Nach illegalem Autorennen drohen Geldbuße und Fahrverbot
Autorennen kann auch ohne Sieger illegal sein
Wer im Straßenverkehr an einem illegalen Autorennen teilnimmt, dem droht Bußgeld und Fahrverbot. Ob das Rennen einen "wettbewerblichen Charakter" hat, ist dabei egal.
Oldenburg - Geldbuße und Fahrverbot drohen jedem, der sich an einem illegalen Straßenrennen beteiligt. Ob das Rennen zur Ermittlung eines Siegers ausgetragen wird, ist dabei völlig egal. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 2 Ss (OWi) 292/16), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Ein 20 Jahre alter Autofahrer hatte sich im verhandelten Fall in einer Innenstadt ein Duell mit hoher Geschwindigkeit gegen den Fahrer eines anderen Autos geliefert. Das zuständige Amtsgericht verurteilte den jungen Mann zu 400 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot. Dagegen wollte er mit dem Argument vorgehen, der Fahrt habe der wettbewerbliche Charakter gefehlt.
Ohne Erfolg beim Oberlandesgericht: Denn aus dessen Sicht ist es unerheblich, ob die Fahrer einen Sieger ermitteln wollten. Beiden ging es um möglichst schnelles Fahren. Auch ein nicht organisiertes "wildes" Rennen mit nur zwei Beteiligten kann wie hier ein verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung darstellen.
Mehr zum Thema: Hohe Haftstrafen für illegale Autorennen geplant
Quelle: dpa
Ist das dann das Tempolimit auf der Autobahn und das LKW-Überholverbot? Man hätte das auch besser formulieren können.
Was ist jetzt neu oder überraschend an diesem Artikel?
Lächerliche Strafen.
Man sollte die Fahrerlaubnis entziehen und nach einem Jahr und bestandener MPU darüber entscheiden, ob eine neue Fahrerlaubnis erworben werden kann. Auf die Geldstrafe könnte man schon dadurch verzichten, da man durch Einzug des Fahrzeugs und dessen Versteigerung ausreichen in diese Richtung Strafen würde.
Also ist fahren mit überhöhter Geschwindigkeit nicht erlaubt?!
Krass... 😆
Auf so etwas muss man erst mal kommen. 😆 Womit sich Gerichte befassen müssen, ist manchmal unfassbar....
hohe Geldstrafe, Lappen weg und Auto beschlagnahmen, ggf. Knast ... wie anderswo auch! Sonst kommt man diesen Rabauken nicht bei! Man sieht ja, mit was für hanebüchenen Argumenten die auch noch kommen - geht auch nur in Deutschland, anderswo würde der sich das nicht trauen ... allein dafür hätte er imho auch noch was aufs Maul verdient! Aber das wäre ja Körperverletzung ...
Also ich versuche auch immer möglichst schnell zu fahren, einfach weil ich es nicht einsehe, ohne Grund deutlich langsamer zu fahren, als erlaubt. :P Vorallem aber haben umgekehrt viele Anfahrsituationen an Ampeln den Charakter eines Wettrennens und das auch dann schon, wenn die zHG nicht überschritten wird. 😉
Soll das jetzt heißen, es ist verboten zügig an der Ampel los zu fahren ...... ?
Wenn du damit den Anschein erweckst, schneller sein zu wollen, als der neben dir, dann theoretisch schon. Praktisch bedeutete das, dass man täglich mehrere tausend Leute abkassieren könnte, wobei man immerhin auch die richtigen mit erwischen würde. Das Problem ist ja oft, dass dabei eben nicht nur bis zur zHG beschleunigt wird.
Wenn man hier mal so schaut, da wird extra Luft an der Ampel gelassen, um schonmal anzurollen, dann möglichst schnell los zu fahren und an der nächsten Ampel die ~80km/h, bei erlaubten 50km/h, wieder runterzubremsen. Alles mit dem Ziel, als Erster an der Spurzusammenführung anzukommen, hinter der die nächste Ampel erst kommt, um bloß niemanden reinlassen zu müssen, und natürlich, um als Erster außerorts mit 80km/h weiterzufahren, bei erlaubten 100km/h.
Also ja, das hat alles den Charakter eines Wettrennens. Spätestens, wenn sich da auf beiden Spuren welche gefunden haben.
Offiziel Nein. Es git kein Gesetzt welches einen Richtwert der Beschleunigung vorsetzt. Sprich du kannst von 0 auf 50 (in der Stadt) auch in 1 sekunde. Da kann keiner was sagen.
Aber wenn der neben dir das gleiche macht kann es schnell mal versucht werden als Rennen ausgelegt zu werden. Ob die damit druchkommen wird dann vom Gericht abhängen. Zudem könnten sie dir falls die Reifen druchdrehen wegen Lärmbelästigung und ggf sogar beschädigung der Straße quer kommen.
Lange Rede kurzer Sinn: "offiziel gibt es keine Paragraphen der ein schnelles Beschleunigen verbietet."
schnelles Beschleunigen bedeutet nicht automatisch zu schnell Fahren, solange man die erlaubte Höchstgschwindigkeit nicht überschreitet...
Ich fahre nen Diesel mit Frontantrieb und DSG - da ist schnelles Anfahren an der Kreuzung technisch nicht möglich. 😆
Jedoch sind Überholmanöver von LKWs, die sich länger als 2 Minuten hinziehen illegale Rennen, genau so, wie wenn sich zwei mit Tempo 200 auf der BAB bekriegen und gegenseitig ausbremsen.
mit 200 über die Bahn ist nicht verboten, ausbremsen ist Nötigung
Ausbremsen im Sinne von Spur-zu-machen. Sagen wir, wir haben zwei Autos mit ähnlicher Fahrleistung und diese versuchen sich gegenseitig zu überholen, weil beide der Meinung sind, es eiliger zu haben. Da wird dann versucht, den nahenden LKW auf der rechten Spur schneller zu erreichen, um noch schnell auf die linke Spur zu ziehen oder man lässt den auf der rechten Spur nicht rein, sodass eben einer von beiden scharf bremsen muss. Das meine ich mit Wettrennen.
Gut, sieht von außen wie ein Sturm im Wasserglas aus, wenn die Vertreter-Diesel "Rennen" fahren. 😆