auf den Straßenbelag unterwegs. Ein umsichtiger Fahrer hätte an der Unfallstelle bei winterlichen Temperaturen grundsätzlich mit Glätte durch Eis oder Raureif gerechnet und seine Fahrweise darauf eingestellt, meinte das Gericht. An der Unfallstelle habe es auch keine gefahrenträchtigen Straßenverhältnisse wie ein besonderes Gefälle gegeben. Die Schadenersatz-Klage blieb erfolglos.
Quelle: sp-x
§ 1 StVO.
Keiner will mehr Verantwortung für sein Handeln übernehmen.
Richtig, Schuld sind immer die anderen.
"Nämlich dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer, der mit der auf winterlichen Straßen gebotenen Sorgfalt unterwegs ist, die Glatteisgefahr nicht rechtzeitig erkennen kann."
Das lässt zum Glück keinerlei Spielraum für juristische Interpretationen und regelt den Fall relativ wasserdicht.
Ich dachts mir auch grad und wollte gerade exakt das gleiche zitieren, was für ein Wahnsinn dieses Urteil!
Wenn die Autofahrerin jetzt nachweist, dass sie mit "angepasster Geschwindigkeit" (was immer das auch wieder ist) gefahren ist ergibt sich alleine aus der Tatsache, dass sie einen Unfall hatte, dass es sich am Ort des Unfalls um eine "besonders gefährliche Stelle" gehandelt haben muss. So schließt sich der Kreisbeweis... o.O
Im Endeffekt hat das Gericht nicht mal eine Urteilsbegründung gegeben sondern nur eine Leitlinie für den allgemeinen Fall.
@QuattrofoglioVerde:
Das ist es ja, die Geschwindigkeit war in keinem Fall angepasst, sonst wäre es nicht zum Unfall gekommen. Klingt zwar wahnsinnig, aber wenn es so glatt ist muss man eben anhalten.
Bei uns streuen die Vollidioten vom LfS Saarland selbst bei +2°C staubtrockene Straßen bis zum Exzess. Sachverstand oder ein bisschen klarer Menschenverstand sind nicht zu erkennen und den Verantwortlichen ist auch nicht beizukommen. Typische Beamte, die nix können als in den Sessel zu furzen und ihr Gehalt überwiesen zu bekommen...
Das kann jetzt n richtig schöne "Tour de Behörde" werden.
Stadt will Geld sparen und streut nur noch an den 3 gefährlichsten Ecken. Es regnet dann bei plus 2 Grad, Temperatur fällt danach schlagartig auf Minus 1 und da eben nur an den wichtigsten Stellen gestreut wird, wirds glatt. Herr E aus B kommt dann trotz vorsichtiger 30 in der 50er Zone von der Straße ab und die Behörde kann immer noch sagen "lol, dein Pech du warst zu schnell."
Eventuell passiert das zwei oder drei mal im selben Abschnitt und mit der neuen Gesetzesänderung kann man dann auf der Hauptstraße nun Tempo 30 ausweisen weil wir nun einen Unfallschwerpunkt haben. Und da die Leute bei ner Hauptstraße von Hauptstraßentempo ausgehen, gibts auf einen Schlag wieder viele "ultraaggressive Raser" die man blitzen muss.
Ende vom Lied: Glatteisunfall und Ticket für den Autofahrer, Ersparnis und tolle Fotos für die Stadt. Glorreiche Zeiten!
Bei dir oder bei der Behörde? 😕 😆
Bei +2° und womöglich Tagen davor Frost und kalter Boden, Wetter klart auf, Bach neben der Straße, ... bei den Temperaturen geht das fix und bei +2° muss ja keiner mit glatt rechnen und die Stadt würde sofort verklagt wenn nicht gestreut, hätte man doch bei den Temperaturen wissen müssen, ...
Es wird sowieso zu viel gestreut. Sehr zum Nachteil unserer Autos, und zur Qualität unseres Grundwassers (Nitratkonzentrationen).
Auf Schnee kann man wunderbar fahren (wenn dieser nicht zu hoch ist).
Kamerad, ich habe schon den nötigen Verstand um zu verstehen, wann es erforderlich ist zu streuen. Ich spreche ausdrücklich nicht von Bedingungen, bei denen der Boden noch gefroren und die Luft schon wärmer ist. Außerdem sollte dir aus meiner Beschreibung der Situation sofort die Sachlage erkenntlich sein: Es wird bei TROCKENER Straße und Plusgraden (mit steigender Tendenz) gestreut. Selbst bei extremen Minusgraden ist das Streuen TROCKENER Straßen nicht erforderlich! Sollte dir das nicht einleuchten, dann fehlt dir der Sachverstand und du bist somit für den entsprechenden Job beim Straßenbauamt qualifiziert! 😉
Wobei man dazu sagen muss, dass dies häufig Profilaxe passiert. 😉
Bei trockener Straße, aber hoher Luftfeuchtigkeit, was in Deutschland ja recht häufig der Fall ist, bildet sich gerne mal Tau. Und wenn der Boden kalt genug ist, dann friert die wenige Stunden zuvor trockene Straße trotzdem.
Das sind natürlich die Wurstkeks-Szenarien (worst case), an die man in Deutschland stets denken muss.
Denn hier wird eben auch schnell ein Schuldiger gesucht, wenn es kracht oder gar zu "Personenschäden" gekommen ist. Und da würde ich als Verantwortlicher beim Straßenamt auch lieber einmal zu viel als zu wenig streuen. Hat mit Blödheit oder wenig Sachverstand absolut nix zu tun.
Nitrat? Wir sprechen von Streusalz, nicht von Dünger (auch wenn beides gestreut wird).
Mir ist in den letzten Wochen wieder aufgefallen, dass anscheinend von unterschiedlichen Straßenunterhaltern verschiedene Streusalzqualitäten verwendet werden. Besonders negativ (wie schon seit Jahren) sticht dabei das auf den Autobahnen im Bereich Frankfurt verwendete Salz heraus: nirgendwo verbrauche ich pro Streckenabschnitt so viel Scheibenwaschwasser wir dort...
Ascender, "Profilaxe" und "Wurstkeks". Danke für den Lacher am Morgen. 😆
Hier bei uns wird auch gestreut, was das Zeug hält, sodass man dazu verleitet wird, selbst bei -5 °C so schnell wie im Sommer zu fahren. Ein neuer Klagegrund, weil zu gut gestreut wird, welcher zu Unachtsamkeit führt.