Auch bei Grün: Abbiegende Autofahrer müssen auf Fußgänger achten
Autofahrer tragen Alleinschuld bei Unfall
Verursacht ein abbiegendes Auto einen Unfall mit einem Fußgänger, muss der Fahrer im vollen Umfang haften. Eine grüne Ampel ist dabei kein Grund zur Minderung der Schuld.
Dresden - Fußgänger sollten nicht blindlings über eine grüne Fußgängerampel gehen. Allerdings dürfen sie darauf vertrauen, dass abbiegende Autofahrer auf sie achten. Sind sie beim Abbiegen nicht aufmerksam genug, müssen Autofahrer bei einem Unfall voll haften, entschied das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 7 U 568/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das gilt unabhängig davon, ob der Autofahrer ebenfalls Grün hatte.
In dem verhandelten Fall war eine Frau auf einem Ampelübergang von einem Lkw erfasst worden. Der LKW-Fahrer hatte beim Linksabbiegen nicht auf die Frau Übergang geachtet, obwohl auch die Fußgängerampel Grün zeigte. Bei der Frage, wer für den Unfall haften muss, war der Lkw-Fahrer der Meinung, dass die Fußgängerin zumindest mithaften müsse. Sie hätte auf querende Autos achten müssen. Schließlich sei ebenfalls für den Lkw-Fahrer die Ampel grün gewesen.
Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht. Grundsätzlich dürfe ein Fußgänger darauf vertrauen, dass auf ihn geachtet wird. Zwar müssten Fußgänger beim Überqueren der Straße grundsätzlich aufmerksam sein. Es reiche aber aus, wenn man einen kurzen Seitenblick nach rechts werfe. Ohne weitere konkrete Anhaltspunkte, etwa eine hohe Geschwindigkeit des Fahrzeugs, müsse sich der Fußgänger nicht ständig vergewissern, dass er gefahrlos den Überweg nutzen könne. Das Gericht sah also die Verantwortung für den Unfall allein beim Lkw-Fahrer.
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Ach so.
Anhand der Einleitung dachte ich erst, der Kfz-Führer haftet auch voll, wenn der Fußgänger Rot hatte. Aber so ist das Urteil für mich nachvollziehbar und in Ordnung.
Daß darüber ein Richter entscheiden muß ist für mich aber nicht nachvollziehbar.
Erste Stunde Fahrschule Thorie. Beim Abbiegen auf Fußgänger achten. 🙄
Das ist sowas von glasklar, gewinnen konnte dabei nur der Anwalt des LKW-Fahrers.
Gruß Metalhead
Zwar müssten Fußgänger beim Überqueren der Straße grundsätzlich aufmerksam sein. Es reiche aber aus, wenn man einen kurzen Seitenblick nach rechts werfe.
Was ist denn das für eine Begründung? Hat der Richter überhaupt eine Ahnung oder ist er Brite?
In UK vollkommen korrekt wenn man nach rechts guckt, denn aus dieser Richtung kommen auch die Autos. In Resteuropa kommen aber die Autos von links.
Perfekt wäre es aber erst, wenn man zuerst nach links (nähere Fahrbahn) guckt und dann nach rechts (weiter entfernte Fahrbahn) um Autos aus beiden Richtungen zu erkennen.
Ich weiß gerade nicht, wie ich diesen Artikel einordnen soll....
Die Skandalisierung des Normalen?
Quatsch. Der Lkw-Fahre war LINKSabbieger. Wenn die Frau Übergang(*) auf der linken Straßenseite über die Kreizung geht (und das darf sie, da es für Fußgänger kein Rechtsgehgebot gibt!), dann kommen Linksabbieger für sie von rechts.
Gruß Michael
(*)
Wer abbiegt hat den Fußgängern gegenüber , die mit ihm in gleicher Richtung oder ihm entgegenkommen besonders vorsichtig zu sein ,nötigenfalls anzuhalten .
Gibt es da zu noch Fragen.
Das gilt immer und überall , auch an einer grünen Ampel , wenn Fußgänger zu gleicher Zeit grün haben .
Giovanni.
Ich hab es schon immer so gehalten, dass ich Fussgänger durchlasse.. Schliesslich sind sie sozusagen durchgehender Verkehr, welchen ich auch passieren lassen müsste, ehe ich abbiegen kann.
Und an den meisten Ampeln konnte ich gleiches von anderen Autofahrern beobachten.
Von daher ist das Urteil für mich keine Überraschung.
Das Urteil ist doch ein Witz. Zum einen, wenn der Fußgänger Grün hatte, dann wird es sich bei der LKW Ampel um "Normal-Grün" gehandelt haben und nicht um eine Abbiegeampel. Zum anderen müssen Linksabbieger immer warten (außer es trifft der gerade genannte Fall einer Abbiegeampel zu). Insofern, danke für die Auffrischung der 1. Stunde des Fahrschul-Theorie-Unterrichts.
Das gilt im Übrigen nicht nur für Fußgänger sondern für jeglichen Querverkehr, der sich berechtigterweise dort bewegt.
Euer Strassensystem ist ein Witz. Ich als Schweizer ärgere mich jedes mal über eure Verkehrsführung und Ampelschaltung(en).... Warum haben an einer Kreuzung zwei Kolonnen die in die gleiche Strasse abbiegen wollen GLEICHZEITIG grün?! Die Fussgänger gleich auch noch?
Nach meiner Erfahrung weiß heute nicht einmal jeder Autofahrer, dass Fußgänger auch beim Abbiegen ohne Ampelregelung Vorrang haben:"Beim Abbiegen von Fahrzeugen haben Fußgänger, die die Zielstraße oder Zieleinfahrt parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung überqueren, Vorrecht vor dem abbiegenden Fahrzeug.
Das gilt sowohl für das Rechts- wie auch für das Linksabbiegen.
Hier mal der Vorgang in Gänze (OLG Dresden) - der obige Artikel verschweigt einige wichtige Fakten
Ähnlich verhält es sich beim Türöffnen. Auch hier ist kürzlich ein Urteil ergangen: (Az.: 13 S 172/14 - Türöffner haftet allein)
Das hängt mit dem Verkehrsaufkommen zusammen. Wenn im Schnitt wenig Verkehr durchgeht, kann man statt 6 Schaltungen eben 2 verwenden.
Bei mehr Aufkommen sieht es dann oft anders aus.
Im Übrigen funktioniert diese Regelung auch, wenn es keine separaten Wege gibt, was sie universel einsetzbar macht.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wer hier fährt, kennt die Regeln, zudem wird man auch in der Schweiz nicht einfach einen Fußgänger über den Haufen fahren dürfen.
Dito, das Bild zum Artikel ist komplett irreführend. Wieso wird dieses Urteil erwähnt?
Das ist so als wenn man schreibt: Dieb muss für Diebstahl allein haften.