Löcher auf Parkstreifen: Gemeinde haftet für Schaden am Auto

Behörde darf Kontrollpflicht nicht vernachlässigen

MOTOR-TALK

verfasst am Wed Jun 22 16:12:05 CEST 2016

Ist ein Parkstreifen durch Schlaglöcher oder ähnliche Unebenheiten beschädigt, haftet die Kommune, wenn dadurch ein Auto zu Schaden kommt. Zumindest teilweise.

Bessert die Behörde ein Loch im Parkstreifen nur mit organischem Material aus, und nicht wie hier mit Asphalt, muss sie regelmäßuig kontrollieren, ob das Material sich absenkt
Quelle: dpa/picture alliance

Naumburg/Berlin - Parkrempler sind nichts Ungewöhnliches. Meist droht die Gefahr dabei aber von anderen Autos und nicht vom Parkstreifen. Es sei denn, der Parkplatz hat ein Loch. Gerät ein Autoreifen da hinein, muss die Gemeinde für Schäden am Wagen unter Umständen haften. Jedenfalls dann, wenn wenn sie ihre Kontrollpflichten vernachlässigt hat. Das entschied das Oberlandesgericht Naumburg (Az.: 12 U 158/14).

Laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), fuhr in dem verhandelten Fall ein Mann mit seinem Wagen auf einen unbefestigten Parkstreifen neben einem Krankenhaus. Er sah ein Loch nicht und geriet mit einem Reifen in die Vertiefung. Dabei setzte die Karosserie auf und wurde beschädigt. Der Fahrer verlangte von der Gemeinde Schadenersatz.

Die Richter gaben dem Mann teilweise Recht. Sie verurteilten die Gemeinde zur Zahlung von 1.200 Euro. Zu einem Viertel musste der Mann seinen Schaden selbst tragen. Die Gemeinde hatte dort einen Baum fällen lassen und das Loch mit dem Fräsmaterial befüllt.

Organisches Material hielten die Richter aber für ungeeignet, da es in der Regel zerfällt und nachgibt. Daher hätte die Gemeinde regelmäßig kontrollieren müssen, ob sich der Bereich abgesenkt hat. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor. Denn die Gemeinde sei auf einem unbefestigten Parkstreifen für das gefahrlose Befahren verantwortlich.

 

Quelle: dpa