Unfälle bei Glätte: Kleine Schäden ohne Polizei
Bagatellschäden können Betroffene alleine regeln
Mit sinkenden Temperaturen und zunehmender Straßenglätte werden auch Unfälle mit Bagatellschäden wieder häufiger.
Berlin - Ist nur der Außenspiegel abgerissen oder das Blinkerglas zerbrochen, muss nicht gleich die Polizei gerufen werden. Kleine Schäden von wenigen Hundert Euro können Betroffene auch ohne die Beamten regeln, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Wichtig sei, dass die Unfallbeteiligten vor Ort ihre Personalien und Versicherungsdaten austauschen sowie Ort und Zeit des Unfalls notieren. Auch sollte man sich gegenseitig den Führerschein zeigen, das Nummernschild des Unfallgegners notieren, Fotos vom Unfallort machen und möglichst Namen und Adressen von Zeugen aufnehmen.
Bei Verletzten ist Notruf Pflicht
"Der Schaden sollte möglichst schnell dem Versicherer gemeldet werden", sagt GDV-Sprecher Stephan Schweda. Dabei akzeptiere der Versicherer ein von den Unfallbeteiligten angefertigtes Protokoll. Bei Bagatellschäden sei zur Klärung der Schuldfrage die Polizei fast nie nötig, da sich die Unfallgegner Erfahrungswerten zufolge schnell einig seien.
Sobald jedoch Zweifel bestehen, ob es sich nicht doch um einen höheren Schaden handelt, sollte lieber die Polizei gerufen werden, betonte Schweda: "Zum Beispiel, wenn der Stoßfänger nur eine leichte Delle hat, es aber doch ganz schön gerumst hat und nicht auszuschließen ist, dass sich das ganze Auto verzogen hat." Sobald Menschen verletzt sind, sei der Notruf ohnehin Pflicht.
Es gibt drei Probleme mit Bagatellschäden, wie soeben erlebt:
1. Versicherer zeigen kein Interesse bei Mißbrauch des Geschädigten, wenn er auf Abzocke drauf aus ist.
2. Vertragswerkstätten versuchen den großen Schnitt zu machen, hand in Hand mit sog. vereidigten
Sachverständigen, und bequatschen ihre Kunden, ja nicht eine Smart Repair durchführen zu lassen.
3. Einige Sachverständige scheinen ihre Klientel für Aufträge übermäßig kompensieren zu wollen.
Typisches Beispiel erlebte ich soeben:
Mit verchromten Sturzbügel des Motorrades leichten Oberflächenkratzer ca. 3cm lang an Oberfläche der Stoßstange einer Zitrone A1 verursacht. Werkstatt stellt sich gegen eine Smart Repair, und sorgt für "vereidigten" Sachverständigen. Kosten werden natürlich hochgepushed für Austausch der Front und Lackierung. € 1.100. Ob der Geschädigte sich vor lauter Freude das Geld in die Tasche gesteckt hat und eine Smart Repair hat durchführen lassen, erfährt man normalerweise nicht. Die Abzockerei sorgt natürlich für eine Hochstufung bei der Versicherung, die keinerlei Unterstützung bei dieser offensichtlichen Abzockerei gab.
An dem "Betrug" ändert auch die Anwesenheit der Polizei nichts.
Tja, mir wurde beigebracht: Sofern Fahrzeuge noch rollbar, Fotos machen und dann den Unfallort räumen, dann Polizei rufen.
Komplett ohne Polizei läuft es doch meistens so: Der Unfallgegner sagt er ist Schuld, gegenüber der Versicherung will man dann davon aber nichts mehr wissen und man wartet jahrelang auf sein Geld (sofern die Versicherungsangaben überhaupt stimmen). Mit einer Unfallaufnahme durch die Polizei kann man sich immer wieder auf diese Akte berufen und die Personalien des Unfallgegner stimmen dann zu 95% auch.
Richtig und es gibt Versicherer bei denen ist es Pflicht die Polizei zu rufen.
Schuldeingeständnis unterschreiben lassen, hat bei mir auch schon funktioniert, beide Male ohne Polizei. Da kann man sich hinterher nicht rausreden.
Und statt Smart Repair auf eine Komplettlackierung zu drücken, obwohl Ersteres problemlos möglich wäre, ist einfach frech und unverschämt.
Da wundern sich alle, dass Kfz-Versicherungen so teuer sind...?
Nicht falsch verstehen, wer geschädigt wurde, soll natürlich reguliert werden. Keine Frage diesbezüglich.
Aber es gibt die Möglichkeiten, und dann sollte man diese auch nutzen. Wenn wirklich keine Bleche verformt wurden und nur eine Stelle am Lack ist, die man für sich im stillen Kämmerlein mit Smart Repair beheben lassen würde.
Denn eine Versicherungsleistung sollte ja nicht dazu dienen, dass sich Andere bereichern. Nur dass sie nicht schlechter gestellt sind als vorher.
Ausfallpauschalen usw. kein Thema. Aber statt 150 Euro Spotrepair dann 900 Euro Lackierung...? Bei minimalen Oberflächenkratzern?
cheerio
Nein... wenn du mir in die Karre fährst, dann hab ich (verflucht nochmal!) Anspruch darauf, dass mein Auto genau in den Stand zurückversetzt wird, den es vorher hatte. Ohne Spachteln und Flickwerk...
Frech und unverschämt finde ich es, mir erst mein Auto zu demolieren und mir dann, am Besten noch an der Unfallstelle, Tipps geben zu wollen, wie ich das möglichst kostengünstig (für den Unfallverursacher) beheben lassen kann.
Wenn du mir am Unfallort so kommst, fahre ich direkt in die Vertragswerkstatt und lasse die das volle Programm durchziehen...
Tritt der Unfallverursacher etwas schuldbewusster auf, überlege ich mir das durchaus und lasse mich vielleicht auf ne Smart-Repair ein. Aber wer mir so kommt, wie da oben... der kriegt die volle Breitseite...
Ich glaub es geht los...
Das ist meist bei Leihwagenversicherern der Fall.
Bei Sixt und Europcar stand es in den Mietverträgen zum Iveco Daily, das bei einem Unfall die Polizei zu rufen ist. Gleich im nächsten Abschnitt wird auf die Höhe des Fahrzeugs hingewiesen und das die Durchfahrthöhen zu beachten sind 😆
Demnach ist auch bei erlittenem Dachschaden des Fahrzeugs, nicht bei vorhandenem des Fahrers, die Polizei zu rufen 😆
Die Huk24 hat den Passus auch.
Nein. Nicht ganz.
Lt. den Vertragsbedingungen bezieht sich dies lediglich auf Schäden im Ausland bzw. -im Inland- auf Schäden über 1000 Eur, aber nur wenn durch Diebstahl, Brand oder Kollision mit Tieren entstanden.
Dass man bei Komplettverlust durch Diebstahl nicht auf Anruf & eigene Aussage ein neues Auto bekommt, das versteh ich 😜
Ansonsten ist so eine 1000 Eur (oder wie auch immer geartete) Schadensgrenze (wie sie im Prinzip ja auch im Ausgangsbeitrag genannt ist) für den Laien natürlich schwer abzuschätzen, besonders in so einer Situation.
Ich hatte letztens auch nur "Knitter" im Stoßfänger hinten (Polizei wurde nicht eingeschaltet). In der Werkstatt kamen -so hatte ich den Eindruck- die jahrelang eingespielten Seilschaften, die sich offensichtlich gegenseitig mit Aufträgen versorgen (Gutachter, Anwalt, Leihwagen) und schon war der Schaden bei ca 4.500 eur.
Obwohl bereits eine schriftliche Schadensregulierungszusage der gegnerischen Versicherung vorlag, überredete man mich zum vollen Programm. Muss zugeben, dass ich in dem Moment -sowas erlebt man ja auch nicht so oft- nicht den Nerv hatte, mich auch noch mit meiner eigenen Werkstatt rumzuschlagen. Das nutzen die aus.
Die Autohäuser sind offenbar personell garnicht drauf ausgelegt, dass jmd bspw keinen Anwalt nimmt, dann müssten sie ja selbst mit der regulierenden Versicherung korrespondieren. So kann man das schön dem Anwalt überlassen, den der Gegner zu zahlen hat.
Zwei Anmerkungen zum Artikel:
1. Wer kann schon beurteilen, wie hoch der Schaden "ausufert" - deshalb immer Polizei, auch damit sich später keiner heraus redet...und die Versicherung nicht verrückt spielt.
2. Ein Hinweis auf den Europäischer Unfallbericht im Artikel hätte ich erwartet, damit tut man sich wesentlich leichter die wesentlichen Fakten nach einen Unfall zu dokumentieren. Gibt es auch als Download zum ausdrucken, bitte mal googlen. Legt man sich ins Handschuhfach - Kugelschreiber und Einmalkamera/Handy nicht vergessen 😱
Richtig ist: es gibt deFakto eigentlich so gut wie keine Schäden in Höhe von "wenigen hundert Euro" (OTon Ausgangstext) und einschätzen kann man das sowieso am Unfallort oft garnicht. Insofern kommt die Aussage der GDV aus dem Ausgangstext eigentlich nicht anders rüber als: Am besten doch lieber immer gleich die Polizei holen.
Allerdings sind auch die hinterher herbeigerufenen Beamten in aller Regel keine Augenzeugen, sprich:
Deine Darstellung ist eigentlich falsch oder erklärungsbedürftig. Ich jedenfalls hatte mit meinen 4500 Eur kein Problem mit der gegnerischen Versicherung.
Wenn ich Zeugen habe, die Situation eindeutig einschätze, niemand verletzt ist und die Autos noch fahrbereit sind, dann würde ich wohl tendenziell auf polizeiliche Unfallaufnahme verzichten.
Wenn "Aussage gegen Aussage" steht, dann ist für mich jedenfalls erstmal zweifelhaft, ob Polizei daran etwas ändert (kommt evtl. auf den Einzelfall an).