ACE-Klage gegen ADAC wenig erfolgversprechend

Beanstandete ADAC-Werbung nicht irreführend

verfasst am Thu Sep 11 15:20:51 CEST 2014

Die Klage des ACE gegen eine Werbeanzeige des ADAC scheint wenig erfolgversprechend. Der Richter am Stuttgarter Landgericht sah keine Irreführung.

Bei der beanstandeten Werbeanzeige sind neben den Einsatzfahrzeugen des ADAC noch ein Polizei-, ein Kranken- und Feuerwehrwagen abgebildet
Quelle: picture alliance / dpa

Stuttgart - Im Rechtsstreit um eine Werbeanzeige des ADAC zeichnet sich eine Niederlage des kleineren Konkurrenten ACE ab. Die vom Auto Club Europa beanstandete Anzeige sei ersichtlich nicht irreführend, erklärte der Richter am Donnerstag vor dem Stuttgarter Landgericht. Streitpunkt ist das Anzeigemotiv: Es zeigt die gelben ADAC-Einsatzfahrzeuge, eingerahmt von einem Notarztwagen, einem Feuerwehr- und einem Polizeiauto. "Wir helfen Helfen" steht darüber gedruckt.

Vorwurf: ADAC stellt sich auf eine Stufe mit dem Staat

Der ACE sieht darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Der ADAC stelle sich auf eine Stufe mit dem Staat und wolle durch diese Gleichsetzung den guten Ruf der Polizei werbewirksam auf sich übertragen. Der ADAC widerspricht und erklärt, die Anzeige thematisiere die Kernleistung des Vereins. Es werde nicht nur Mitgliedern, sondern auch Nichtmitgliedern und staatlichen Partnern geholfen. Ein Vergleich kam nicht zustande. Das Urteil soll am 25. September verkündet werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die beiden Automobilclubs über Werbung streiten. Vor Jahren ging es um ein Plakat, das ein gelbes ADAC-Fahrzeug auf dem Schlepper des Konkurrenten ACE zeigte. Damals hatte der ADAC eine Klage zurückgezogen.

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