Urteil Partikelfilter: Renault-Fahrer darf Auto zurückgeben
Autohändler muss über Partikelfilter aufklären
Diesel arbeiten schlecht auf kurzen Strecken. Ein Autofahrer, der das nicht wusste, darf seinen Renault zurückgeben. Weder Handbuch noch Händler hatten ihn aufgeklärt.
Düsseldorf – Was jeder wissen sollte oder eben wissen müsste, der ein Auto mit Partikelfilter fährt: Die Dinger muss man gelegentlich „freibrennen“. Die Filter setzen sich zu, wenn sie überwiegend auf kurzen Strecken und mit niedrigen Geschwindigkeiten gefahren werden. Offenbar wissen das dennoch viele Fahrer eines Dieselautos nicht. Eine Warnleuchte im Cockpit weist auf das Problem hin. In der Betriebsanleitung steht, wie man dann vorgehen, oder besser: fahren muss.
Manchmal aber auch nicht. Beim Renault Grand Scénic zum Beispiel, steht nicht im Handbuch, was zu tun ist, wenn der Partikelfilter sich zugesetzt hat. Deshalb darf ein Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen seinen Van jetzt zurückgeben. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Händler, der den Renault verkauft hatte, im Gegenzug gut 24.000 Euro an den Kläger zurück zu zahlen.
Der Kläger hatte den Scénic mit 2,0-Liter-Diesel im Sommer 2015 gekauft. Mit 13.900 Kilometern laut Tacho. Rund drei Monate später leuchtete dreimal kurz hintereinander eine Warnleuchte im Cockpit. Die zeigte an, dass der automatische Reinigungszyklus abgebrochen wird, der eigentlich den Partikelfilter freibrennen soll. Dieser hatte sich in kurzer Zeit mehrfach zugesetzt.
Der Autohändler hätte den Käufer aufklären müssen
Das passierte, weil der Scénic-Fahrer nach eigener Aussage quasi ausschließlich Kurzstrecken fuhr. Das hätte er dem Verkäufer von vornherein auch gesagt. Doch dieser habe ihn nicht darüber aufgeklärt, dass ein Diesel dann wahrscheinlich das falsche Fahrzeug für ihn sei. Ebenso habe der Verkäufer nicht darauf hingewiesen, dass der Wagen gelegentlich auf längeren Strecken gefahren werden muss, um den Partikelfilter frei zu brennen.
Diesem Umstand folgten die Richter und entschieden wie folgt: Mit dem Auto sei alles in Ordnung, es sei sogar für „überwiegenden Kurzstreckenbetrieb“ geeignet, „sofern der Dieselpartikelfilter bei Bedarf gereinigt wird“. Das ist gängige Rechtsprechung. Allerdings habe der Autohändler seine Aufklärungspflicht verletzt. Denn: Das Handbuch des Scénic schweigt sich über gelegentlich notwendige Regenerationsfahrten aus: „Enthält das Bedienungshandbuch – wie vorliegend – jedoch keinen Hinweis auf die Notwendigkeit der Durchführung von Regenerationsfahrten, ist eine Hinweis- und Beratungspflicht zu bejahen.“
Wer also wegen exzessiven Kurzstreckenverkehrs Ärger mit seinem Diesel hat, sollte zunächst einen Blick ins Handbuch werfen. Meist steht da unter dem Stichwort „Partikelfilter“, dass der nicht gut mit kurzen Strecken klarkommt. Und wie man ihn gegebenenfalls freibrennt. Maximal 30 Minuten Fahrt mit etwas erhöhter Drehzahl sollten für gewöhnlich reichen. Und, auch das stellten die Richter fest: Solche Fahrten seien Autofahrern durchaus zuzumuten.
Da hat Er aber Glück gehabt. Denn Unwissen schützt vor Strafe nicht.Oder?
Was?? Ein moderner Diesel ist NICHT für Kurzstrecken geeignet?? 😱😱😱
😉
Bezüglich "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht": Im Prinzip richtig, aber hier falsch angewendet.
Der Käufer bekommt ja keine Strafe für eine "Tat", sondern in diesem Fall der Verkäufer.
Dieser kann nicht argumentieren:
"Ich habe nicht gewusst, dass ich ihm das Auto nicht verkaufen darf..."
oder
"Ich habe nicht gewusst, dass ich ihn aufklären muss..."
Gute Sache.
Wenn ich gewusst hätte wie viel Ärger mir der verfluchte DPF machen wird, ich hätte ihn nicht gekauft. Vor allem sollte man davor warnen dass die tollen Marken-Fachwerkstätten komplett überfordert sind, wenn es Probleme gibt.
In den BMW Foren türmen sich die "DPF Probleme" Threads und es ist oft eine extrem aufwändige Fehlersuche, nicht selten ohne Ergebnis.
Für mich war das der letzte Diesel. Jetzt fahre ich eine kräftig russenden Benzin Direkteinspritzer. Und ich hoffe dass irgendwann ein E-Auto kommt, mit dem ich den zukünftigen Benzin-DPF entgehen kann. 😤
In diesem Fall gilt das nicht, denn der Käufer hat ja nix "gemacht".
Trotzdem natürlich Glück und eher ne ganz klare Abzocke vom Käufer. Der wußte einfach dass da was zu holen ist. Jeder normale Mensch hätte halt ab diesem Zeitpunkt ab und zu mal ne Freibrennfahrt eingelegt. Aber Kunde Marke Korinthenkacker hat das Schlupfloch gefunden. Kann man ihm aber auch nicht vorwerfen. 😎
Erinnert einen an die Katze in der Mikrowelle 🙄
jetz kommt der Käse in Deutschland auch schon> für die eigne Blödheit lässt man andere bestrafen.
Gravierender Fehler im Artikel: Kein Renault hat einen DPF! Die gibt's wenn überhaupt nur mit FAP! ;-)
Also meine Eltern haben Ende 2014 beim hiesigen Renault einen Renault-Neuwagen gekauft und da hat der Verkäufer bei der Nachfrage wg. übl. Streckenlängen und Jahresfahrleistung ganz dringend zum Benziner geraten auch wenn der dabei sehr viel braucht.
Achja: Lustig wird's, wenn auch Benzin FAP brauchen...
notting
Dpf für Benziner kommen ziemlich sicher September 2017
Naja, wie wollen ja nicht kleinlich sein FAP=filtre à particules also bis auf das ja doch ein DF 😉, vor allem arbeitet der Renault-Filter ja, nach meinem Informationsstand wie der gemeine deutsche DPF.
Im Gegensatz zum Peugeot FAP, der ja dank Eolys-Additiv innerhalb von 4 Minuten, bei wesentlich niedrigeren Temperaturen regeneriert.
Beim Benziner ist das Problem anders gelagert ->1. höhere Abgastemperatur und 2. wesentlich leichter entflammbar
Dito: Bin jahrzehntelang Diesel gefahren.
Mein erster TDI-DPF war mein letzter Diesel:
Inzwischen steht das 2. Erdgasfahrzeug in der Garage: Kraftstoffkosten auf Diesel-Niveau und 100% kurzstreckentauglich.
da hat der käufer glück gehabt.
man sollte sich halt vorher informieren, was man will und was die vor und nachteile sind. klar, hätte der händler ihn darauf hinweisen können. hmm, nicht dass mercedes nfz händler jegliche sprinter zurückkaufen müssen, weil die kurzstrecken-paketkurierfirmen den dieselmotor anstelle den 3.5 v6 benzinmotor gekauft haben 😆
viele kaufen sich einen elektroartikel oder bekleidungsstücke, testen es einmal und merken, dass es ihnen gar nicht gefällt. dann gibt man das natürlich wieder dem kulanten händler zurück.
irgendwann kauft man nochmal so ein artikel und merkt, dass der gegenstand nicht "nagelneu" , sondern "neuwertig" ist. dann wird reklamiert, weshalb ein artikel dass NEU angeschrieben ist, nicht wirklich neu ist.
übrigens: ich lese hier ,dass partikelfilter bei den benzinern ab 2017 pflicht sein soll. betrifft es nur die direkteinspritzer, oder auch die saugrohreinspritzer?
1. DPF sicher nicht, denk mal drüber nach, was das "D" bedeutet...
2. Ich schätze mal alle Benziner, die halt sonst zuviel Feinstaub raushauen.
notting
danke für den hinweis, habs editiert 😆
Und denkt mal nach, bei den Benzindirekteinspritzern ist das ein ähnliches Thema. Da setzen sich mit der Zeit die Ventilköpfe durch Verkokungsrückstände aus der Kombination von Kurbelwellengheäuseentlüftung, Ventilüberschneidung und Abgasrückführung zu. Auch hier müsste der Motor längere Zeit unter voller Pulle laufen, um die Dreckschicht etwas zu lösen - Saugrohreinspritzer haben das Problem nicht.
Partikelfilter für Benziner ab 2017? Wurde höchste Zeit. Mich tangiert es zum Glück nicht, fahre jetzt Hybrid.
Zum Artikel: Der Käufer hat Glück mit dem Richter gehabt. Normalerweise wird einem hier in D schon zugetraut, sich selbständig über die Eigenschaften eines Produktes zu informieren.