Händler muss mangelhaften Pkw trotz HU-Plakette zurücknehmen
Autohändler haftet auch bei neuer HU-Plakette für Mängel
Ein frisch bestandene HU ist kein Garant für ein fehlerfreies Auto. Hat der Gebrauchtwagen trotz TÜV erhebliche Mängel, dann muss der Verkäufer das Auto zurücknehmen.
Oldenburg - Ein Gebrauchtwagenhändler muss ein fehlerhaftes Fahrzeug zurücknehmen, selbst wenn es frisch die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) bestanden hat. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 11 U 86/13) entschieden. Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
In dem verhandelten Fall hatte die Käuferin eines 13 Jahre alten Autos, das noch am Tag des Verkaufs beim TÜV eine Plakette erhalten hatte, bereits auf der Heimfahrt vom Händler Schwierigkeiten: Der Motor des Autos ging mehrfach aus. Ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass das Fahrzeug keine HU-Plakette hätte erhalten dürfen. Es sei aufgrund starker Korrosion an den Bremsleitungen, Kraftstoffleitungen und am Unterboden nicht verkehrssicher.
Mängel arglistig verschwiegen
Die Richter entschieden, der Händler müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Sie gingen davon aus, dass er der Käuferin die Mängel arglistig verschwiegen hat. Auch die TÜV-Prüfung am Tag des Verkaufs sei keine Entlastung. Beziehe der Verkäufer eine dritte Partei ein, um seiner Untersuchungspflicht nachzukommen, sei er verantwortlich, falls diese bei der Prüfung einen Fehler mache.
Wer nach dem Kauf Schwierigkeiten mit einem Gebrauchten hat, muss sich nicht immer gleich an ein Gericht wenden. Kfz-Schiedsstellen können oft schneller helfen.
Das Urteil halte ich für richtig. Mich würde allerdings interessieren, ob man den Prüfer, der die Plakette geklebt hat, noch zur Rechenschaft ziehen kann.
dito. im prinzip finde ich es auch gut, aber für den verkäufer doof, denn der sollte sich ja eigendlich drauf verlassen können, dass das auto nun verkehrssicher ist
Naja, in diesem Fall war der Verkäufer ein gewerblicher Händler. Dem sollte man schon einen gewissen Sachverstand zutrauen und auch die Fähigkeit, grobe Mängel am Fahrzeug selbst zu erkennen.
Hi,
auch ein TüV kann mal was übersehen. Ich weiß jetzt natürlich nicht wie offensichtlich(!) die Mängel wirklich waren. Aber egal.Es ist ja herausgekommen daß das Auto nicht mehr zu gebrauchen ist und eine Reparatur vermutlich wirtschaftlicher Unfug wäre. Mit welchem Recht will der Händler dann noch auf dem Kaufpreis für ein gebrauchsfähiges Auto bestehen? Hat er aber, obwohl ER für seine Geschäfte das Risiko trägt, nicht der Kunde. Er hätte ja nur mal richtig hinsehen müssen, er will ja auch Geld dafür.
Nach dem wie es sich hier darstellt ist das ein gerechtes Urteil im Sinne von "es entspricht dem Rechtsempfinden".Soll der Händler halt einfach mal genau hinschauen wenn er was einkauft, dann hat er auch selbst keinen Schaden. Wir müssen auch unsere Aufgaben erledigen. Mit dem Einstreichen des Gehalts ist es nicht getan...
und der Prüfer lacht sich einen ab oder wat?
Wenn dann sollte der Prüfer mehr bestraft werden als der Händler oder genauso wie der Händler zumindest! Weil die Plakette aus seiner Hand rausgeht, es sei denn Ihm würdens geklaut(da haftet er auch persönlich). So ist es bei jedem anderen Beruf!
Warum hatte dieser Prüfer soo viel Glück? Anscheinend nen guten Anwalt gehabt😜
Wie ist der Händler denn besteaft worden?
Es sei denn, der Verkäufer hat den Prüfer geschmiert, wie es immer häufiger vorkommt.
er hat die Karre dem nächsten Doofen angedreht, für 100 Euro weniger, als Superschnäppchen....somit fehlen ihm 100 Euro.
Den Rechtstreit wird er zahlen müssen, den Gutachter etc, aber da wird er (wenn er kein Volltrottel ist) eine entsprechende Rechtschutzversicherung haben.
Tja, auf dem Wisch steht immer "ohne ERKENNBARE Mängel" - sprich im Zweifelsfall ziemlich wertlos, so eine HU.
In diesem speziellen Fall gibt es aber eh wieder viel Interpretationsspielraum.
Der Gutachter bemängelte Rost an Brems/Kraftstoffleitungen und Unterboden bei einem alten Auto.
Kann er machen, aber wenn die Leitungen dicht sind und der Unterboden nur an- und nicht durchgerostet, ist die Plakette vertretbar.
Ein Motorschaden interessiert den TÜV ja prinzipiell nicht die Bohne.
Die Schiedsstelle ist aber nur für KFZ-Handwerksbetriebe zuständig, die auch der örtlichen KFZ-Innung angehören. Das sind bei mir in einer 90k Einwohner Stadt im direkten Stadtbereich von geschätzt 60 Betrieben nur 25. Und das betrifft eben auch meist nur die Markenhändler, bei Freibeutern ist der Anteil sehr gering und die Kiesplatzhändler gleich gar nicht. Letzteres wohl gerade auch dem geschuldet, das die meist keine eigene Werkstatt haben und somit auch gar keinen KFZ-Meister.
Na ja, mit einem Motorschaden wirst Du die TÜV Plakette schwerlich bekommen, da ja die AU nicht durchgeführt werden kann.. Ohne AU Bescheinigung keine TÜV Plakette.
Bei einem sich anbahnenden Motorschaden aber durchaus, denn zu diesem Zeitpunkt funktioniert der Motor ja noch.
..es war die Rede von einem Motorschaden, nicht auf einen "sich anbahnenden". SO bald die Abgaswerte nicht mehr stimmen, gibts folglich auch keinen Tüv.
Richtig, wenn der Motor noch dreht und die AU-Werte passen, spielt bspw. ein Lagerschaden keine Rolle.
Solange die Flüssigkeit in der Leitung bleibt und die Bremse funktioniert kann es egal sein, ob sich Rost an der Leitung befindet oder nicht.
Auslegungsache, jeder sieht Rost anders an, solange kein Loch entstanden ist..