Abschleppen ist nur bei einer Autopanne erlaubt
Autos dürfen nur bei einer Panne an den Haken genommen werden
Auch wenn es nur die andere Seite der Stadt ist: Ein Auto darf zum Überführen nicht mit einem Seil oder einer Stange ins Schlepptau genommen werden. Das ist nur im Pannenfall erlaubt.
Stuttgart - Autos im Schlepptau zu überführen, ist selbst auf kurzen Strecken verboten. Das Abschleppen mit Seil oder Stange ist prinzipiell nur im Pannenfall erlaubt, um einen Wagen aus dem Gefahrenbereich etwa zum nächsten Parkplatz zu bringen, sagt der Auto Club Europa (ACE).
Es sei keine Alternative, um etwa einen abgemeldeten Gebrauchtwagen nach Hause zu transportieren. Der ACE empfiehlt hier die legalen Wege: Kurzzeitkennzeichen, Transport auf einem Anhänger oder durch örtliche Abschleppunternehmen - denn die nehmen gegen Bezahlung nicht nur Falschparker huckepack.
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Dann zieh ich eben das Relais für die Benzinpumpe heraus...
naja, ich würd überprüfungssicher schon ein puttes einstecken😆
btw.: passt ja hervorragend zur kurzzeitkennzeichen-novelle
ein schelm, wer....🙄
Gute Idee, ich hatte mal vor Jahren den Verteilerfinger entfernt um das Problem zu umgehen.
Damit ist das Auto aber noch lange nicht angemeldet...
worauf diese news anspielen ist die übliche sitte...
...ohne schilder zu...
Wer macht den ein angemeldetes und fahrtüchtiges Auto fahruntüchtig um es dann abzuschleppen ?
Aha. Kurzzeitkennzeichen. Und wie soll das dann gehen, wenn unsere Bundesblödelheimer die geplante Änderung am gelben Kennzeichen gemacht haben?
1. "abschleppen" wäre der richtige ausdruck gewesen.
2. wer den alten 2er hat darf "schleppen" denn das einzige problem für den alten 3er ist die anzahl der
achsen 4 statt drei.
3. auch ohne "tüv" darf man zur hu fahren(bevor man ihn erreicht tritt eine panne ein)
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ansonsten vor kurzem war hier ein foto mit adac pannenhilfe , nun "mußte" koste es was es wolle irgend-etwas vom verkümmerten bruder kommen.
mein vorschlag sammelt doch einfach mal nichtsnutzige/sagende themen für die armen zweiten/dritten dann müssen die sich nicht mehr den kopf zerbrechen.
oder noch besser ein kleiner seitenkasten(zum lesen können anklicken) hinweis adac, ace , dekra,tüv,küss,dudelhöfer, "experten" , die grünen, "irgendjemand", -meinen/sagen-.
mfg. op-p1
Eine "Neuigkeit" ist diese Meldung jetzt aber definitiv nicht. Die entsprechende gesetzliche Regelung existiert seit etlichen Jahren.
... wobei man zum "schleppen" wohl zwingend ein spezielles Abschleppfahrzeug braucht (um's deutlicher zu schreiben), denn bzgl. der Fahrerlaubnis zum Abschleppen ist nur das abschleppende Fahrzeug relevant (das abgeschleppte Fahrzeug gilt nicht als Anhänger oder so, weil ja vorausgesetzt wird, dass jemand (mit oder ohne entspr. Fahrerlaubnis) drin sitzt, der vernünftig bremsen und lenken kann).
notting