Überführungskosten müssen in der Werbung angegeben werden
Autokauf: Überführungskosten gehören zum Endpreis
Bei fast jedem Neuwagenverkauf kassiert der Händler auch Überführungskosten. Das muss laut einem Urteil in der Werbung angeben werden.
Nürnberg - Nennt ein Autohändler in seiner Werbung Fahrzeugpreise, muss er auch die Überführungskosten berücksichtigen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nun in einem Urteil klargestellt. Der Verbraucher gehe davon aus, dass der Verkauf eines Autos als einheitliches Leistungsangebot erfolge, so die Richter. In diesem Zusammenhang sehe der Kunde die Überführungskosten nicht als gesonderte Leistung, zitiert das Magazin „kfz-betrieb“ aus dem Urteil. Generell müssen demnach alle Preisbestandteile genannt werden. (Az.: 1 KH O 9414/11)
Quelle: Spotpress
Hier fehlt wohl noch ein BHG-Urteil, damit es auch der letzte Händler begreift...
Fussnote reicht in der Werbung.
Hauptsache, die Überführungskosten werden in ihrer Höhe überhaupt genannt.
Und die sind eh völlig überzogen!
Ja, leider.
Hier fehlt leider noch ein wirklicher Wettbewerb.
Da bin ich ja gespannt wie das in der Praxis umgesetzt wird....😉
Es wird sich nichts ändern, bei den seriösen Händelern stehen die Überführungskosten schon längst in den fast nicht lesbaren Fußnote.
Wenigstens ein erster juristischer Fortschritt. Hat ja lange, sehr lange gedauert.
Ich kaufe ja schließlich auch keine Milch, wenn ich dazu noch separat die "Überführungskosten" zahlen muss.
Überführungskosten zusätzlich zum Listenpreis sollten ganz verboten werden. Ich kaufe ja auch keine Waschmaschine zuzüglich Überführung. Oder ein Pfund Kaffee....
VG
Markus
Naja der Vergleich mit der Waschmaschine hinkt, denn die Lieferung der Waschmaschine kostet ja auch extra und eine Werksabholung machst du da nicht 😆 das die Werksabholung beim Fahrzeug extra kostet koennte man mit der Bespassung bei dem Event begruenden 😆
Ob die Abholung eine Bespassung ist?
Ich wäre auch dafür.
Mich wundert ja, daß hier die EU noch keine Maßnahmen gegen diesen Wildwuchs ergriffen hat.
Dies wäre einen "Ramsauer" wert. Volle Pulle, nix dahinter.
Er hinkt nicht: Wenn ich die Waschmaschine im Laden mitnehme, kostet sie nichts extra. Beim Autohändler hingegen werden die Überführungskosten berechnet, wenn ich das Auto abhole.